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Schriftliche Einstellungszusage - Dann doch Absage als Arbeitnehmer

JobFrage89

Neues Mitglied
Hallo,

kurz gesagt,

ich gab einem Arbeitgeber in einem Bundesland eine unterschriebene Einstellungszusage, da ich zu meiner Freundin gezogen bin.
Die Beziehung befindet sich aber im Moment in keiner guten Situation, was heißt...ich ziehe möglicherweise zurück in mein Ursprungs-Bundesland und bräuchte dann eine, für mich, untragbar lange Zeit hin und zurück von dieser Arbeitsstelle (2 Stunden hin, 2 Stunden zurück).
ich bekam gestern (Freitag) den Dienstvertrags-Entwurf und soll mit 1.3.2026 anfangen also in ca. 3 Wochen. Ich habe den Dienstvertrag noch nicht unterschrieben.
ich überlege stark meine Zusage zurückzuziehen.
Bin ich ein A****? Habe ich evtl mit Konsequenzen zu rechnen, evtl mit rechtlichen Konsequenzen? Was sind meine Risiken? Ich wohne in Österreich
MfG
 
Du musst auch bei so einer schriftlichen Zusage ganz normal kündigen. Sieh nach, was in der Zusage drin steht. Manchmal stehen da Bedingungen und Kündigungsfristen, die man eben einhalten muss. Normal passiert da nichts, wenn man einen nachvollziehbaren Grund angibt. Einfach "zurückziehen" geht nicht. Man muss schriftlich kündigen soweit ich weiß.
 
Hallo liebe Forums Mitglieder,

ich bin aber wohl definitiv auf der sicheren Seite, wenn ich innerhalb der Probezeit (1 Monat) kündige, falls es mir beim Arbeitgeber doch nicht passt (oder die privaten Umstände nicht mitspielen).
Das gibt mir auch Zeit und Raum die privaten Themen zu klären.
Ich denke ich werde es so machen.

LG
 
Meine frau war auch mal in so einer situation und hat dann abgesagt, ohne dass etwas passiert ist.
Du hast nichts unterschrieben .... also wäre auch sowas wie schadenersatz nicht drin.
Tatsächlich habe ich aber die Einstellungszusage des Arbeitgebers nach § 936 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) unterschrieben.
Dies definiert sehr wohl eine Bindung. Nur weiß ich nicht, ob diese Bindung nur seitens des Arbeitgebers besteht, oder auch für den Arbeitnehmer.
 
Ohne juristische Expertise: Ich würde dem Betrieb zeitnah und freundlich mitteilen, dass du aufgrund eines neuen medizinischen Befundes nicht in der Lage bist, die neue Stelle anzutreten und deine Bewerbung daher zurückziehst.
Sie werden dir sicher keine Steine in den Weg legen.
Es wäre ja aber tatsächlich nicht wegen eines medizinische Befundes.
Hätte der Arbeitgeber das Recht diesen Befund zu verlangen?
Lg
 
Solange du nichts unterschrieben hast, ist noch nichts fix und damit kommt eben einfach kein Vertrag zustande.
Hab ich vor paar Jahren bei 2 Arbeitgeber so machen müssen, denen ist es auch bewusst, dass man auch noch so kurzfristig abspringen kann.
Du könntest halt für dich überlegen, ob nicht eine andere Wohnung eine Alternative wäre? Oder hast du in dem alten Bundesland schon eine andere Stelle gefunden?
 

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