G
Gast
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Aussagen wie, "in NRW" oder "in Berlin" helfen der TE doch nicht weiter. Konzentriert euch bitte auf die Fakten und damit erstmal auf die Gegebenheiten in Niedersachsen.
Fakt ist:
Abendgymnasium und Kolleg führen in NDS zur allgemeinen Hochschulreife, erfordern zum Besuch der Einführungsphase aber gemäß Landesverordnung (VO-AK) § 2 Abs. 2 u.a. "den Nachweis einer abgeschlossene Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit". Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist "das Führen eines Familienhaushalts" (Abs. 3). Auf die Zeit der Berufstätigkeit wird desweiteren "eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit" angerechnet (Abs. 4). Absatz 5 ist erstmal nicht relevant, da die TE keine Fachhochschulreife besitzt. Absatz 6 ist dagegen sehr interessant: "Die Schulbehörde kann die Aufnahme auf Antrag der Schule in begründeten Fällen abweichend von den Absätzen 2 bis 5 zulassen."
Schau unbedingt in die Ergänzenden Bestimmungen zur VO-AK, die sind eigentlich noch viel wichtiger: http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...MK-20050502-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true Imo hat man dort zwar einen Fehler drin - § 3 in der Ergänzung muss sich eigentlich auf § 2 der VO-AK beziehen, da in § 3 VO-AK was ganz anderes als der Zugang geregelt wird (nämlich die Verweildauer) - trotzdem stehen da für dich extrem wichtige Sachen drin, die ich hier jetzt nicht alle zitieren werden... Wenn ich mir das so anschaue, solltest du es definitiv am AG/Kolleg versuchen, die Chancen stehen imo für dich gut, dort aufgenommen zu werden.
"Alternativen":
- Niedersachsen besitzt keine "FOS 13", das bedeutet, die Fachoberschule führt maximal zur Fachhochschulreife
- Niedersachsen besitzt eine Berufsoberschule, die zur fachgebundenen/allgemeinen Hochschulreife führt, verlangt aber auch eine "berufliche Vorbildung", vgl. BbS-VO und EB-BbS
- Berufliches Gymnasium: Sehr interessant, da ich erstmal kein Höchstalter in einer Rechtsgrundlage gefunden habe, müsstest aber selber nochmal überprüfen!!
- Gymnasiale Oberstufe am (allgemeinbildenden) Gymnasium, Gesamtschule sowie Einführungsphase des Gymnasialzweigs der Oberschule mit gymnasialem Angebot. Hierfür wirst du ohne Ausnahmeregelung (Härtefall, 2. Satz) wohl zu alt für sein, denn in § 2 Absatz 2 der VO-GO heißt es:
"Zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist nicht berechtigt, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, in einem zwölfjährigen Bildungsgang das 18., ansonsten das 19. Lebensjahr vollendet hat. Die Schule kann in Härtefällen Ausnahmen zulassen."
Dbzgl. bitte aber auch selber in die VO-GO und EB-VO-GO schauen!
- Nichtschülerabiturprüfung: AVO-WANI + EB-AVO-WANI
Dann mal ganz abgesehen vom Abitur nachholen, für ein Psychologie-Studium in Deutschland braucht man die allgemeine Hochschulreife nicht. Nur ein Beispiel: Mit Ausnahme der Uni in FF/Main kannst du in Hessen an Universitäten gestufte Studiengänge mit der Fachhochschulreife aufnehmen. Da z.B. in Kassel Psychologie auf Bachelor angeboten wird, geht das dort, in Marburg und Gießen auch. Desweiteren kann mach auch in NDS mit der Fachhochschulreife an Unis studieren, die Bedingungen sind nur anders... Trotzdem sag ich dir gleich, deine schulische HZB sollte schon einen Schnitt unter 1,5 haben, wenn du zeitnah Psychologie studieren möchtest!!!
Für alles weitere schau auch ruhig mal auf http://www.abi-nachholen.de !
Fakt ist:
Abendgymnasium und Kolleg führen in NDS zur allgemeinen Hochschulreife, erfordern zum Besuch der Einführungsphase aber gemäß Landesverordnung (VO-AK) § 2 Abs. 2 u.a. "den Nachweis einer abgeschlossene Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit". Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist "das Führen eines Familienhaushalts" (Abs. 3). Auf die Zeit der Berufstätigkeit wird desweiteren "eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit" angerechnet (Abs. 4). Absatz 5 ist erstmal nicht relevant, da die TE keine Fachhochschulreife besitzt. Absatz 6 ist dagegen sehr interessant: "Die Schulbehörde kann die Aufnahme auf Antrag der Schule in begründeten Fällen abweichend von den Absätzen 2 bis 5 zulassen."
Schau unbedingt in die Ergänzenden Bestimmungen zur VO-AK, die sind eigentlich noch viel wichtiger: http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...MK-20050502-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true Imo hat man dort zwar einen Fehler drin - § 3 in der Ergänzung muss sich eigentlich auf § 2 der VO-AK beziehen, da in § 3 VO-AK was ganz anderes als der Zugang geregelt wird (nämlich die Verweildauer) - trotzdem stehen da für dich extrem wichtige Sachen drin, die ich hier jetzt nicht alle zitieren werden... Wenn ich mir das so anschaue, solltest du es definitiv am AG/Kolleg versuchen, die Chancen stehen imo für dich gut, dort aufgenommen zu werden.
"Alternativen":
- Niedersachsen besitzt keine "FOS 13", das bedeutet, die Fachoberschule führt maximal zur Fachhochschulreife
- Niedersachsen besitzt eine Berufsoberschule, die zur fachgebundenen/allgemeinen Hochschulreife führt, verlangt aber auch eine "berufliche Vorbildung", vgl. BbS-VO und EB-BbS
- Berufliches Gymnasium: Sehr interessant, da ich erstmal kein Höchstalter in einer Rechtsgrundlage gefunden habe, müsstest aber selber nochmal überprüfen!!
- Gymnasiale Oberstufe am (allgemeinbildenden) Gymnasium, Gesamtschule sowie Einführungsphase des Gymnasialzweigs der Oberschule mit gymnasialem Angebot. Hierfür wirst du ohne Ausnahmeregelung (Härtefall, 2. Satz) wohl zu alt für sein, denn in § 2 Absatz 2 der VO-GO heißt es:
"Zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist nicht berechtigt, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, in einem zwölfjährigen Bildungsgang das 18., ansonsten das 19. Lebensjahr vollendet hat. Die Schule kann in Härtefällen Ausnahmen zulassen."
Dbzgl. bitte aber auch selber in die VO-GO und EB-VO-GO schauen!
- Nichtschülerabiturprüfung: AVO-WANI + EB-AVO-WANI
Dann mal ganz abgesehen vom Abitur nachholen, für ein Psychologie-Studium in Deutschland braucht man die allgemeine Hochschulreife nicht. Nur ein Beispiel: Mit Ausnahme der Uni in FF/Main kannst du in Hessen an Universitäten gestufte Studiengänge mit der Fachhochschulreife aufnehmen. Da z.B. in Kassel Psychologie auf Bachelor angeboten wird, geht das dort, in Marburg und Gießen auch. Desweiteren kann mach auch in NDS mit der Fachhochschulreife an Unis studieren, die Bedingungen sind nur anders... Trotzdem sag ich dir gleich, deine schulische HZB sollte schon einen Schnitt unter 1,5 haben, wenn du zeitnah Psychologie studieren möchtest!!!
Für alles weitere schau auch ruhig mal auf http://www.abi-nachholen.de !