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Abitur nachholen? wie?

Aussagen wie, "in NRW" oder "in Berlin" helfen der TE doch nicht weiter. Konzentriert euch bitte auf die Fakten und damit erstmal auf die Gegebenheiten in Niedersachsen.

Fakt ist:

Abendgymnasium und Kolleg führen in NDS zur allgemeinen Hochschulreife, erfordern zum Besuch der Einführungsphase aber gemäß Landesverordnung (VO-AK) § 2 Abs. 2 u.a. "den Nachweis einer abgeschlossene Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit". Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist "das Führen eines Familienhaushalts" (Abs. 3). Auf die Zeit der Berufstätigkeit wird desweiteren "eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit" angerechnet (Abs. 4). Absatz 5 ist erstmal nicht relevant, da die TE keine Fachhochschulreife besitzt. Absatz 6 ist dagegen sehr interessant: "Die Schulbehörde kann die Aufnahme auf Antrag der Schule in begründeten Fällen abweichend von den Absätzen 2 bis 5 zulassen."

Schau unbedingt in die Ergänzenden Bestimmungen zur VO-AK, die sind eigentlich noch viel wichtiger: http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...MK-20050502-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true Imo hat man dort zwar einen Fehler drin - § 3 in der Ergänzung muss sich eigentlich auf § 2 der VO-AK beziehen, da in § 3 VO-AK was ganz anderes als der Zugang geregelt wird (nämlich die Verweildauer) - trotzdem stehen da für dich extrem wichtige Sachen drin, die ich hier jetzt nicht alle zitieren werden... Wenn ich mir das so anschaue, solltest du es definitiv am AG/Kolleg versuchen, die Chancen stehen imo für dich gut, dort aufgenommen zu werden.

"Alternativen":

- Niedersachsen besitzt keine "FOS 13", das bedeutet, die Fachoberschule führt maximal zur Fachhochschulreife
- Niedersachsen besitzt eine Berufsoberschule, die zur fachgebundenen/allgemeinen Hochschulreife führt, verlangt aber auch eine "berufliche Vorbildung", vgl. BbS-VO und EB-BbS
- Berufliches Gymnasium: Sehr interessant, da ich erstmal kein Höchstalter in einer Rechtsgrundlage gefunden habe, müsstest aber selber nochmal überprüfen!!
- Gymnasiale Oberstufe am (allgemeinbildenden) Gymnasium, Gesamtschule sowie Einführungsphase des Gymnasialzweigs der Oberschule mit gymnasialem Angebot. Hierfür wirst du ohne Ausnahmeregelung (Härtefall, 2. Satz) wohl zu alt für sein, denn in § 2 Absatz 2 der VO-GO heißt es:

"Zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist nicht berechtigt, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, in einem zwölfjährigen Bildungsgang das 18., ansonsten das 19. Lebensjahr vollendet hat. Die Schule kann in Härtefällen Ausnahmen zulassen."

Dbzgl. bitte aber auch selber in die VO-GO und EB-VO-GO schauen!
- Nichtschülerabiturprüfung: AVO-WANI + EB-AVO-WANI

Dann mal ganz abgesehen vom Abitur nachholen, für ein Psychologie-Studium in Deutschland braucht man die allgemeine Hochschulreife nicht. Nur ein Beispiel: Mit Ausnahme der Uni in FF/Main kannst du in Hessen an Universitäten gestufte Studiengänge mit der Fachhochschulreife aufnehmen. Da z.B. in Kassel Psychologie auf Bachelor angeboten wird, geht das dort, in Marburg und Gießen auch. Desweiteren kann mach auch in NDS mit der Fachhochschulreife an Unis studieren, die Bedingungen sind nur anders... Trotzdem sag ich dir gleich, deine schulische HZB sollte schon einen Schnitt unter 1,5 haben, wenn du zeitnah Psychologie studieren möchtest!!!

Für alles weitere schau auch ruhig mal auf http://www.abi-nachholen.de !
 
Danke, dass Du die Auszüge gegoogelt hast, Gast. Ich wette, die TE hätte das nach unseren Aussagen auch geschafft... Sei mal nicht so frech, immerhin hast Du aufgrund der Beiträge die Infos herausgegraben. Frei von Hilfe war es also nicht. Pff!
 
