Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Ich denke, dass eine einmalige Beratung bei einem Anwalt ausreichend ist. Ich würde das vor Ort machen, also nicht online.
Im Vorfeld kannst du ihm schon Unterlagen übermitteln, damit er dann schon was weiss. Natürlich erst, wenn ihr euch auf eine Beratung geeinigt habt. Anderenfalls gilt das Übersenden bereits als Auftrag, obwohl du noch nichts unterschreiben hast.
In einem Strafprozess muss der Angeklagte immer einen Anwalt haben. Wenn du tatsächlich plötzlich zum Beschuldigten wirst, brauchst du diesen Anwalt sowieso und kannst insofern auch nichts sparen. Aber wie gesagt ich glaube kaum, daß es so weit kommt.
Es gibt ja auch den Strafbefehl, also eine Geldstrafe zu Tagessätzen. Wenn überhaupt wäre es vielleicht sowas, aber in so einem Verfahren ist kein Verteidiger erforderlich.
Im Vorfeld kannst du ihm schon Unterlagen übermitteln, damit er dann schon was weiss. Natürlich erst, wenn ihr euch auf eine Beratung geeinigt habt. Anderenfalls gilt das Übersenden bereits als Auftrag, obwohl du noch nichts unterschreiben hast.
In einem Strafprozess muss der Angeklagte immer einen Anwalt haben. Wenn du tatsächlich plötzlich zum Beschuldigten wirst, brauchst du diesen Anwalt sowieso und kannst insofern auch nichts sparen. Aber wie gesagt ich glaube kaum, daß es so weit kommt.
Es gibt ja auch den Strafbefehl, also eine Geldstrafe zu Tagessätzen. Wenn überhaupt wäre es vielleicht sowas, aber in so einem Verfahren ist kein Verteidiger erforderlich.