M
Mikie
Gast
Hallo, hoffe es ist jemand da, der mich übers WE beruhigen kann...!
Habe heute(unsere Post kommt meist erst gegen 13.30-15.00) ein Schreiben von der Arge erhalten. Darin steht: Zur Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch nach dem SGBII benötige ich noch folgende Unterlagen, die Sie mir bitte bis zum 31.07.2006 in Kopie oder Orginal übersenden bzw.einreichen
ABMELDUNG IHRES EHEMANNES
Ich weise darauf hin, dass Sie gem. §60ff. SGBI zur Mitwirkung verpflichtet sind. Sollten Sie bis zum o.g. Termin vorstehende Unterlagen nicht vorgelegt haben, werde ivh Ihren Antrag gem §66SGBI ablehnen bzw. die laufende Hilfe bis zur Nachholung der Mitwirkung einstellen.
Soweit dieser Brief. Und nun zur Erklärung: Ich lebe seit 07/2005 von meinem Mann in einem Haus getrennt. Er ist hauptsächlich ausser Haus. Das ist der Arge auch bekannt. Kann man mich>/uns zwingen so zu handeln? Ich bekomme ja eh schon seinen Mitanteil abgezogen und die Arge zahlt mir(mit 4 Kinder) 792,-- Euro aus. Werden wir nun auch zur Scheidung gezwungen? Unser Anwalt meinte letztes Jahr noch, das man getrennt lebend auch in einer Wohnung sein kann. Was nun? Wäre nett wenn mir da jemand einen Tipp geben kann. Danke!!!
Habe heute(unsere Post kommt meist erst gegen 13.30-15.00) ein Schreiben von der Arge erhalten. Darin steht: Zur Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch nach dem SGBII benötige ich noch folgende Unterlagen, die Sie mir bitte bis zum 31.07.2006 in Kopie oder Orginal übersenden bzw.einreichen
ABMELDUNG IHRES EHEMANNES
Ich weise darauf hin, dass Sie gem. §60ff. SGBI zur Mitwirkung verpflichtet sind. Sollten Sie bis zum o.g. Termin vorstehende Unterlagen nicht vorgelegt haben, werde ivh Ihren Antrag gem §66SGBI ablehnen bzw. die laufende Hilfe bis zur Nachholung der Mitwirkung einstellen.
Soweit dieser Brief. Und nun zur Erklärung: Ich lebe seit 07/2005 von meinem Mann in einem Haus getrennt. Er ist hauptsächlich ausser Haus. Das ist der Arge auch bekannt. Kann man mich>/uns zwingen so zu handeln? Ich bekomme ja eh schon seinen Mitanteil abgezogen und die Arge zahlt mir(mit 4 Kinder) 792,-- Euro aus. Werden wir nun auch zur Scheidung gezwungen? Unser Anwalt meinte letztes Jahr noch, das man getrennt lebend auch in einer Wohnung sein kann. Was nun? Wäre nett wenn mir da jemand einen Tipp geben kann. Danke!!!