Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Dem TE scheint aber Sicherheit wichtig zu sein, und die Vorstellung, das er neben seinem Verdienst noch von anderer Stelle was bekommt. Er will ja eine Wohnung haben.
Und bei Ablehnung ist der Antrag auch kein Missbrauch von irgendwas, sondern der Antragsteller bekommt halt nur nichts.
Da steht, bei erheblichem Vermögen besteht kein Wohngeldanspruch. Keine konkrete Zahl, sondern "erheblich". Daran erkennt man, daß auf den Einzelfall abgestellt wird. Ein- und dieselbe Summe kann zu Bewilligung oder Ablehnung führen, je nach Lebenslage.Und was, wenn sich auf missbräuchliche Inanspruchnahme nach § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes (WoGG) gestützt wird?
Und bei Ablehnung ist der Antrag auch kein Missbrauch von irgendwas, sondern der Antragsteller bekommt halt nur nichts.