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Ab Montag kein HartzIV mehr...

  • Starter*in Starter*in Mikie
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M

Mikie

Gast
Hallo, hoffe es ist jemand da, der mich übers WE beruhigen kann...!

Habe heute(unsere Post kommt meist erst gegen 13.30-15.00) ein Schreiben von der Arge erhalten. Darin steht: Zur Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch nach dem SGBII benötige ich noch folgende Unterlagen, die Sie mir bitte bis zum 31.07.2006 in Kopie oder Orginal übersenden bzw.einreichen



ABMELDUNG IHRES EHEMANNES

Ich weise darauf hin, dass Sie gem. §60ff. SGBI zur Mitwirkung verpflichtet sind. Sollten Sie bis zum o.g. Termin vorstehende Unterlagen nicht vorgelegt haben, werde ivh Ihren Antrag gem §66SGBI ablehnen bzw. die laufende Hilfe bis zur Nachholung der Mitwirkung einstellen.



Soweit dieser Brief. Und nun zur Erklärung: Ich lebe seit 07/2005 von meinem Mann in einem Haus getrennt. Er ist hauptsächlich ausser Haus. Das ist der Arge auch bekannt. Kann man mich>/uns zwingen so zu handeln? Ich bekomme ja eh schon seinen Mitanteil abgezogen und die Arge zahlt mir(mit 4 Kinder) 792,-- Euro aus. Werden wir nun auch zur Scheidung gezwungen? Unser Anwalt meinte letztes Jahr noch, das man getrennt lebend auch in einer Wohnung sein kann. Was nun? Wäre nett wenn mir da jemand einen Tipp geben kann. Danke!!!
 
Hi Mikie,

du solltest umgehend einen Anwalt einschalten. Häufig werden von der ARGE Bescheide ausgestellt, die nicht rechtens sind. Da hilft nur klagen. Das ist auch häufig sehr erfolgreich.

Liebe Grüße
Sisandra
 
Susi1980 meinte:
hallo,

wie schon so oft gesagt.

Bitte für Hartz IV auf

www.sozialhilfe24.de

gehen, dort stelle im Forum deine Frage.

Gruß

Susi
Liebe Susi, habe ich schon gemacht. Hier kommen immer noch die besseren Vorschläge! z.B. von Störer, mikenull und MickyII!!! Oh und Shalimar und Fuchs und und und!!! Oder stört es dich wenn man hier zu diesem Thema postet? Dann überlies es bitte einfach.....Gruß Mikie
 
Hallo Mikie,

ist es ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus?

Dann melde Deinen Ex doch einfach beim Einwohnermeldeamt ab. Lege die Abmeldung vor und fertig. Er kann sich ja auch woanders anmelden. Denn der Verdacht einer eheähnlichen Gemeinschaft liegt leider nahe, zumal Ihr wohl verheiratet seit.

Und dann muss Dir die ARGE für alle komplett auszahlen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Störer,

es ist ein Einfamilienhaus für Kinderreiche Familien. Klar sind wir noch verheiratet, aber eben mit Getrenntlebend-Erklärung beim Einwohnermeldeamt. Kann ich ihn denn da alleine abmelden? Und kann seine Post-Adresse noch hierbleiben? Alles andere würde doch nur zu komplikationen führen wg. seiner Insolvenz.

Kann man uns auch zwingen die Scheidung einzureichen?
 
Mikie meinte:
Hallo Störer,

1. es ist ein Einfamilienhaus für Kinderreiche Familien. Klar sind wir noch verheiratet, aber eben mit Getrenntlebend-Erklärung beim Einwohnermeldeamt. Kann ich ihn denn da alleine abmelden?

2. Und kann seine Post-Adresse noch hierbleiben? Alles andere würde doch nur zu komplikationen führen wg. seiner Insolvenz.

3. Kann man uns auch zwingen die Scheidung einzureichen?


Zu 1. Natürlich kannst Du das. Abmelden nach unbekannt. Er ist ja eh wo anders.

Zu 2. Da seine Insolvenz läuft, sollte er sich da anmelden, wo er sich tatsächlich aufhält. Kann er ja dann tun. Aber nicht Dein Problem. Du musst Dich um Deine Familie und um Dich kümmern. Das hat Vorrang.

Zu 3. Nein, das kann man nicht.
 
Nochmal zum besseren Verständnis: Wir sind ja nur offiziell getrennt. Er hat momentan nur ca. 400-500,-- Einkommen und das auch nicht jeden Monat.

Ich bin zum 5. mal schwanger und eh schon sehr hormongeladen.

Er überlegt jetzt ob es für seine Insolvenz schlechter wäre wenn er sich in der Schweiz meldet.

Er könnte dort Arbeit bekommen. Aber das wäre doch dann auch doppelte Haushaltsführung.

Wenn er sich eine eigene Wohnung nimmt müsste er ja auch ALGII beantragen, weil er sich das mit seinem momentanen Einkommen nicht leisten kann.

Ich weiß, alles ziemlich kompliziert. Aber danke für die Denk-Anstösse!!
 
Hallo Micki,

Du schreibst,Ihr seid nur inoffiziell getrennt.

Wenn Du Deinen Mann abmeldest,dürfen auch keine Sachen mehr von ihm in der Wohnung verbleiben.
Die Arge,Job Center oder wie es bei Euch heißt,ist dazu übergegangen,
sogenannte "Sozialschnüffler "loszuschicken.

Die stehen plötzlich vor der Tür und wollen sehen,wer bei Euch wohnt.
Da hat man natürlich schlechte Karten,wenn man mit seinen Kindern
als getrennt lebend gemeldet ist,und es sind Kleidung ,Rasierer und
Toilettenartikel eines Mannes in Deinem Haushalt.
Die wittern sofort den "Sozialbetrug","Sperre."

Schau mal unter

Erwerbslosen Forum Deutschland nach,

dort gibt es genug ähnliche Fälle,und Hilfe.
Dieses ist meiner Meinung nach das Forum mit der
größten Kompetenz,in Fragen rund um die Arbeitslosigkeit.

Gruss Karin
 
Hallo Karin,

die Sozial-Fahnder waren schon hier und haben auch gefragt wofür die Einmalrasierer sind....sollte ich die Hosen runter lassen? Ausserdem rasiert sich auch mein 15jähriger Sohn...und der hat sogar Männer-Deo...uppss- und nu? Ich denke es gibt tatächlich Fälle in denen das recht und billig ist zu fahnden. Jedoch sollte immer der Ton gewahrt werden und auch ein wenig intimsphäre. Ist aber hier ein Fremdwort.

Auch das meine 4jährige Tochter(die im Moment eh schon genug leidet wil Papi nicht immer da ist) Nachts noch in mein Bett kommt passte dem Fahnder nicht. Hallo? Gehts noch...und wenn ich mit allen 4 Kindern in einem FAMILIENBETT schlafe ist das immer noch MEINE Sache. Denke ich...aber vielleicht hab ich da was verpasst.

Fakt ist: Bei unserer Momentanen Wohnsituation hat mein Mann hier seinen eigenen abgeschlossenen Raum. Und die Kinder haben so wenigstens teilweise das Gefühl es ist fast so wie vorher. Würde er sich eine eigene Wohnung nehmen, hieße das für die Arge das sie ca. 400,-- mehr für mich und dann nochmal ca.300,-- für meinen Mann zahlen müsste- soll das jetzt logisch sein? Find ich nicht. 🙁
 

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