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Zeugen Anhörunsbogen erhalten Gutschein gekauft?

AbiKisa99

Mitglied
Ich habe vor paar Monaten bei Kleinanzeigen ein Verkäufer gefunden der Wertgutscheine für ein Online Shop verkauft hat diese zum halben Preis also ein 100€ wertgutschein und er wollte 50€ haben immer dafür. Habe immer per Paypal gezahlt. Habe die Gutscheine per Chat erhalten und dann immer bestellt im Online Shop, alles gut soweit. Nun bekomme ich Monate später ein Brief von Landespolizei, als Zeuge den beigefügten Anhörungsbogen auszufüllen woher ich den Gutscheincode erhalten habe, was ich dazu sagen kann. Es steht dazu "Nach unseren Erkenntnissen waren Sie bei der oben bezeichneten Straftat / Ordnungswidrigkeit Zeuge (263 Strafgesetzbuch, Warenbetrug);

Auf der letzten Seite des Briefes steht noch:

"Vorliegend wurden nach Abgreifen der Kreditkarten (Phishing) des Geschädigten von dessen Konto ein Betrag i.H.v. 100€ am ... verbucht. Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass dieser Buchung eine Bestellung eines Wertgutscheins beim Unternehmen ... zu Grunde liegt." "Dieser Gutschein wiederrum wurde bei einer Bestellung vom ... komplett eingelöst. Die kundendaten der Bestellung lauten (meine Daten...)"

Ich möchte nichts irgendwie falsches ausfüllen das ich irgendwie dafür belangt werde weil wusste nicht das ich damit eine Strafttat begehe ? Oder betrifft es nur den Verkäufer? Ich kann auch auswählen, Keine Angaben bei der Polizei zu machen. Ist es ratsamer, damit nichts weiter schlimmes passiert ?oder ist es ein Fall, welcher wahrscheinlich fallen gelassen wird ? Ist das erste Mal, das ich sowas erhalte. Vielleicht hat ja jemand schonmal sowas ähnliches gehabt. Freue mich über jede Hilfe.
 
Ich habe vor paar Monaten bei Kleinanzeigen ein Verkäufer gefunden der Wertgutscheine für ein Online Shop verkauft hat diese zum halben Preis also ein 100€ wertgutschein und er wollte 50€ haben immer dafür.
Und dir war nicht der Gedanke gekommen, dass irgendetwas illegales dahinter steckt?

Wenn der den Gutschein gekauft hätte, warum sollte er den für die Hälfte seines Wertes verkaufen?
 
Einen Gutschein im Wert von 100€ für 50€ zu kaufen ist etwa so, wie Falschgeld zum halben Preis zu erwerben. Irgendwie ist doch klar das was nicht stimmt, denn warum löst der Verkäufer den Gutschein nicht selbst ein?

Ich würde bei der Polizei gar nichts sagen. Aber sie laden dich als Zeuge zur Verhandlung vor, falls es soweit kommt.

Ein Zeuge ist kein Angeklagter. Aber man kann sich mit so einer Ausage auch selbst belasten
 
Und dir war nicht der Gedanke gekommen, dass irgendetwas illegales dahinter steckt?
Wie viele Gutscheine hast du denn gekauft?
Wenn man folgendes Zitat liest
Habe immer per Paypal gezahlt. Habe die Gutscheine per Chat erhalten und dann immer bestellt im Online Shop, alles gut soweit.
Ist wohl davon auszugehen - dass es sich nicht um eine einzelne Aktion = Ankauf und Nutzung handelt - sondern um mehrere Fälle.

Ein Einzelfall kann mal aus Unvorsichtigkeit/Dummheit/ Gedankenlosigkeit passieren --- aber bei mehrmaliger Wiederholung könnten Außenstehende auch schon auf den Gedanken des Vorsatzes kommen.
Irgendwie ist doch klar das was nicht stimmt, denn warum löst der Verkäufer den Gutschein nicht selbst ein?

