Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nach 3-maligem Vorgesetztenwechsel schlechteres Zwischenzeugnis

Phalle

Aktives Mitglied
Hallo zusammen.

Ich habe aktuell einen Sachverhalt der extrem an mir nagt.

Und zwar bin ich in einem Unternehmen angestellt, welches seit meinem Einstieg kontinuierlich gewachsen ist.
Innerhalb von 6 Jahren hatte ich nun den dritten Vorgesetzten. Meine Aufgaben sind in dieser Zeit ebenfalls gewachsen und durch Personaleinsparung habe ich immer mehr Verantwortung übernommen. In Personalgesprächen gab es nie Kritik oder ähnliches, ich wurde sogar zwischen 2 Jahren in manchen Punkten höher bewertet als im vorherigen Jahr.

Zum Juli 2026 habe ich noch eine Gehaltsanpsassung bekommen, wobei der Vorgesetzte schriftlich mitteilte, dass ich aufgrund meiner Leistungen überdurchschnittlich berücksichtigt wurde.

Da dieser nun ebenfalls wieder das Unternehmen verlässt, habe ich erneut um ein Zwischenzeugnis gebeten.
Zu meiner Überraschung entspricht dies nach Prüfung eher einer 3-4. Es finden sich Formulierungen wie " arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit", was quasi einer 4 entspricht.

Ich bin darüber sehr überrascht und einigermaßen frustriert, da ich mir seit Jahren immer den Hintern für die Firma aufgerissen habe. Rücksprache habe ich bereits gehalten und um Änderung gebeten, heute kam die Nachricht dass nichts geändert würde, weil es seiner Sicht entspricht, ohne dies näher zu begründen.

Jetzt wäre meine Frage, was würdet ihr tun ? Sich über die beiden vorherigen Zeugnisse freuen und auf sich beruhen lassen ? Anwalt konsultieren ? Zur Geschäftsleitung gehen? Wenn ich in die Offensive gehe, fürchte ich jedoch dass ich ohnehin danach angezählt bin. Meine Motivation ist jedenfalls im Keller.

Vielleicht hat der eine oder andere ähnliche Erfahrungen oder kennt die Rechtslage? Gibt es da nicht so etwas wie Zeugniswahrheit und Bindungswirkung an frühere Zeugnisse ?
 
Hmh, schwierig.
Dass du enttäuscht bist, kann ich verstehen.
Nichts ist schlimmer, als sich ungerecht behandelt zu fühlen.
Du hast ja schon versucht das zu reklamieren.

Wahrscheinlich würde ich es nicht weiter verfolgen, Rechtslage hin oder her.
 
Aber das ist doch keine 4, das klingt doch super...
  • Sehr gut (Note 1): „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut (Note 2): „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Befriedigend (Note 3): „stets zu unserer Zufriedenheit“ (ohne das Wort „vollen“)

    Somit Note 3. Nicht jeder Vorgesetzte / jede Firma nutzt aber diesen Zeugnisschlüssel.

    Solltest Du die Firma verlassen und Dein Abschlusszeugniss entspricht nicht der Wahrheit kann dagegen juristisch angegangen werden.
Wenn Du im Zwischenzeugnis eine bessere Note forderst, musst Du im Streitfall (vor dem Arbeitsgericht) beweisen, dass Deine Arbeit entsprechend gut war. Das ist in der Praxis oft schwierig. Fakt: würde ich dieses Zwischenzeugnis vergessen und bei Bewerbungen das vorhergehende, gute, den Bewerbungsunterlagen beifügen.

Ja, ich bin schon mal gegen den Arbeitgeber mit Rechtsanwalt vorgegangen, im Abschluss kam dann auch noch das Zeugnis dran. Der Anwalt sorgte dafür dass Rechtschreibfehler raus kamen und die eine oder andere Formulierung deutlicher wurde. Er sagte mir aber auch "Sie haben ein gutes Zeugnis, dass ist in Ordnung, ein sehr gutes glaubt kein Mensch."
 
Zuletzt bearbeitet:
Also eine 4 ist es nicht, sondern eine 3. Ich verstehe auch nicht, warum du ein Zwischenzeugnis wolltest. Nachdem sich deine Tätigkeiten geändert haben, verstehe ich nicht wirklich, dass du ein 1 zu 1 Zeugnis erwartet hast, zumal ja auch der Vorgesetzte neu ist. "Zeugniswahrheit" wenn du andere Tätigkeiten zur Zufriedenheit gemacht hast, finde ich schon reichlich befremdlich.

An deiner Stelle würde ich das Zwischenzeugnis so mal zur Kenntnis nehmen, mit dem neuen Vorgesetzten dann sprechen und dann wirklich nur bei Verlassen der Firma ein anständiges Zeugnis verlangen, was deine gesamte Arbeit dort widerspiegelt.
 
Also eine 4 ist es nicht, sondern eine 3. Ich verstehe auch nicht, warum du ein Zwischenzeugnis wolltest.
Also auf einer Seite eines Rechtsanwaltes findet sich:
Ausreichend (4)…zu unserer Zufriedenheit.Erfüllt die Erwartungen gerade noch, aber ohne besonderes Engagement.

Ich wollte ein Zwischenzeugnis, weil seit meiner Einstellunge viele Aufgabenfelder dazukamen und damit ich eine aktuelle Bestandsaufnahme habe. Das ist bei VG-Wechseln durchaus üblich. Und sicherlich können dritte die Leistung nicht beurteilen , aber man kann hier durchaus glauben dass ich nicht übertreibe und meine Leistung selber objektiv gut einschätzen kann. Auf jedenfall ist dieser Bewertungsabfall für mich nicht nachvollziehbar und absolut enttäuschend.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben