Sonnenwende377
Mitglied
Nachdem es hier nun viele kontroverse Meinungen gab, habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.
Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.
Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.
Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.
Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.