Also auf einer Seite eines Rechtsanwaltes findet sich:
| Ausreichend (4) | …zu unserer Zufriedenheit. | Erfüllt die Erwartungen gerade noch, aber ohne besonderes Engagement. |
Ich wollte ein Zwischenzeugnis, weil seit meiner Einstellunge viele Aufgabenfelder dazukamen und damit ich eine aktuelle Bestandsaufnahme habe. Das ist bei VG-Wechseln durchaus üblich. Und sicherlich können dritte die Leistung nicht beurteilen , aber man kann hier durchaus glauben dass ich nicht übertreibe und meine Leistung selber objektiv gut einschätzen kann. Auf jedenfall ist dieser Bewertungsabfall für mich nicht nachvollziehbar und absolut enttäuschend.