G
Gelöscht 77808
Gast
Natüürlich hast Du eine Weiterbildungspflicht.
Die hab ich auch. Resultiert bei Dir aus § 106 Gewerbeordnung. Also ordnet der Chef etwas an.
Gut.
Wann kann er anordnen?
Dann , wenn Du nicht in der Pause bist, im Urlaub oder Einkaufen.
Bleibt ein kleiner Rest für den Chef, nennt sich Arbeitszeit.
Arbeitszeit unterfällt in der Anordnungsbefugnis, Pause, Freizeit und Urlaub nicht.
Was lerne ich da gerade währen ich das schreibe?
Dass die Zeit vergütet werden muss.
Und warum?
Weil der Chef von Deiner Qualifikation profitieren will.
Er will nämlich zu den alten Konditionen einen Doktor der Versicherungsweisheit für sich arbeiten lassen.
Unbezahlt wird man das als Angestellter aber nicht..
Die hab ich auch. Resultiert bei Dir aus § 106 Gewerbeordnung. Also ordnet der Chef etwas an.
Gut.
Wann kann er anordnen?
Dann , wenn Du nicht in der Pause bist, im Urlaub oder Einkaufen.
Bleibt ein kleiner Rest für den Chef, nennt sich Arbeitszeit.
Arbeitszeit unterfällt in der Anordnungsbefugnis, Pause, Freizeit und Urlaub nicht.
Was lerne ich da gerade währen ich das schreibe?
Dass die Zeit vergütet werden muss.
Und warum?
Weil der Chef von Deiner Qualifikation profitieren will.
Er will nämlich zu den alten Konditionen einen Doktor der Versicherungsweisheit für sich arbeiten lassen.
Unbezahlt wird man das als Angestellter aber nicht..
Zuletzt bearbeitet: