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15 Weiterbildungs-Pflichtstunden in der Freizeit?

Natüürlich hast Du eine Weiterbildungspflicht.
Die hab ich auch. Resultiert bei Dir aus § 106 Gewerbeordnung. Also ordnet der Chef etwas an.
Gut.
Wann kann er anordnen?
Dann , wenn Du nicht in der Pause bist, im Urlaub oder Einkaufen.
Bleibt ein kleiner Rest für den Chef, nennt sich Arbeitszeit.
Arbeitszeit unterfällt in der Anordnungsbefugnis, Pause, Freizeit und Urlaub nicht.

Was lerne ich da gerade währen ich das schreibe?
Dass die Zeit vergütet werden muss.

Und warum?
Weil der Chef von Deiner Qualifikation profitieren will.
Er will nämlich zu den alten Konditionen einen Doktor der Versicherungsweisheit für sich arbeiten lassen.
Unbezahlt wird man das als Angestellter aber nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet wird und man sie auf dessen Anweisung machen muss, dann muss er die Zeit , die man dafür aufwendet auch bezahlen.

Ich glaube, da muss man unterscheiden.

Bei der TE gibt es eine gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht. Ich kenne das aus einer ganz anderen Branche, dort müssen die Fortbildungsstunden in der Freizeit erbracht werden.
D. h., nicht der Arbeitgeber ordnet die Fortbildung an, sondern sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann sich Fortbildungen aussuchen, bezahlt werden sie tatsächlich dann vom AG.

Das kann hier auch der Fall sein.

Man muss auch zwischen Fort- und Weiterbildung unterscheiden. Wenn der AG eine Weiterbildung anordnet, dann ist das schon Arbeitszeit.

Bei 15 Stunden im Jahr würde ich kein Fass aufmachen, wenn am Arbeitsplatz sonst alles paletti ist.
 
Bei uns ist das ein Geben und Nehmen. Mein Chef ist da nicht kleinlich...da bekomme ich einige Goodies. Dafür würde er mich wohl auch komisch angucken wenn ich bei 15 Stunden pro Jahr so einen Aufstand machen würde.

Es kommt auch drauf an ob Du Karriere machen willst. Falls nicht, kannst Du es auch ablehnen denke ich.
 

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