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24 Stundenabsage- Lösung des Themas

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Vor ein paar Tagen hat mir google selbiges schon erzählt:
Ein Physiotherapeut darf eine Ausfallgebühr für Absagen unter 24 Stunden verlangen, allerdings müssen dafür strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abrechnung ist kein Selbstläufer und oft Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten.
Hier ist die Übersicht, wann die Gebühr zulässig ist und wann Sie sich dagegen wehren können:

Wann die Ausfallgebühr zulässig ist (Voraussetzungen)
  • Bestellpraxis: Es muss sich um eine reine Terminpraxis handeln, bei der feste Zeiten exklusiv für Sie reserviert werden und es keine flexiblen Wartezeiten für Akutpatienten gibt. [1, 2]
  • Schriftliche Vereinbarung: Der Therapeut muss vor Beginn der Behandlungsserie eine schriftliche Honorar- oder Ausfallvereinbarung mit Ihnen geschlossen haben (z. B. im Behandlungsvertrag). Ein bloßer Aushang an der Rezeption oder ein Hinweis auf dem Terminzettel reicht rechtlich meist nicht aus. [1]
  • Tatsächlicher Leerlauf (Verdienstausfall): Die Praxis darf die Gebühr nur fordern, wenn der Termin durch Ihre kurzfristige Absage nicht anderweitig vergeben werden konnte. Konnte ein anderer Patient von der Warteliste einspringen, hat die Praxis keinen Schaden erlitten und darf nichts berechnen. [1, 2, 3]
  • Abzug von Ersparnissen: Der Therapeut darf nicht pauschal die vollen Behandlungskosten abrechnen. Er muss sich ersparte Aufwendungen (z. B. für Massageöl, Strom oder Wäsche) anrechnen lassen. [1, 2, 3]

Wann die Gebühr unwirksam oder unzulässig sein kann
  • Krankheit oder unverschuldeter Notfall: Haben Sie den Termin aufgrund einer plötzlichen, schweren Erkrankung (mit ärztlichem Attest) abgesagt, bewerten Gerichte eine starre 24-Stunden-Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft als unwirksam, da sie den Patienten unangemessen benachteiligt (AG Trier, Az. 8 C 69/20). [1]
  • Unwirksame Klauseln: Wenn die Klausel im Vertrag so formuliert ist, dass Ihnen als Patient pauschal verboten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist die Klausel laut BGB unwirksam (AG Düsseldorf, Az. 37 C 120/23). [1]


  • Wichtige Fakten für Patienten
    • Keine Übernahme durch die Krankenkasse: Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen niemals Ausfallgebühren. Sie müssen diese Kosten als Patient immer privat aus eigener Tasche zahlen. [1, 2, 3]
    • Vorsicht vor Betrug: Manchmal bieten Praxen an, den verpassten Termin einfach auf dem Rezept als „erbracht“ zu unterschreiben, um den Ausfall über die Kasse abzurechnen. Gehen Sie darauf nicht ein. Das ist Abrechnungsbetrug und für beide Seiten strafbar. [1]
    Allerdings wird bei diesen Physiotherapeuten in Zukunft kein Termin mehr für diesen Patienten erhältlich sein, was bei der Auslastung der Praxen sehr wohl ein Problem werden könnte.
 
Und nur mal so nebenbei:

Du kannst jawohl schlecht Konflikte mit dem Arbeitsplatz /Arbeitgeber an Therapeuten delegieren. Dafür bist du ganz allein zuständig und Niemand sonst! Da spielt kein Therapeut der Welt mit. Klär deine Angelegenheiten an Ort und Stelle, bevor du meinst, Therapeuten verklagen zu wollen.
 
Mir schwant, dass Du nicht auf Dir sitzen lassen kannst, nicht Recht zu haben. In dieser Ausprägung erscheint das ja schon fast pathologisch. Solltest Du mal was dran machen.
Der These schließe ich mich an!
Das ist der dritte Strang dazu, nachdem zwei bereits geschlossen wurden.
Das noch ein weiteres Mal aufzuwärmen wäre jetzt wirklich nicht nötig gewesen, zumal du ganz zu Beginn schon der Überzeugung warst, dass du dir eine andere Praxis suchst.
 
Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Hattest du mit deinem Bekanntenkreis-Anwalt eigentlich über die gleiche Physiopraxis und den selben Fall gesprochen, zu dem du hier den ersten Thread eröffnet hast?
Da schriebst du ja, die Physiopraxis will den abgesagten/ausgefallenen Termin über die Krankenkasse abrechnen (forbidden) - jetzt geht es um die Abrechnung von Ausfallhonorar dir bzw. Privatpersonen gegenüber 🤔
Geht es um zwei verschiedenen Fälle oder zwei Physiopraxen (wo war der eklige Physiotherapeut?) oder besser gefragt, worum geht es dir bei dem Thema persönlich genau?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem es hier nun viele kontroverse Meinungen gab, habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.

Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.

Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.
Du hast es immer noch nicht kapiert: die Praxis legt es fest, informiert dich und du hast dich danach zu richten.

Dein Problem ist, dass du zwanghaft recht haben musst. Du benimmst dich absolut kindisch. Niemand hat nach der Regelung gefragt, nur du bist ständig darauf rumgeritten.
 
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