G
Günter
Gast
Hallo miteinander
Ich habe mich auch zuerst über die Diätenerhöhung gewundert, besonders über die Höhe. Ich habe mich mal umgeschaut und halte sowohl die Erhöhung, als auch die Summe insgesamt für akzeptabel (als ALG2-Empfänger, wenn ich das noch erwähnen darf), auch wenn der Zeitpunkt unglücklich sein mag.
Zur Erhöhung: Die letzte Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete gab es im Januar 2003, die folgende Erhöhung kann erst wieder im Januar 2010 stattfinden. Insgesamt geht es also um Erhöhungen für 2004 bis 2009. Da halte ich 9,4% für insgesamt 6 Jahre für akzeptabel. Das dürfte etwa bei der Preissteigerung im gleichen Zeitraum liegen, und die Größenordnung des Nettonanstiegs sozialversicherungspflichtiger Einkünfte nicht erheblich übersteigen, wenn überhaupt (der meines Wissens bei Arbeitern und Angestellten in den vergangenen Jahren im Mittel bei je etwa 1-2% lag - die Tabelle habe ich gerade nicht zur Hand).
Die Erhöhung wird hier recht plausibel erklärt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/diaetenerhoehung-636-141.html
Dass sich die Steigerung der Bezüge von ALG2-Empfängern an den Rentenerhöhungen und nicht an den Preisteigerungen orientiert, und die Summe seit Januar 2005 um ganze 2 Euro angestiegen ist, die Grundsicherung, die auch Rentner und Menschen betrifft, die ihren Lebensunterhalt nicht durch ihren Arbeitslohn bestreiten können, um 0,6% gestiegen ist, während die Preissteigerung im gleichen Zeitraum 5,7% betrug, ist wieder ein Thema für sich.
Zur Summe insgesamt: Die Einkünfte eines Abgeordneten lassen sich sicher nicht mit den Bezügen von ALG2-Empfängern vergleichen. Genauso wenig mit denen von Vorstandmitgliedern, deren utopische Topgehälter in den vergangenen Jahren im Mittel um jährlich 10% oder mehr angestiegen sind.
Abgeordnete sind eine Kategorie für sich. Die Tätigkeit läßt sich vielleicht am ehesten mit einem Ehrenamt als Manager vergleichen. Die Vergütung ist so hoch angesetzt, dass ein Abgeordneter mit seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit vollkommen aussetzen könnte - wenn er es möchte, ohne große finanzielle Einbußen, oder wirtschaftliche Schäden hinnehmen zu müssen. Für mein Empfinden kommt daher nur ein Betrag von mindestens 5000 Euro Netto in Frage, damit im Bundestag auch höher qualifizierte Menschen sitzen können, die nicht nur aus Idealismus auf den Mehrverdienst verzichten, den sie in ihrem Beruf erzielen könnten (man denke beispielsweise an Rechtsanwälte).
Seit Januar 2003 betrugen die Diäten eines Bundestagsabgeordneten 7009 Euro. Dies ist meines Wissens fast ein Nettoeinkommen. Der Abgeordnete muss davon lediglich den Solidaritätsbeitrag abführen (stimmt das?) und seine Krankenkassenbeiträge bezahlen. Dazu kam eine "steuerfreie" Kostenpauschale von 3551 Euro monatlich (ab Januar 2004) für z.B. eine Dienstwohnung, Fahrten im eigenen Wahlkreis, etc. - Reisekosten als Abgeordneter werden gesondert bezahlt. Ortszuschläge oder ähnliches bekommen Abgeordnete meines Wissens nicht.
Als Grundlage für die Diäten dient die Besoldungsgruppe B6, zu der beispielsweise Bürgermeister kleinerer Städte gehören. Beispiele für diese Besoldungsgruppen kann man sich hier anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_B
Und die Höhe der Besoldung hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/Inte...ile.pdf/20040818_W_BesoldungsordnungB_pdf.pdf
Aus meiner Sicht ist das alles akzeptabel. Nicht ganz einsehen kann ich dagegen die Höhe der Altersansprüche, die bereits nach 8jähriger Zugehörigkeit zum Bundestag entstehen. Diese werden mit der aktuellen Diätenerhöhung auch gekürzt, wenn auch nicht erheblich.
Zur "Gegenfinanzierung" könnte man ja die Einkünfte der Landtagsabgeordneten in Bayern um denselben Betrag kürzen. Die würden (inclusive Kostenpauschale) immer noch über denen jedes anderen Bundeslandes liegen.
