Hallo Mikie,
es hat sich einiges in der Frage Bedarfsgemeinschaft oder nicht
geändert.
Neuerdings ist es so,daß derjenige bei dem der Verdacht auftaucht, Sozialmissbrauch zu betreiben in der Beweislast steht.
Die wird nun von Dir gefordert,man möchte die Abmeldung Deines
Mannes sehen.
Auch die Postadresse muß geändert werden.
Ich frage mich nur wobei Euer Vorteil liegt,sich als getrennt lebend
gemeldet zu haben.
Wenn Dein Mann k e i n Einkommen hat.
Du gibst hier nur einige Hundert Euros an,aber selbst die
müssen angegeben werden.Alles was über den Satz für Selbstbehalt
geht wird abgezogen.Weisst Du natürlich.
Dazu bist Du wieder Schwanger,OK,geht keinen etwas an,von wem.
Aber ,daß Dein Mann bei Dir nur einen Raum zur Verfügung hat,aber
die anderen Räume gemeinsam genutzt werden ist
für die Behörde schon ein Zeichen für Betrug.
Da Dein Mann nicht arbeitslos gemeldet ist,ist er in den Augen der Behörde nicht bereit,
für die Familie aufzukommen.
Er hat in Deinem Haushalt,
der vom Staat finanziert wird nichts zu suchen.
Ausser,er besucht seine Kinder.
Mit Deinen Angaben,welche Du hier gemacht hast,wirst Du in
keinem Forum Hilfe finden.
Dort schreiben Menschen,welche sich zum grossen Teil
selbst in einer schlechten finanziellen Situation befinden.
Die geben Dir keine Tips zum Sozialbetrug,da wirst Du hören,daß gerade die Menschen wie Ihr es seid,
diese Schnüffeleien und die verschärfte Vorgehensweise
des Staates nötig machen.
Darunter müssen alle anderen ehrlichen Arbeitssuchenden leiden.
Gruss Karin.
die glaubt geschnallt zu haben,was hier läuft.