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Streit mit Vermieter

Ehrlich gesagt würde ich einen solchen Choleriker nicht anrufen, maximal einen Zweizeiler verfassen und per E-Mail schicken. Du hättest die Lage falsch eingeschätzt in der Sorge, es könne ein größerer Schafden entstehen. Es täte dir leid, dass Unannehmlichkeiten entstanden sind. Ich glaube, ich würde sogar auch noch eine Ergänzung mitschicken, dass du dir bei zukünftigen Aufeinandertreffen einen weniger emotionalen Umgangston erbittest. Ihr seid auf Augenhöhe, Vertragspartner; vor solch einer - sorry - Tretmine musst du doch nicht kriechen. Dem sollte das unangenehm sein.

Noch ehrlicher gesagt würde ich mich dazu aber wohl gar nicht mehr bei ihm melden, denn auch wenn ich den Ärger grundsätzlich verstehe, hat der Typ dich nicht anzubrüllen.

Mach dich nicht klein, das ist unangebracht. Du hast lediglich die Lage nicht richtig eingeschätzt. Deine Motivation war, den Schaden so gering wie möglich zu halten, nicht die, diesen Menschen zu ärgern. Seine Verhalten war völlig daneben.

Vielleicht kannst du zukünftig bei vergleichbaren Geschehnissen zunächst deinen Mann konktaktieren, um dann gemeinsam zu besprechen, wie der nächste Schritt aussieht? Oder zunächst einmal innezuhalten, tief durchzuatmen und dann zu überlegen, welche Reaktionsmöglichkeiten du hast, um dann die beste davon auszuwählen. Das hätte eben der Anruf bei deinem Mann sein können oder auch das Klingeln bei einem handwerklich versierten Nachbarn mit der Bitte, sich das mal anzugucken.

Und letztlich hat auch der Vermieter falsch reagiert, indem er einfach losgestürmt ist. Er hätte dich schließlich auch am Telefon intensiver befragen können, um die Situation dann realistischer einschätzen zu können.

Wenn jemand wegen so etwas über rote Ampeln fährt, dann ist das seine ureigene völlig unangemessene Reaktion. Davon musst du dir ja nun mal gar nichts annehmen. Der scheint tatsächlich etwas schwierig zu sein.
Wir haben ihm ne Mail geschickt, in der wie uns entschuldigt haben. Das mit dem Ton wäre gut gewesen, hab ich nicht bedacht.

Ich habe erst meinen Mann kontaktiert, der war bei der Arbeit und konnte nichts machen. er hat mir nur die Anweisung mit dem Haupthahn gegeben, aber ich habe immer noch keine Ahnung wo der ist, ich werse das nochmal in Erfahrung bringen.

er war super schnell da, während ich versucht habe den Schaden zu beseitigen. und dann kam halt der Rest wie oben geschildert
 
Ich würde da gar nix schreiben oder schicken.
Der ist ja nicht mehr ganz dicht!
Arbeitszeit und Sprit in Rechnung stellen und dich anbrüllen? Der spinnt doch.

Ich würde da gar nichts machen, halte dir vor Augen, dass es leider viele Menschen gibt die einen gehörigen Dachschaden haben..
Findest du? was mache ich dann, wemn er uns wirklich ne Rechnung schickt?
 
Da ich mal einen Wasserschaden hatte (eine Naht an der Wasserleitung war nicht richtig verschweißt und ist irgendwann aufgegangen) finde ich auch: lieber einmal umsonst Alarm schlagen anstatt einen Riesenschaden verursachen.
das war eben meine Angst, weil unter der Spühle alles unter Wasser stand und ich mach dem spühlen sehen konnte, wie das Wasser irgendwo lief und lief.
 
Das Verhalten von beiden Parteien ist doch verständlich.
Wenn das Wasser aus dem Schrank läuft und man die Ursache nicht kennt hat man ersteinmal Panik, den so ein Wasserschaden kann enorme Schäden, Kosten, Aufwand generieren. Da ist es verdammt schwer ruhig zu bleiben! Für das nächste mal, lass dir die Eckventile zeigen und den Hauptwasserhahn um ersteinmal den Wasserfluss stoppen zu können, egal welche Ursache dahinter steckt!

