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Nach 3-maligem Vorgesetztenwechsel schlechteres Zwischenzeugnis

Also auf einer Seite eines Rechtsanwaltes findet sich:
Ausreichend (4)…zu unserer Zufriedenheit.Erfüllt die Erwartungen gerade noch, aber ohne besonderes Engagement.

Ich wollte ein Zwischenzeugnis, weil seit meiner Einstellunge viele Aufgabenfelder dazukamen und damit ich eine aktuelle Bestandsaufnahme habe. Das ist bei VG-Wechseln durchaus üblich. Und sicherlich können dritte die Leistung nicht beurteilen , aber man kann hier durchaus glauben dass ich nicht übertreibe und meine Leistung selber objektiv gut einschätzen kann. Auf jedenfall ist dieser Bewertungsabfall für mich nicht nachvollziehbar und absolut enttäuschend.
Ich bitte um ein Zwischenzeugnis, wenn ich mich wegbewerben will und nicht weil ich unsicher bin, wie meine Leistung eingeschätzt wird. Da gibt es auch immer noch Gespräche, die man mit den Vorgesetzten führen kann. Dann geht man hin, fragt um feedback, was man besser machen kann, wie die Voraussetzungen sind und Perspektiven. Du reibst dich jetzt hier an einem Zwischenzeugnis auf, was nicht nach deinen Vorstellungen gestaltet und nicht geändert wird.

Du machst jetzt so ein riesiges Gedönse um ein Zwischenzeugnis, was du eigentlich gar nicht brauchst.

Dann erkundige dich bei einem Rechtsanwalt, was der davon hält.
 
Richtig. Der Anspruch ist vorhanden und im Zweifelsfall (wenn es vor Gericht gehen soll) die Nachweispflicht des Arbeitnehmers.
Aber lohnt das für ein Zwischenzeugnis?

Nachtrag:
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es im laufenden Arbeitsverhältnis im Gegensatz zum Endzeugnis (§ 109 GewO) zwar nicht direkt, allerdings besteht ein Anspruch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als vertragliche Nebenpflicht, wenn ein berechtigtes bzw. triftiges Interesse vorliegt.
ROLAND Rechtsschutz +1
 
Ein VG-Wechsel ist immer ein Grund eines anzufordern, ist auch meine Meinung und wird von der ganzen Belegschaft ja auch regelmäßig so gehandhabt. Anscheinend gehen Richter wohl von einer Durchschnittsnote aus, wobei der AN bei verlangen einer besseren Note dies wohl beweisen müsste.

Pech für den AN, der sich jahrelang über Gebühr für das Unternehmen einsetzt und nun dafür offensichtlich noch bestraft wird. Natürlich brauche ich das zum Wegbewerben nicht zwingend (habe ja 2 gute in der Hinterhand), aber ihr versteht sicher was da nun in einem vorgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, zu verstehen ist es natürlich!
Nur lohnt es sich nicht dafür Kraft zu verwenden und solchen Vorgesetzten diese Macht zu geben! Dein Ärger, Dein Blutdruck oder Dein Magengeschwür würde nicht Deinem zeugnisausstellenden Vorgesetzten schaden sondern Dir.
Sollte es Dich (was ich nicht glaube) "kalt" lassen dann kannst Du es ja auf ein "Gefecht" anlegen. Es kann ja sein, dass Du gewinnst, es kann halt auch sein dass es (unnötig?) nervt.
 
Löst du den Widerspruch wegen "stets" auf?
Welchen Widerspruch? Es steht wörtlich geschrieben: " die ihm übertragenenen Aufgaben erledigt Herr XXX zu unserer Zufriedenheit".

Und sicherlich ist man - mal wieder - in einer für sich wohl nachteiligen Situation. Kommt man mit Widerspruch oder rechtlichem, ist man im Unternehmen angezählt weil man "unbequem" wird und nach meiner Erfahrung bedeutet vor Gericht sein = auf hoher See sein.
 

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