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Aberkennung meines Vaters

Nina...

Neues Mitglied
Ich bin 20 jahre alt und mein Biologischer Vater hat sich nie gekümmert und ich möchte ihm die vaterschaft aberkennen sodass ich nicht für seine möglichen schulden etc. Aufkommen muss.
Ist das irgendwie möglich?
 
D

Deliverance

Gast
Nein, leider ist das nicht möglich.

Ich verstehe, dass dich das Problem beschäftigt, nicht existente Eltern sind nervig, dass Problem hatte ich mit meiner Mutter auch.

Steht er denn in deiner Geburtsurkunde?
Falls nicht, müsste er sich den Unterhalt von dir gerichtlich einklagen.

Du könntest dich adoptieren lassen, falls du einen netten Stiefvater hast.

Für die Schulden musst du eh nicht aufkommen, solange du keine Bürgschaft unterschreibst.
Im Sterbefall hast du 6 Wochen Zeit, um das Erbe beim Amtsgericht abzulehnen, dann musst du weder für die Beerdigung, noch für seine Schulden aufkommen.

Sollte er pflegebedürftig werden, gibt es einen so genannten Einbehalt, d.h. einen bestimmten Anteil von deinem Gehalt darfst du behalten, den Rest musst du abgeben.
Du kannst gut Geld sparen, wenn du ihn dann ins billigste Pflegeheim steckst, wie es ihm da geht kann dir ja dann egal sein.
Wenn er noch andere Kinder hat, wird das auch nochmal billiger.

Da führt leider (außer die Adoption) kein Weg daran vorbei, aber vielleicht hast du auch Glück und es kommt nicht so weit.
 
G

Gelöscht

Gast
Du könntest dich adoptieren lassen, falls du einen netten Stiefvater hast.
Das kann dazu fuehren, dass er / sie sowohl fuer den Vater als auch fuer den Adoptivvater einmal finanziell aufkommen muss. Eine Erwachsenenadoption beendet das Einstehen fuer leibliche Eltern nicht.

Im Sterbefall hast du 6 Wochen Zeit, um das Erbe beim Amtsgericht abzulehnen, dann musst du weder für die Beerdigung, noch für seine Schulden aufkommen.
Um die Bestattungspflicht einschliesslich der Kosten kommt man nur in sehr begrenzten Ausnahmefaellen drum herum. Ausschlagung des Erbes gehoert nicht dazu.
 

Muir

Aktives Mitglied
Hallo,

bei einem Bekannten von mir war es ähnlich.
Seine Mutter setzte ihn mit einem Jahr
auf den Tisch vom Jugendamt oder ähnlichem.
Kann auch ein Heim gewesen sein.

Sie kümmerte sich ab diesem Tag an, nicht mehr
um ihn. Sie verhinderte sogar die Adoption
durch andere Eltern.
So lebte er bis zur Volljährigkeit im Heim.

Als sie dann 40 Jahre später von ihm Unterhalt
wollte, ging die ganze Sache vor Gericht.
Das Gericht urteilte, er müsse keinen Unterhalt
zahlen. Die Begründung war, sie hätte sich
lebenslang nicht um ihn gekümmert und
so hätte sie sich jegliche Unterstützung verwirkt.

Google doch einfach mal danach.

Viele Grüße und alles Gute,
Muir
 
D

Deliverance

Gast
Ich glaube, da gibt es je nach Bundesland wieder unterschiedliche Regelungen: ich musste für die Beerdigung meiner Mutter nichts Zahlen, weil ich das Erbe (ca 100.000 Schulden) abgelehnt hatte.
Organisiert habe ich es dann trotzdem, eigentlich voll unnötig....aber man kann auch so ein Anonymes Sammelgrab Wählen, dass kostet auch nochmal weniger.
Hält sich also in Grenzen.

Das mit den Klagen ist so eine Sache, da gibt's ganz unterschiedliche Urteile zu.
Mal müssen die Kinder Zahlen, mal nicht- du kannst es natürlich probieren, wenn der Fall eintritt.
Eine Bekannte von mir hat es versucht, da war der Vater seit ihren Grundschulalter sexuell nachgewiesen übergriffig und sie wegen den Folgen arbeitsunfähig, Zahlen müsste sie trotzdem - da sie nichts hat, zahlt sie auch nichts, ihr ging es ums Prinzip.

Das mit den Urteilen ist wohl irgendwie Glückssache....
 

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