Hallo Lisa-Marie,
um diese Frage zu beantworten zu können wäre 1 Punkt wichtig: bei welcher Bank ist Deinem Ex das Konto gekündigt worden?
Prinzipiell lässt sich jedoch sagen, dass ihm auf jeden Fall (nach Regionalprinzip) ein Konto bei der an seinem Wohnsitz zuständigen Sparkasse zusteht.
In m.W. sieben Bundesländern (NRW, RP, BY, SA, SAN, MV, BRB) besteht duch Sparkassengesetz bzw. Sparkassenverordnung ein gesetzlicher Kontrahierungszwang (in den Bundesländern in denen dies nicht greift lässt sich einKontrahierungszwang analog dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen herleiten).
Alle privaten Banken sind nicht verpflichtet ein Konto einzurichten.
In der Praxis bedeutet dies ein Konto auf Guthabenbasis ohne Dispo und in 99% der Fällen ohne ec-/maestro-Karte (Auszahlungen vom Konto mit Kundenkarte ist am Geldautomaten des jeweiligen Sparkassenverbunds möglich), also ohne jedwede Möglichkeit der Überziehung.
Die SCHUFA spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle, da ja kein Kreditrahmen bzw. keine Überziehungsmöglichkeit in irgendeiner Hinsicht zur Verfügung gestellt wird.
Auf jeden Fall sollte er bei der SpK mit offenen Karten spielen, da im Rahmen einer normalen Kontoeröffnung auch eine Abfrage der SCHUFA vorgenommen wird und auf Grund dieser Auskünfte ein 'normales' Konto (also Dispo+ecKarte) ja wohl nicht in Frage kommen würde.
Falls die Kontokündigung von einer Sparkasse vorgenommen wurde hilft wohl nur noch eine Schlichtungsstelle, die man aber bei den Sparkassen erfragen kann.
Ich hoffe mal, dass ich Dir hiermit irgendwie weiterhelfen konnte - für irgendwas muss das gelernte ja mal zu gebrauchen sein... ;-)