Das System in der Schweiz ist ein anderes als in Deutschland, aber keineswegs schlechter, im Gegenteil.
Der Versichererungsnehmer zahlt Betrag x und muss einen vereinbarten Maximalbetrag bei Arztbesuchen als Selbstbehalt zahlen. Dieser Gesamtbetrag ist in der Regel niedriger, als der Betrag, den Arbeitnehmer in Deutschland entrichten. Es obliegt somit jedem Versicherungsnehmer, diesen Betrag jährlich fest einzuplanen und parat zu haben. So wie man ja auch Miete, etc. fest auf seine Fixkosten anrechnet.
Wenn man dann z. B. gesund war und nicht zum Arzt musste, hat man das Geld 'gespart' und kann es anderweitig ausgeben.
Viele Schweizer gehen jedoch von Gesundheit aus und planen das Geld nicht fest als Ausgabe ein.
Bei einem Vollzeitlohn in der Schweiz ist es in der Regel kein Problem, diesen Selbstbehalt zu bezahlen.
Ich gehe auch davon aus, dass im beschriebenen Fall, die Gesundheitskosten Vorrang vor der Schuldenabzahlung haben. Anders als z. B. eine Ferienreise.