Günter
Ich habe mich auch zuerst über die Diätenerhöhung gewundert, besonders über die Höhe. Ich habe mich mal umgeschaut und halte sowohl die Erhöhung, als auch die Summe insgesamt für akzeptabel (als ALG2-Empfänger, wenn ich das noch erwähnen darf), auch wenn der Zeitpunkt unglücklich sein mag.
Zur Erhöhung: Die letzte Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete gab es im Januar 2003, die folgende Erhöhung kann erst wieder im Januar 2010 stattfinden. Insgesamt geht es also um Erhöhungen für 2004 bis 2009. Da halte ich 9,4% für insgesamt 6 Jahre für akzeptabel. Das dürfte etwa bei der Preissteigerung im gleichen Zeitraum liegen, und die Größenordnung des Nettonanstiegs sozialversicherungspflichtiger Einkünfte nicht erheblich übersteigen, wenn überhaupt (der meines Wissens bei Arbeitern und Angestellten in den vergangenen Jahren im Mittel bei je etwa 1-2% lag - die Tabelle habe ich gerade nicht zur Hand).
Die Erhöhung wird hier recht plausibel erklärt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/diaetenerhoehung-636-141.html
Dass sich die Steigerung der Bezüge von ALG2-Empfängern an den Rentenerhöhungen und nicht an den Preisteigerungen orientiert, und die Summe seit Januar 2005 um ganze 2 Euro angestiegen ist, die Grundsicherung, die auch Rentner und Menschen betrifft, die ihren Lebensunterhalt nicht durch ihren Arbeitslohn bestreiten können, um 0,6% gestiegen ist, während die Preissteigerung im gleichen Zeitraum 5,7% betrug, ist wieder ein Thema für sich.
Zur Summe insgesamt: Die Einkünfte eines Abgeordneten lassen sich sicher nicht mit den Bezügen von ALG2-Empfängern vergleichen. Genauso wenig mit denen von Vorstandmitgliedern, deren utopische Topgehälter in den vergangenen Jahren im Mittel um jährlich 10% oder mehr angestiegen sind.
Abgeordnete sind eine Kategorie für sich. Die Tätigkeit läßt sich vielleicht am ehesten mit einem Ehrenamt als Manager vergleichen. Die Vergütung ist so hoch angesetzt, dass ein Abgeordneter mit seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit vollkommen aussetzen könnte - wenn er es möchte, ohne große finanzielle Einbußen, oder wirtschaftliche Schäden hinnehmen zu müssen. Für mein Empfinden kommt daher nur ein Betrag von mindestens 5000 Euro Netto in Frage, damit im Bundestag auch höher qualifizierte Menschen sitzen können, die nicht nur aus Idealismus auf den Mehrverdienst verzichten, den sie in ihrem Beruf erzielen könnten (man denke beispielsweise an Rechtsanwälte).
Seit Januar 2003 betrugen die Diäten eines Bundestagsabgeordneten 7009 Euro. Dies ist meines Wissens fast ein Nettoeinkommen. Der Abgeordnete muss davon lediglich den Solidaritätsbeitrag abführen (stimmt das?) und seine Krankenkassenbeiträge bezahlen. Dazu kam eine "steuerfreie" Kostenpauschale von 3551 Euro monatlich (ab Januar 2004) für z.B. eine Dienstwohnung, Fahrten im eigenen Wahlkreis, etc. - Reisekosten als Abgeordneter werden gesondert bezahlt. Ortszuschläge oder ähnliches bekommen Abgeordnete meines Wissens nicht.
Als Grundlage für die Diäten dient die Besoldungsgruppe B6, zu der beispielsweise Bürgermeister kleinerer Städte gehören. Beispiele für diese Besoldungsgruppen kann man sich hier anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_B
Und die Höhe der Besoldung hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/Inte...ile.pdf/20040818_W_BesoldungsordnungB_pdf.pdf
Aus meiner Sicht ist das alles akzeptabel. Nicht ganz einsehen kann ich dagegen die Höhe der Altersansprüche, die bereits nach 8jähriger Zugehörigkeit zum Bundestag entstehen. Diese werden mit der aktuellen Diätenerhöhung auch gekürzt, wenn auch nicht erheblich.
Zur "Gegenfinanzierung" könnte man ja die Einkünfte der Landtagsabgeordneten in Bayern um denselben Betrag kürzen. Die würden (inclusive Kostenpauschale) immer noch über denen jedes anderen Bundeslandes liegen.
Günter
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