Ich kann aber auch den Vermieter verstehen (auch wenn er überreagiert hat) das er in Vermutung eines großen Schaden alles hat stehen lassen, wahrscheinlich zu schnell zu dir gefahren ist um dann festzustellen das es doch (Gott sei Dank) nur eine Kleinigkeit war....

Ich würde den Vermieter kontaktieren ( egal ob Mail, WhatsApp oder im persönlichen Gespräch) und die Sache erklären. Sag ihm das du Angst vor einem größeren Schaden hattest und ihn angerufen hast in der Hoffnung dadurch einen solchen abzuwenden. Dabei kann man ruhig zugeben daß es einem Leid tut, das man nicht selber die Ursache so schnell feststellen konnte und auf seine Hilfe angewiesen war. Daher auch das zeigen lassen der Eckventile und des Hauptwasserhahn.

Man muss sich deswegen nicht klein machen, den der Grund für deinen Anruf war ja berechtigt, aber man muss sich von einer wütenden einmaligen Reaktion des Vermieters auch nicht das Verhältnis zum Vermieter erschweren. Wenn der Vermieter bisher umgänglich war sollte eine kurzes klärendes Gespräch möglich sein, und das ohne sich zu unterwürfig zu zeigen, aber auch ohne Vorwürfe gegen ihn....
Der vermieter ist bei weitem nicht der umgänglichste. er ist sehr speziell und hat strickte Vorgaben, wie wir was zu nutzen haben. aber er lässt uns in ruhe. leider haben wir einige sachen nach dem einzug erst festgestellt, gemeldet, die bis dato noch nicht reperiert oder angeguckt wurden. na ja, das ist jetzt nichts mega großes: wie die Halterung des Duschschlauchs ist lose, der Ofen macht unter Unluft sehr ungesunde Geräusche (vibriert, pulsiert? keine Ahnung wie ich das beschreiben soll)
 
Schreibe nichts und schicke ihm auch nichts. Für was willst du dich entschuldigen. Dass du nicht wusstes wo das Wasser her kam. Willst du noch mal angebrüllt werden? Was erwartest du von einem Choleriker. Das hätte ich gerne gesehen, wie er über rote Ampeln fährt. Kann passieren, dass man sich mit irgendwas nicht auskennt. Das ist kein Grund sich zu schämen.
Zu spät. haben ihm was geschrieben. vielleicht hast du recht, ich stand gestern einfach so unter schock, hab geweint, bin Zyklus bedingt gerade auch näher am Wasser gebaut.
 
Sind das nicht Kleinreparaturen, um die ihr Euch sowieso selber kümmern müsst?
na ja wir sind ja erst eingezogen und war von Anfang an so. im Vertrag steht, dass Kleinreperaturen selbst zu zahlen sind, ja. aber wir wohnen gerade mal einen Monat hier. der Duschkopf war bereits lose, genau wie der Ofen von Anfang an unter Umluft die Geräusche machte. sind wir also dazu verpglichtet, dass zu zahlen?
 
Duschschlauch dürfte unter Kleinreparaturen fallen, bei dem Ofen in Sachen Heißluft ist - wie bei den Kleinreparaturen die Festlegung im Mietvertrag relevant.
Ich hatte früher mal bei Vermietung die Kleinreparaturen auf 40 Euro festgelegt (da war aber der Handwerker nicht inbegriffen, weil Kleinreparatur ja vom Mieter durchgeführt werden kann) und die Einbauküche auf eigenes Risiko und von mir keine Haftung für keines der Geräte erfolgt.

Zusatzinfo:

Wirksamkeit und rechtliche Vorgaben​

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verlangt, dass die Klausel klar formuliert ist und die drei wesentlichen Begrenzungen einhält: Gegenständliche Beschränkung, Kostenobergrenze pro Reparatur und jährliche Gesamtkostenbegrenzung hausundgrund-rlp.dehausundgrund-rlp.de. Fehlt eine dieser Vorgaben oder benachteiligt die Klausel den Mieter unangemessen, ist sie vollständig unwirksam. In diesem Fall trägt der Vermieter die gesamten Kosten der Kleinreparaturen www.ra-kotz.de. Das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip besagt, dass eine zu hohe oder unklare Grenze nicht reduziert, sondern die Klausel komplett entfällt www.ra-kotz.de.
 

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