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Arbeitskollegin akzeptiert meine Erkrankung nicht

Ich finde das Vorgehen der TE angemessen und ein Stück weit sogar vorbildlich. Vor allem das konsequente Einhalten ihrer Arbeitszeit ist der Traum aller in diesem Kleinbetrieb hier natürlich nicht vorhandenen Betriebsräte und Gewerkschaftler.

Denn der Esel wird stets solange beladen, bis er zusammenbricht - nur um sich dann dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, er hätte halt besser auf seine Grenzen achten und auch "mal" nein sagen sollen.
Du deutest meinen Text um zu etwas, was ich nicht geschrieben habe - bitte unterlass das. Die Überschreitung der Arbeitszeit war überhaupt kein Thema; genauso wenig habe ich irgendwo geschrieben, die TE müsse sich halt mehr anstrengen/mehr arbeiten oder oder oder.

Bei meinem Hinweis ging es darum, dass die Vorgesetzte ein berechtigtes Interesse hat und im Sinne eines Teamgefühls auch haben darf, dass @Träumchen sich vor Ort blicken lässt und keinen Anspruch auf 100% Home Office hat, weil sie mit ihrer Arbeitskollegin nicht klar kommt. Diese fehlende Flexibilität habe ich angesprochen; denn offenbar sieht sie ja das als einzige praktikable Lösung, die derzeit nur am fehlenden Okay der Chefin scheitert.

Die TE hat auch nicht zu verlangen, keinerlei Kontakt mehr mit der übergriffigen Kollegen zu haben. Stattdessen sollte die Vorgesetzte - sofern das aus ihrer Rüge nicht klar hervor ging - dieser Kollegin nochmal klar machen, dass Beleidigungen nicht geduldet werden. Sie hätte schärfer reagieren können, ja, aber sie hätte es nicht gemusst. Wie schon mehrfach moniert hat @Träumchen (zu) lange ausgehalten, bevor sie sich konkret gegenüber der Chefin geäußert hat. Was im Hintergrund lief hat die nicht mitbekommen. Hier immer den Vorwand zu nutzen, sie hätte ja nichts beweisen können, finde ich doch eher deplatziert. Durch die fehlende Info des Vorgeschehens konnte die Vorgesetzte das Geschehen überhaupt nicht richtig einordnen. Und das darf man der TE durchaus spiegeln und evtl. der Chefin auch mal ein wenig zur Milde gereichen.

Bzgl. dieser beiden Aspekte hat der Betriebsrat überhaupt keinen Hebel und das ist auch richtig so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nicht gesagt, dass ich ein Recht auf Homeoffice habe. Bitte richtig lesen. Ich habe ein Recht darauf, dass meine Arbeitsbedingungen angepasst werden. In meinem Fall wäre das Homeoffice, weil ich nur unter großer Gefahr und schwerer Belastung ins Büro kommen kann. Alternativ kann meine Chefin mich gerne morgens abholen und nachmittags wieder nach Hause bringen.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du hierauf ein verbrieftes Recht hast und Bedingungen stellen kannst?! Auf den Machtkampf mit deiner Chefin würde ich es nicht ankommen lassen.
 
Ich habe ein Recht darauf, dass meine Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Und deine Chefin hat das Recht deine Arbeit entsprechend deiner reduzierten körperlichen Leistungsmöglichkeit anzupassen. Zum Beispiel dein Pensum auf 50% zu reduzieren, mit entsprechender Lohneinbusse, oder dir eine einfachere Arbeit zuzuweisen, die deiner Konzentrationsfähigkeit. entspricht. Am einfachsten geschieht das, indem dein Arbeitsvertrag aufgelöst wird und dir ein neuer Vertrag vorgelegt wird, den du unterschreiben kannst oder auch nicht. Im zweiten Fall hast du keinen Vertrag, sprich: keine Arbeit mehr.

Ich möchte dich nur vorwarnen. Du schiesst gewaltig über das Ziel hinaus.
 
Der zentrale Punkt ist das Wort „Krüppel“. Das ist keine bloße Unhöflichkeit und auch kein sozialer Fehltritt, sondern rechtlich relevant.

1. Strafrecht
Die Äußerung erfüllt sehr wahrscheinlich den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Sie greift unmittelbar die Menschenwürde an. Entscheidend ist, daß die TE im Arbeitsumfeld herabgewürdigt wurde. Eine Anzeige ist rechtlich absolut nachvollziehbar.

2. Arbeitsrecht / Fürsorgepflicht
Die Darstellung, die Vorgesetzte habe „nicht schärfer reagieren müssen“, ist so pauschal nicht haltbar. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Bei massiven Ehrverletzungen und diskriminierenden Äußerungen muß er einschreiten. Eine bloße Ermahnung kann – je nach Schwere und Vorgeschichte – unzureichend sein. Abmahnung oder weitergehende Maßnahmen wären rechtlich möglich und unter Umständen geboten.

3. AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Selbst wenn die Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist, kann eine Benachteiligung wegen einer Behinderung im Sinne des AGG vorliegen. Die Verwendung eines solchen Begriffs spricht klar für eine diskriminierende Belästigung (§ 3 Abs. 3 AGG). Der Arbeitgeber muß diese unterbinden. Tut er das nicht wirksam, kann er selbst in Haftung geraten.