Ein Zeuge ist kein Angeklagter. Aber man kann sich mit so einer Ausage auch selbst belasten.
 
das sagt die KI:


Das ist eine klassische Situation, in der ein argloser Käufer unfreiwillig in ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs (§ 263 StGB) hineingezogen wird. Der Verkäufer hat die Gutscheine offenbar mittels Phishing (gestohlene Kreditkartendaten) erworben und an Sie weiterverkauft.
LKA NiedersachsenLKA Niedersachsen +2

Ihre aktuelle Situation: Zeuge oder potenzieller Beschuldigter?
Auch wenn Sie aktuell als Zeuge geführt werden, besteht das Risiko, dass sich Ihr Status im Laufe der Ermittlungen zum Beschuldigten ändert. Die Polizei prüft in solchen Fällen oft, ob der Käufer hätte wissen müssen, dass die Ware aus einer Straftat stammt (Stichwort: Hehlerei § 259 StGB oder leichtfertige Geldwäsche). Ein Preisnachlass von 50 % bei Wertgutscheinen gilt rechtlich oft als Indiz, das eine gewisse Vorsicht oder Nachforschung hätte auslösen müssen.
BMR Juristisches RepetitoriumBMR Juristisches Repetitorium +4

Handlungsempfehlungen
  • Keine voreilige Aussage: Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen sofort oder überhaupt auszufüllen, sofern keine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Ladung vorliegt.
  • Akteneinsicht durch Anwalt: Da Ihre persönlichen Daten bereits mit der betrügerischen Bestellung verknüpft sind, kann ein Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen. Dies ist der sicherste Weg, um zu erfahren, was genau gegen Sie vorliegt, ohne sich selbst durch unbedachte Äußerungen zu belasten.
  • Beweise sichern: Speichern Sie den kompletten Chatverlauf bei Kleinanzeigen sowie Ihre Zahlungsbelege von PayPal, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass Sie in gutem Glauben gehandelt und einen (vermeintlich) reellen Kauf getätigt haben.
  • Zivilrechtliches Risiko: Es besteht die Möglichkeit, dass der Online-Shop oder die geschädigte Person den Betrag von Ihnen zurückfordert, da der Gutschein mit unrechtmäßig erlangten Mitteln bezahlt wurde.
    Kanzlei Schulte HolthausenKanzlei Schulte Holthausen +7
Wichtig: Eine Einstellung des Verfahrens (z. B. nach § 170 Abs. 2 StPO) ist bei Ersttätern ohne Vorsatz oft möglich, erfordert aber meist eine professionelle Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Advocado.deAdvocado.de +1
Haben Sie noch Zugriff auf das Kleinanzeigen-Profil des Verkäufers oder existiert die Anzeige noch in Kopie
 
Ein Einzelfall kann mal aus Unvorsichtigkeit/Dummheit/ Gedankenlosigkeit passieren --- aber bei mehrmaliger Wiederholung könnten Außenstehende auch schon auf den Gedanken des Vorsatzes kommen.
Richtig. Darauf kommt es an. Und nicht wie hier manche lapidar schreiben, "dann hätte der Verkäufer den Gutschein ja selbst einlösen können". Das ist nämlich Käse. Wenn ich einen Gutschein von einem online Shop geschenkt bekomme bei dem ich nix bestellen möchte, verkaufe ich ihn ebenfalls.
 
Hallo,

so etwas ist eine typische Betrugsmasche, vor der immer wieder gewarnt wird! Wenn du da jetzt mehrere Gutscheine gekauft hast, bist du ganz klar Mittäter_in (M/W/D) und wirst angezeigt. An deiner Stelle würde ich jetzt gar nicht auf das Schreiben antworten, sondern direkt einen Anwalt einschalten.

LG,
SFX
 
@Leere?Zukunft ich hätte gedacht, er hat die Gutscheine irgendwie günstig in einer Aktion oder so bekommen. Er hatte auf kleinanzeigen gute Bewertungen, ist dort immernoch aktiv und verkauft Gutscheine wie ich sehe (aber für einen anderen Shop) und hat mir nicht den Anschein gemacht das er betrügt. Er ist dort mit vollen Namen also Vor und Nachnamen registriert.

@Floridah es waren insgesamt ca 15 Gutscheine.

@SFX es steht in dem Schreiben, in 2 Wochen muss ich es zurückschicken. Meinst du ich soll es ignorieren ? Und zu welchem Bereich von Anwalt muss man für sowas gehen ? Ich habe keine Rechtversicherung muss ich sagen und es ist das erste Mal das mir sowas passiert ist. Ich hätte nicht gedacht das man als Käufer dafür belangt werden kann.
 

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