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Schufa Eintrag komplett löschen ???

guten morgen...
habe mal eine dringende frage... habe einen positiven schufaeintrag der beglichen ist und habe jetzt bei der post den auftrag gegeben das er gelöscht werden soll... jetzt hab ich nur ein problem ich würde gern mal wissen wie lang es dauert bis ich die das bearbeitet haben... bekomme ich da post oder wie verläuft sich das? ist das sofort gelöscht wenn der brief da eintrifft?

bitte um dringende antwort... lg Angel84

Meines Wissens wird der Eintrag nicht gelöscht. Er bekommt einen Erledigtvermerk und dieser wird nach 3 Jahren gelöscht.

Und ein erfolgreiches Lesen dieses Postings in diesem Thread hätte Dir deine Frage beantwortet:

http://www.hilferuf.de/forum/finanzen/27320-schufa-eintrag-komplett-loeschen-37.html#post602221
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, also nochmal um alles klar zu stellen.

Ein Schufaeintag wird nach der Bezahlung als "erledigt" markiert und wird dann automatisch nach 3 Jahren vollständig gelöscht.

Eine sofortige komplette Löschung nach Bezahlung geht auch, aber da muß der Gläubiger mitspielen. Jedoch macht das fast keiner, da es einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet.
 
Hallo,

ich habe eine Frage:
Kann man auch Schufa einträge löschen lassen(bzw.eine Löschung bei den Gläubigern beantragen)die noch nicht beglichen sind?
 
Hallo,

muss ich mich beim Amtsgericht oder bei der Schufa auf § 33 berufen, sprich in irgendeiner Form erwähnen was drin steht, oder reicht es wenn ich mit der Bestätigung über die getilgte Schuld und die Löschungsurkunde bei der schufa aufschlage? Und muss ich beim Amtsgericht einen bestimmten Grund angeben warum ich diese Löschungsurkunde haben möchte oder wird die einfach so rausgegeben wenn man danach fragt?
 
Was wird wann gelöscht?

Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Entfernt werden Angaben:

* zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

* Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert

Dies ist ein Auszug von der schufa
 
hallo zusammen,

ich habe einen negativen eintrag bei der Schufa, was jedoch von der bank aus zum ende des jahres gelöscht werden kann ( betrag schon längst beglichen ), wobei mir jetzt die schufa ein bein stellt und dies bis 2009 NICHT löschen will.

Mein Problem: Ich will mir ein Haus kaufen oder mieten da ich mit 5 P. in einer scheiss 55qm² Wohnung wohne und das ist definitiv zu klein. wie könnte ich dort voran gehen damit die schufa zum ende des jahres auch ein freizeichen gibt.

mit freundlichen grüßen
 
Also: Man holt sich vom Gläubiger eine Bestätigung, dass man die Verbindlichkeiten getilgt hat. Damit geht man zu seinem zuständigen Amtsgerich und beantragt eine sogenannte "Löschurkunde". Mit der widerum läuft man zur Schufa, die jeden negativen Eintrag vor Ablauf der 3 Jahre löscht. Ich hab das Spiel einmal durch und es ging ohne Probleme. Hat mich Alles zusammen einen Vormittag Lauferei gekostet.

Du verwegselst da was du hast vorher mal ne Eidesstatliche Versicherrung abgeben müssen.das heist du bescheinichst das du PLEITE bist.Das ist hart aber normal.und erst wenn du diese Schulden beglichen hast kanst du den Löschbescheit beantragen.(oder du wartest drei jahre und unterschreibs neu)
den gibst du in Kopie bei der Schufa ab.und die löschen den eintrag.(Über die abgabe der Eidesstatlichen Versicherung)anderre eintragungen berührt das nicht.
 
Hallo Zusammen! Ich bitte um Hilfe.

ich habe auch eine Frage bezüglich eines Schufaeintrags. Und zwar hatte ich versäumt an OTTO etwas zu überweisen. Die Sache ging dann zum Deutschen Inkasso Dienst. Ein Tag vor der Eintragung in die Schufa hatte ich den Betrag überwiesen. Nun habe ich einen Brief von der Ikassostelle erhalten, in dem steht dass der Anspruch ausgeglichen ist. und die Schufa einen entsprechenden Erledigungsvermerk eintragen kann. (Mir wurde gesagt, dass es in ein positiven Eintrag umgewandelt wird und erst in 3 Jahren gelöscht werden kann.)
Kann ich mich denn an OTTO wenden und um sofortige Löschung betteln, mit dem Brief zum Amtsgericht rennen oder bringt das ganze nichts?
Die Sache ist dringend, da ich bei der Bank ein Kredit für ein Studium aufnehmen will.

Bin dankbar für jede Antwort.

LG
 

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