Die Steppenwölfin
Aktives Mitglied
Das Fremdgehen geht ja auch schon Jahre so, ohne dass richtig umfassend darüber gesprochen wurde.Da das ja schon Jahre so geht, wird wohl darüber gesprochen worden sein, daher erachte ich den Hinweis als unnötig.
Der Mann ist erwischt worden, der Mann hat versprochen, das nicht mehr zu tun, der Mann hat gelogen.
Es kann durchaus sein, dass darüber eben nicht gesprochen wurde.
Vielleicht ist der Hinweis unnötig, das wird die TE entscheiden. Überflüssig ist der Hinweis wohl nicht.
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