@Mädschchen

Die Infos habe ich garantiert nicht auf Grundlage eurer Aussagen rausgesucht, sondern weil ich seit mehreren Jahren in der Erwachsenenbildung beschäftigt bin, mit solchen Fragen tagtäglich konfrontiert werde und mich dementsprechend ganz gut auskenne. Meine Einleitung in obigem Post sollte nicht "frech" oder überheblich erscheinen bzw. eure angebotene Hilfe diskreditieren, nur erleb ich es im Alltag viel zu oft, dass da keinerlei Belege (sprich Verweis auf die Rechtsgrundlagen) für Aussagen gegeben werden oder auf die angebliche Situation in anderen Bundesländern verwiesen wird. Beides hilft den Suchenenden aber in keinster Weise bei der Lösung seines individuellen Problems, im Gegenteil, dadurch wird man nur noch mehr verwirrt als vllt. ohnehin.
 
sorry, dass das, was in nrw FOS heisst, in niedersachsen berufsoberschule heisst, ist mir untergegangen. das aendert aber nichts an meinem vorschlag: erstmal ne ausbildung machen, und dann eben diese berufsoberschule. das geht offenbar, auch wenns in niedersachsen nen anderen namen hat, auch in niedersachsen.

gibt es ein berufliches gymnasium in der naehe des wohnortes des threaderstellers? ich hatte leider auf die schnelle nichts gefunden, aber wenn das - wie in nrw - keine altersbeschaenkung hat, waere das doch wirklich was fuer den threadersteller.
 
@Gast

Ist so nicht korrekt. Eine FOS gibt es in NRW (Bildungsgang unter dem Dach des "Berufskollegs") genauso wie in Niedersachsen. In NRW gibt es jedoch eine 13. Jahrgangsstufe in der FOS. Ich nenne das aber gern eine "verkappte FOS 13". Warum? Ganz einfach, weil neben der Fachhochschulreife auch eine berufliche Vorbildung gefordert wird, damit ist das für mich keine echte FOS 13 (eine "echte FOS 13" wäre imo das, was es in Bayern gibt und derzeit als Schulversuch in Berlin), sondern streng genommen wie die zweite Jahrgangsstufe der Berufsoberschule (BOS). In NRW gibts keine BOS vom Namen her, aber auf dem Papier ist der Eintritt über die FOS 12B + FOS 13 quasi ein BOS-Bildungsgang.

Wenn das Ziel der TE heißt "Psychologie-Studium" wozu dann eine Berufsausbildung? Als schulische HZB würde theoretisch schon die Fachhochschulreife reichen, wäre an der FOS in 2 Jahren machbar. Bei einer Berufsausbildung wären es 2 Jahre für selbige + BOS = mind. 3 Jahre für die Fachhochschulreife bzw. mind. 4 für die allgemeine/fachgebundene Hochschulreife. Oder alternativ 3 Jahre Berufsausbildung und durch Zusatzunterricht + -prüfung die Fachhochschulreife erwerben. Beim beruflichen Gymnasium wären es mind. 3 Jahre bis zur allgemeinen Hochschulreife, gleiche "Regeldauer" für AG/Kolleg, wo es unter Berücksichtung meiner Ausführungen und Rechtsgrundlagen imo gute Chancen auf Aufnahme gibt.

Trotzdem nochmal der dringliche Hinweis, dass es eine ausgezeichnete schulische HZB erfordert, um zeitnah ein Psychologie-Studium in Deutschland aufnehmen zu können (besser als 1,4 beim HZB-Schnitt!) - abgesehen vllt. von den mittlerweile dutzenden Bindestrich Psychologie-Studiengängen (Wirtschaftspsychologie, Gesundheitspsychologie, usw.), die man ja auch an FHs und gleichgestellten Hochschulen besuchen kann...
 
@Gast

Ist so nicht korrekt. Eine FOS gibt es in NRW (Bildungsgang unter dem Dach des "Berufskollegs") genauso wie in Niedersachsen. In NRW gibt es jedoch eine 13. Jahrgangsstufe in der FOS. Ich nenne das aber gern eine "verkappte FOS 13". Warum? Ganz einfach, weil neben der Fachhochschulreife auch eine berufliche Vorbildung gefordert wird, damit ist das für mich keine echte FOS 13 (eine "echte FOS 13" wäre imo das, was es in Bayern gibt und derzeit als Schulversuch in Berlin), sondern streng genommen wie die zweite Jahrgangsstufe der Berufsoberschule (BOS). In NRW gibts keine BOS vom Namen her, aber auf dem Papier ist der Eintritt über die FOS 12B + FOS 13 quasi ein BOS-Bildungsgang.
was an meinen letzten ausfuehrungen nicht korrekt gewesen sein soll, erschliesst sich mir nicht, zumal auch ich gesagt habe, dass das, was in NRW FOS heisst, in niedersachsen offenbar den namen BOS hat.

an einer diskussion, welches bundesland irgendwas zurecht FOS nenne und wessen FOS nun "echt" sei und wessen "verkappt", werde ich mich nicht beteiligen. denn das waere ein sinnloser streit um worte.

Wenn das Ziel der TE heißt "Psychologie-Studium" wozu dann eine Berufsausbildung? Als schulische HZB würde theoretisch schon die Fachhochschulreife reichen,
ich habe den TE so verstanden, dass die fh-reife eben grade nicht reicht. deshalb der vorschlag einer berufsausbildung vor der "BOS", da die berufsausbildung offenbar voraussetzung dafuer ist. ("vorschlag" hier im sinne von: das ist zumindest eine moeglichkeit)

wenn es aber...
Beim beruflichen Gymnasium wären es mind. 3 Jahre bis zur allgemeinen Hochschulreife, gleiche "Regeldauer" für AG/Kolleg, wo es unter Berücksichtung meiner Ausführungen und Rechtsgrundlagen imo gute Chancen auf Aufnahme gibt.
... ein solches berufliches gymnasium in erreichbarer naehe des wohnortes des TE gibt, dann ist das natuerlich der schnellere weg, klar. deshalb fragte ich ja, ob ein solches berufliches gymnasium dort existiert.

ich hatte den TE so verstanden, dass in seiner umgebung leider kein derartiger zum allgemeinen abitur fuehrender bildungsgang existiere. (was mich verwunderte, aber ich hatte auf die schnelle auch nichts gefunden.)
 
hab nochmal gegoogelt, berufliche gymnasien in hannover gibts diverse. (ich musste nur wissen, dass ich einfach nach "berufliches gymnasium" googlen muss; aus anderem bundesland kommend hab ich wohl erst ungeschickt mit anderem begriff gesucht.)

daher wirklich die frage an den threadersteller: hast du es da mal versucht? das waere doch eigentlich der beste weg fuer dich.
 
Abi geht per Fernstudium, wenn du es bezahlen kannst. Geh mal auf die Seiten von ils o. sgd. An der Fernuni Hagen müsstest du auch mit Fachabi Psychologie studieren können. Dann könntest du dein Abi vorher tagsüber ganz normal machen. Die Fernuni Hagen ist auch sehr günstig.
 
@Gast

"was an meinen letzten ausfuehrungen nicht korrekt gewesen sein soll, erschliesst sich mir nicht, zumal auch ich gesagt habe, dass das, was in NRW FOS heisst, in niedersachsen offenbar den namen BOS hat."

Hier liegt das "Problem", denn man kann das so nicht sagen. Wenn man sich die Ausgestaltung der FOS in NRW im Detail anschaut, dann sieht man, dass es sich hier um eine Art Mischform aus FOS und BOS handelt. In Niedersachsen gibt es hingegen eine FOS und eine seperate BOS, die so ausgestaltet sind, wie es die KMK in ihren Vereinbarungen/Beschlüssen vorgibt. Heißt also: die sogenannte FOS in NRW ist gerade nicht übereinstimmend mit der BOS oder FOS in Niedersachsen. Aber egal.

"ich habe den TE so verstanden, dass die fh-reife eben grade nicht reicht. deshalb der vorschlag einer berufsausbildung vor der "BOS", da die berufsausbildung offenbar voraussetzung dafuer ist. ("vorschlag" hier im sinne von: das ist zumindest eine moeglichkeit)"

Selbst wenn der TE das gesagt hätte, es stimmt halt nicht. In der Theorie reicht in einigen Bundesländern schon die Fachhochschulreife zur Aufnahme eines Psychologie Studiums (wie ich bereits ausführte). Der TE muss entscheiden, ob er die mit der Fachhochschulreife verbundenen Einschränkungen und Risiken in Kauf nimmt (spart halt im Regelfall 1 Jahr Zeit) oder doch lieber die allgemeine Hochschulreife (Abendgymnasium, Kolleg, berufliches Gymnasium, Nichtschülerabitur) macht. Die Entscheidung kann man nicht abnehmen, doch man sollte und imo muss auf diese Möglichkeit im Rahmen einer umfassenden Beratung hinweisen.

@Aris

Wie kommst du darauf, dass man an der FernUni Hagen (NRW) mit der Fachhochschulreife Psychologie studieren könnte? Das geht nicht, die Fachhochschulreife reicht als schulische HZB nicht aus! Siehe auch: Fachhochschulreife - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversität in Hagen
 

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