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Wohnung für Tochter von engem Freund anmieten?

Eigentlich möchte ich das nicht, obwohl ich der Tochter zu 100% vertraue.
Lass das "eigentlich" weg. Du möchtest das nicht. Punkt.
Begründung: Du unterstützt z.B. keine Schwarzarbeit und möchtest da in nichts reingezogen werden.
Vertrauen kann man niemanden zu 100%. Erschaffe dir kein unnötiges Problem, das dich nicht einmal selbst betrifft.
 
Hi Paul, ich kann verstehen, dass du dir Gedanken machst, aber ich muss leider sagen, dass ich bei diesem Anliegen nicht mitmachen kann. Das Vorgehen, eine Wohnung auf deinen Namen anzumieten und dann jemand anderen einziehen zu lassen, ist aus rechtlicher Sicht problematisch und könnte sowohl für deine Tochter als auch für mich zu unangenehmen Konsequenzen führen.
Ich möchte nicht riskieren, in eine Situation zu geraten, die vielleicht nicht sauber ist. Aber bitte versteh mich nicht falsch – ich bin natürlich weiterhin bereit, euch auf andere Weise zu unterstützen. Wenn es um Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung oder ähnliches geht, stehe ich gerne zur Verfügung, solange alles rechtlich einwandfrei ist.
 
... wobei ich die Sache mit den Slips sekundär finde. Das ist ja eine andere Baustelle und spielt für die Frage nach der Anmietung der Wohnung keine Rolle.

Und wer trägt die 20 Slips pro Tag
Wahrscheinlich keiner. Den Bestellern dürfte das aber egal sein. Die wollen einen Slip mit optischen und olifaktischen Tragespuren. Mit etwas Fantasie lässt sich das durchaus bewerkstelligen.
 
... wobei ich die Sache mit den Slips sekundär finde. Das ist ja eine andere Baustelle und spielt für die Frage nach der Anmietung der Wohnung keine Rolle.
Das ist zwar richtig, aber was schon zum Thema gehört bzw. Dir, @MATADOR vielleicht bei der (Selbst-)Argumentation unterstützt: Sie gibt an, der Briefversand würde die WG stören, daher wolle sie in eine eigene Wohnung ziehen. Du schreibst, das verstehst Du sogar.

Und ich frage mich, ob sie Dir da nicht Scheinargumente präsentiert, denn wie genau soll die WG das stören?
 
Hi Paul, ich kann verstehen, dass du dir Gedanken machst, aber ich muss leider sagen, dass ich bei diesem Anliegen nicht mitmachen kann. Das Vorgehen, eine Wohnung auf deinen Namen anzumieten und dann jemand anderen einziehen zu lassen, ist aus rechtlicher Sicht problematisch und könnte sowohl für deine Tochter als auch für mich zu unangenehmen Konsequenzen führen.
Super Text - den würde ich 1 zu 1 übernehmen! 👍

Wenn der TE sich auf diesen "Deal" einlässt, macht er sich für die Zukunft erpressbar. Das kann bei einer unvorhergesehenen Auseinandersetzung oder einem Konflikt wirklich problematisch werden.
 
Und ich frage mich, ob sie Dir da nicht Scheinargumente präsentiert, denn wie genau soll die WG das stören?
Vielleicht ja, weil das als anrüchig empfunden wird und den Mitbewohnern die Toleranz fehlt. Und wenn dann noch die Slips tatsächlich auf dem Küchentisch eingetütet wurden (was ich bei beengten WG-Verhältnissen gar nicht für so abwegig halte), hätte ich sie auch gefragt, ob sie eigentlich noch ganz fröhlich ist. Und schwups ist der Streit da...
 
Bei dem hohen Einkommen sollte die Tochter es schaffen eine eigene Wohnung zu finden.

Für die Wohnungssuche könnte sich die Tochter noch einen anderen Job suchen.

Es ist nicht leicht für eine Studentin eine Wohnung ohne Bürgen zu finden.
Das weiss ich noch von früher als ich als Studentin eine Whg suchte.

Vielleicht hätte ich ihr geholfen.
Du könntest dich vielleicht dann später rausziehen, wenn der Vermieter nach einer gewissen Zeit gemerkt hat, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem hohen Einkommen sollte die Tochter es schaffen eine eigene Wohnung zu finden.

Für die Wohnungssuche könnte sich die Tochter noch einen anderen Job suchen.

Es ist nicht leicht für eine Studentin eine Wohnung ohne Bürgen zu finden.
Das weiss ich noch von früher als ich als Studentin eine Whg suchte.

Vielleicht hätte ich ihr geholfen.
Du könntest dich vielleicht dann später rausziehen, wenn der Vermieter nach einer gewissen Zeit gemerkt hat, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird.
Es geht nicht um Bürgschaft, sondern darum, dass der TE die Wohnung für die junge Frau anmietet.
 

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