Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

2 Mal zu schnell, gleiches Auto, unterschiedliche Fahrer

Ebba_Wallander

Aktives Mitglied
Meine Mutter ist auf der Autobahn mit 30 km/h zu viel geblitzt worden. Sie hat die Strafe schon bekommen und den Betrag bezahlt.

Nun hab ich mir heute ihr Auto geliehen und wurde mit 30 zu viel in der 30er Zone geblitzt

Gleiches Auto, unterschiedliche Fahrer also
Muss ich dann Angst haben, dass sie den Führerschein los ist?
Wie kann ich beweisen, dass ich und nicht sie gefahren ist?
Bitte keine Moralpredigten. Ich weiß selbst, dass es nicht gut ist
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Du musst gar nix beweisen.
Deine Mutter muss widersprechen mit dem Hinweis, dass ihr Kind gefahren ist. Dann schicken die einen neuen Bußgeldbescheid an dich. Du zahlst, und fertig.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
So gesehen hast du Recht.
Was denkst du wie es weitergehen wird ?
:)
Gruß Hajooo
Letztlich gibt es 2 Möglichkeiten.
Die Mutter gibt in jedem Fall an, dass sie das Auto selbst nicht gefahren ist.

In Variante 1
gibt sie an wer tatsächlich gefahren ist.

In Variante 2
gibt sie an, dass sie nicht weiß, wer damit gefahren ist.

Diese Variante kann zwar funktionieren birgt aber die Gefahr, dass die Halterin des Fahrzeuges dazu verpflichtet werden kann künftig ein Fahrtenbuch zu führen, was ein enormer Aufwand ist.
 

Ebba_Wallander

Aktives Mitglied
Gut, Danke an alle.
Mir ging es nur darum, dass meine Mutter nicht für das bestraft wird, was sie nicht gemacht hat.
Ich werde selbstverständlich dafür einstehen. Ich hab es ja verbockt.
Da ich auf keinen Fall will, dass sie noch durch das Führen eines Fahrtenbuchs belastet wird, werde ich mich natürlich angeben. Wenn man was verbockt hat, muss man auch dazu stehen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ordnungswidrigkeiten sind kein Offizial - Delikt; können also, müssen aber nicht geahndet werden.
Es gibt keine Straf-Verschärfung wie im Strafrecht.
Man sieht dies an den Bußgeld-Katalogen:
Halten im Halteverbot kostet...
Halten im Halteverbot kostet aber nicht beim ersten zweiten, dritten mal....
 

Doratio

Aktives Mitglied
Ordnungswidrigkeiten sind kein Offizial - Delikt; können also, müssen aber nicht geahndet werden.
Es gibt keine Straf-Verschärfung wie im Strafrecht.
Man sieht dies an den Bußgeld-Katalogen:
Halten im Halteverbot kostet...
Halten im Halteverbot kostet aber nicht beim ersten zweiten, dritten mal....
Kann aber bei Unbelehrbaren auch bis zur MPU führen. Siehe diesen Link. Kommt nicht sehr häufig vor, ist aber möglich.
Ja ich weiß, ich schweife mal wieder ab. :rolleyes: 😉
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Gibt es hier Leute, die mal was gewonnen haben? Sonstiges 52
B Was heißt 4 mal in der Woche etwa 3 Stunden? Sonstiges 10

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben