Grisu
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Vor ein paar Tagen hat mir google selbiges schon erzählt:
Ein Physiotherapeut darf eine Ausfallgebühr für Absagen unter 24 Stunden verlangen, allerdings müssen dafür strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abrechnung ist kein Selbstläufer und oft Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten.
Hier ist die Übersicht, wann die Gebühr zulässig ist und wann Sie sich dagegen wehren können:
Wann die Ausfallgebühr zulässig ist (Voraussetzungen)
Wann die Gebühr unwirksam oder unzulässig sein kann
Ein Physiotherapeut darf eine Ausfallgebühr für Absagen unter 24 Stunden verlangen, allerdings müssen dafür strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abrechnung ist kein Selbstläufer und oft Gegenstand von rechtlichen Streitigkeiten.
Hier ist die Übersicht, wann die Gebühr zulässig ist und wann Sie sich dagegen wehren können:
Wann die Ausfallgebühr zulässig ist (Voraussetzungen)
- Bestellpraxis: Es muss sich um eine reine Terminpraxis handeln, bei der feste Zeiten exklusiv für Sie reserviert werden und es keine flexiblen Wartezeiten für Akutpatienten gibt. [1, 2]
- Schriftliche Vereinbarung: Der Therapeut muss vor Beginn der Behandlungsserie eine schriftliche Honorar- oder Ausfallvereinbarung mit Ihnen geschlossen haben (z. B. im Behandlungsvertrag). Ein bloßer Aushang an der Rezeption oder ein Hinweis auf dem Terminzettel reicht rechtlich meist nicht aus. [1]
- Tatsächlicher Leerlauf (Verdienstausfall): Die Praxis darf die Gebühr nur fordern, wenn der Termin durch Ihre kurzfristige Absage nicht anderweitig vergeben werden konnte. Konnte ein anderer Patient von der Warteliste einspringen, hat die Praxis keinen Schaden erlitten und darf nichts berechnen. [1, 2, 3]
- Abzug von Ersparnissen: Der Therapeut darf nicht pauschal die vollen Behandlungskosten abrechnen. Er muss sich ersparte Aufwendungen (z. B. für Massageöl, Strom oder Wäsche) anrechnen lassen. [1, 2, 3]
Wann die Gebühr unwirksam oder unzulässig sein kann
- Krankheit oder unverschuldeter Notfall: Haben Sie den Termin aufgrund einer plötzlichen, schweren Erkrankung (mit ärztlichem Attest) abgesagt, bewerten Gerichte eine starre 24-Stunden-Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft als unwirksam, da sie den Patienten unangemessen benachteiligt (AG Trier, Az. 8 C 69/20). [1]
- Unwirksame Klauseln: Wenn die Klausel im Vertrag so formuliert ist, dass Ihnen als Patient pauschal verboten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist die Klausel laut BGB unwirksam (AG Düsseldorf, Az. 37 C 120/23). [1]
- Wichtige Fakten für Patienten
- Keine Übernahme durch die Krankenkasse: Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen niemals Ausfallgebühren. Sie müssen diese Kosten als Patient immer privat aus eigener Tasche zahlen. [1, 2, 3]
- Vorsicht vor Betrug: Manchmal bieten Praxen an, den verpassten Termin einfach auf dem Rezept als „erbracht“ zu unterschreiben, um den Ausfall über die Kasse abzurechnen. Gehen Sie darauf nicht ein. Das ist Abrechnungsbetrug und für beide Seiten strafbar. [1]