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Gelöscht 117223
Gast
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Hallo Gelöscht 117223,
schau mal hier: 2 Physiorezepte zur gleichen Zeit?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Das stimmt nicht und ich kann auch keine derartigen Falschaussagen stehen lassen. Meine Antworten wurden gelöscht. Bitte keine Unwahrheiten hier stehen lassen! Dann löscht wenigstens auch die unpassende Aussage,. Die ist nämlich erst recht OT....🙁Physiotherapeut ist im übrigen kein Ausbildungsberuf.
Daher verstehe ich Deinen Kumpel nicht.
Kannst du nicht einen von deinen 4 Kollegen fragen? Vielleicht wissen die mehr darüber.
Ich denke, jeder hier kann sich denken, dass Physiotherapeut sehr wohl ein Ausbildungsberuf ist.Das stimmt nicht und ich kann auch keine derartigen Falschaussagen stehen lassen. Meine Antworten wurden gelöscht. Bitte keine Unwahrheiten hier stehen lassen! Dann löscht wenigstens auch die unpassende Aussage,. Die ist nämlich erst recht OT....🙁
Was versteht man unter „Verordnungsfall“?
Ein Verordnungsfall umfasst alle verordneten Heilmittel desselben Versicherten aufgrund derselben Diagnose und derselben Diagnosegruppe, bezogen auf den jeweils verordnenden Arzt.
Können Verordnungen mit derselben Diagnose, die von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt wurden, parallel von einem Leistungserbringer behandelt werden?
Nein, es ist nicht zulässig, dass ein Leistungserbringer Heilmittel für einen Versicherten aufgrund paralleler Verordnungen in derselben Diagnosegruppe zur Erreichung desselben Therapieziels erbringt und abrechnet.
So lange der Therapeut finanziell zur Rechenschaft gezogen wird wäre ich da sehr vorsichtig. Schließlich haften wir auch finanziell, wenn Ärzte fehlerhafte Rezepte ausstellen. Wie oft müssen wir da noch in Arztpraxen rennen, um die Verordnungen so zu korrigieren, damit wir auch für unsere Arbeit bezahlt werden!Es kann doch aber bitte nicht Aufgabe des Physios sein herauszufinden, ob ein Patient zweigleisig fährt. Entsprechend würde ich behandeln.
Nun, der Patient begeht eine Leistungserschleichung zu Lasten des Therapeuten und der Allgemeinheit, ob bewusst oder nicht. Auch da wäre ich vorsichtig. Finanziell gelackmeiert ist immer der Therapeut. Es ist immer wieder ein tolles Gefühl, nachträglich zu erfahren, dass man mal eben wieder für einige hundert Euros umsonst gearbeitet hat. 🤮Es gibt m. W. auch da eine Schweigepflicht, so dass das als Bumerang zurückkommen könnte
Jein, - in diesem Fall ist aber keine Selbstzahlung vereinbart. Auch liegt kein Privatrezept vor, das dafür erforderlich wäre. Eine Mahnung zerfetzt dir jeder Anwalt mit Genuss, da der Patient weder explizit auf diesen Umstand hingewiesen wurde noch seine Zustimmung gegeben hat. Wir haben entsprechende Vordrucke, damit wir zumindest nicht abgesagte und ausgefallene Termine in Rechnung stellen können.Grundsätzlich ist eine Physio doch immer auch als Selbstzahlerleistung beauftragbar, oder? Verweigert er die Zahlung, geht es zur Not über ein klassisches Mahnverfahren.
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