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24 Stundenabsage- Lösung des Themas

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Nachdem es hier nun viele kontroverse Meinungen gab, habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.

Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.

Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.
 
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.
Dann drücke ich dir beide Daumen, dass du eine Praxis findest, die ohne die 24 Stunden-Absagefrist Termine gibt.

Ergänzung: Natürlich versuchen die Praxen andere Patient/innen anzurufen um die Lücke zu füllen, das ist aber ein erheblicher Aufwand und ohne Garantie, dass da auch wirklich jemand ganz spontan innerhalb von wenigen Stunden einen Termin wahrnehmen kann. Das nachzuweisen ist sicherlich ein Standard-Procedere und kein großes Hindernis.
 
Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.
Was soll das jetzt? Im Ernstfall kann die Praxis auch die Weiterbehandlung einstellen, zumal wenn sich Jemand ein Gewohnheitsrecht aus verspäteten/nicht erfolgten Absagen herausnimmt. Leistet sich das Jemand bei mir zweimal, dann fliegt er / sie aus dem Behandlungsplan und darf sich eine andere Praxis suchen.
 
Danke für die Auskunft, ist wirklich gut zu wissen.
Bitte verlasse dich nicht auf dieses derart unscharf formulierte Blabla, das hier unverschämterweise als rechtssichere Auskunft betitelt wird.
Eine Praxis darf Ausfallhonorare auf einer sauberen vertraglichen Basis verlangen, dazu gibt es sogar entsprechende Urteile.
Nur weiß kein Mensch hier um den Vorgang bei der TE und ihrer Physiopraxis genau Bescheid.
 
Nachdem es hier nun viele kontroverse Meinungen gab, habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.

Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.

Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.
Hättest du gleich tun sollen.
 
Die Rechtsprechung zum Ausfallhonorar bei verpassten oder kurzfristig abgesagten Arztterminen ist durch wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und jüngere Amtsgerichtsentscheidungen klar geregelt: [1, 2]

Grundlegende Rechtslage
  • Behandlungsvertrag: Ein Arzttermin ist rechtlich ein Dienstvertrag (§ 630a BGB). Sagt ein Patient rechtzeitig ab, schuldet er grundsätzlich keine Vergütung. [1, 2]
  • Annahmeverzug: Erscheint ein Patient jedoch ohne rechtzeitige Absage nicht und kann die Praxis die freie Zeit nicht anderweitig nutzen (Echte Bestellpraxis), liegt ein Annahmeverzug nach § 615 BGB in Verbindung mit dem Behandlungsvertrag vor. [1, 2, 3]
  • BGH-Urteile (Az. III ZR 78/21 und III ZR 80/20): Der BGH hat grundsätzlich bestätigt, dass Ärzte ein Ausfallhonorar verlangen dürfen – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. [1]

Wichtige Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar
  • Bestellsystem: Die Praxis muss nachweislich eine reine Bestellpraxis sein, in der der Termin exklusiv für diesen Patienten reserviert ist und kein kurzfristiger Ersatzpatient einspringen kann. [1, 2]
  • Fristen für die Absage: Als Faustregel gilt eine Frist von 24 Stunden (teilweise auch 48 Stunden je nach Einzelfall oder Fachrichtung, z. B. aufwändige Behandlungen wie beim Zahnarzt). [1, 2]
  • Transparenz und Vereinbarung: Der Patient muss vorab (z. B. durch einen Aushang, Aufnahmebogen oder Behandlungsvertrag) klar und verständlich auf die Verbindlichkeit des Termins und ein mögliches Ausfallhonorar hingewiesen worden sein. Jüngere Urteile (wie das AG Bad Urach vom 12.06.2026, Az. 1 C 3/26) verschärfen die Anforderungen an diese Transparenz nochmals massiv. [1, 2, 3]
  • Abzug ersparter Aufwendungen: Die Praxis darf nicht den vollen Satz abrechnen, sondern muss ersparte Aufwendungen (z. B. Materialkosten oder Personal) abziehen (§ 615 S. 2 BGB). Pauschalen sind nur zulässig, wenn sie den tatsächlichen Schaden realistisch abbilden. [1, 2]
  • Kein Verschulden / Höhere Gewalt: Bei plötzlicher schwerer Krankheit (z. B. mit Attest) oder unvorhersehbaren Notfällen ist der Patient meist von der Zahlungspflicht befreit, da kein Verschulden vorliegt.
 
Nachdem es hier nun viele kontroverse Meinungen gab, habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben. Laut aktuellem Gesetzesurteil bewgt sich die Praxis in der Grauzone und darf Behandlungen nicht von mir als Privatperson abrechnen.
Sie dürfte es laut vorheriger Rechtsprechung auch nur, wenn sie nachweist, dass sie keinen Ersatz gefunden hat, was mit 29 Personen auf der Warteliste eh schwierig ist.
Da ich aber ohnehin die Physiotherapeutenpraxis gewechselt habe, interessiert es mich nicht.

Merkt euch also für Folgefälle: Eine Regresszahlung für unter 24 Stunden abgesagte Termine bewegt sich in der rechtlichen Grauzone und ist nicht seriös.

Danke für alle, die sich für das Thema interessiert haben.
Niemand kann prüfen, ob es diesen Anwalt überhaupt gibt oder ob stimmt, was Du hier schreibst.

Nicht umsonst sind vermeintlich rechtsverbindliche Auskünfte in diesem Forum verboten.

Dazu kommt, dass kurzes Googeln etwas Anderes ergibt.

Mir schwant, dass Du nicht auf Dir sitzen lassen kannst, nicht Recht zu haben. In dieser Ausprägung erscheint das ja schon fast pathologisch. Solltest Du mal was dran machen.
 
habe ich einen Bekannten kontaktiert, der als Anwalt arbeitet und mir bezüglich der 24 Stundenabsage beim Physiotherapeuten eine rechtsverbindliche Auskunft gab.
Zur Überraschung vieler bin ich laut Rechtsprechung auf der sicheren Seite. Ich habe nichts unterschrieben.
Der wievielte Thread zum Thema? Rechtsverbindlich ist die Auskunft deines bekannten Anwaltes nicht und ich finde es grenzwertig, hier nicht rechtssichere Thesen einzustellen.
 
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