4. Anteile der Themeneröffnerin
Die wiederholte Suche nach Mitverantwortung der Betroffenen ist rechtlich irrelevant, solange keine Provokation oder vergleichbare Eskalation nachweisbar ist. Eine schwere Beleidigung wird dadurch nicht relativiert. Menschenwürde ist nicht verhandelbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fisch stinkt in den meisten Unternehmen immer am Kopf...

Sehe ich hier als Möglichkeit, ebenso sehe ich Versäumnisse von @Träumchen95 , was hier schon zur Sprache kam, was natürlich Auswirkungen haben muss.

Sich auf alle Eventualitäten gedanklich vorzubereiten halte ich für wichtig.
Ich würde nicht darauf vertrauen, dass mit Erteilung eines GdB plötzlich ein Wunscherfüllungsregen einsetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Arbeitgeber muß diese unterbinden. Tut er das nicht wirksam, kann er selbst in Haftung geraten.
Herrjeh, die Vorgesetzte hat der Kollegin gesagt, dass sie solche Beleidigungen nicht duldet. Damit ist sie eingeschritten, selbst wenn man das nachdrücklicher hätte machen können. Ob das hinreichend wirksam ist oder nicht wird sich zeigen und bei Zuwiderhandlung auch, wie die Vorgesetzte dann im nächsten Schritt reagiert. Sie kann der Kollegin schwerlich nach der ersten aufgetretenen Verfehlung (sie sie noch so entgleist) beim Passieren des Werkstores den Mund knebeln oder wie stellst du dir das vor?! Und Vorgeschichte? Die gab es ja eben nicht.. zumindest hat niemand etwas moniert.

Welche Konsequenzen diese Anzeige hat bleibt spannend. Ich hab schon ganz andere Dinge angezeigt, bei denen mir ein Verkehrsrüpel ganz offensichtlich und bewusst beim Einfädeln in mein Auto gefahren ist. Ich hätte im Schritttempo-Stau auf der Autobahn rückwärts (!) fahren müssen, um die Kollision zu verhindern. Ich hatte sogar gleich mehrere Zeugen, die nach der Kollision auf dem Mittelstreifen neben mir angehalten haben und mir ihre Adresse reichten.als ich da noch völlig perpelx im Auto saß, weil ich nicht glauben konnte, was da gerade abgegangen ist. Wegen Geringfügigkeit wurde das Ganze eingestellt. Wie gesagt ich bin gespannt. Die TE erwähnte recht zu Anfang, doch nur in Ruhe arbeiten zu wollen. Diesem Ziel dürfte sie mit der Anzeige jedenfalls nicht unbedingt näher gekommen sein. Erst recht nicht bei einer Kollegin, die es auch vorher schon verstanden hat, sie zu schikanieren, ohne dass das jemand mitbekommen hat.
 
Es geht mir mit meiner aktuellen Situation sowieso schon nicht so gut.die Situation bei der Arbeit, macht die Sache nicht besser.

Ich stehe schon auf einigen Wartelisten, aber das kann noch dauern.



Wenn sie es aussitzt ist es doch umso besser. Das ist ja dann nur zu meinem Vorteil. Ich lege ihr dann irgendwann alle Unterlagen wegen GdB usw. vor und dann muss sie damit umgehen können.

Ich weiß eine sehr einfache Lösung. Ich gehe 100% ins Homeoffice. Meine Chefin möchte aber generell, dass jeder mindestens ein Mal pro Woche anwesend ist.

Eine zweite Lösung wäre, dass meine Kollegin und ich nicht an den selben Tagen im Büro sind. Das geht aber nicht, weil die Kollegin nie Homeoffice machen möchte.



Ich erwarte von meiner Kollegin nicht, dass sie meine Arbeit macht!!!!

Ich erwarte von ihr, dass sie mich nicht fertig macht, nicht beleidigt usw. Und wenn sie so ein großes Problem hat, dann zur Chefin geht, anstatt auf mir rumzuhacken.

Sie muss meine Arbeit nicht machen. Sie kann weiterhin ihren Teil machten, ich mache das was ich schaffe und der Rest bleibt liegen. Entweder bleibt es so oder unsere Chefin nimmt das Problem mal ernster. Vielleicht merkt sie es erst, wenn Arbeit liegen bleibt?!

Du rechtfertigst dich schon wieder 🙂
Hör in deinem eigenen Interesse damit auf 🙂 Ich meine das gut mit dir.

Wenn Homeoffice eine Option ist würde ich das ansprechen a ) kein Anfahrtsweg B) Stromkosten einsparen für die Chefin da du am pc von zu Hause arbeitest ergo dein Strom
C) du und deine Kollegin wärt räumlich getrennt ergo muss sie sich damit nicht beschäftigen, was sie ja. Nicht will
Weniger stressoren.

Das klingt für mich nach einer win win Situation. Wenn du dir eine Liste zusammen stellst warum das für sie von Vorteil wäre also für deine Chefin glaube ich könntest du das durch bekommen. Probieren geht über studieren.
 
Ich fasse den Status quo nochmal zusammen, wie ich ihn anhand der bisherigen Schilderungen sehe und einordne:

Ausgangspunkt ist eine massive Grenzüberschreitung im Arbeitsverhältnis. Ihre Kollegin hat die Themeneröffnerin mit dem Wort „Krüppel“ herabgewürdigt - mehr dazu s. Beitrag #403.

Nach einem solchen Vorfall trifft die Arbeitgeberin eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Es reicht ggfs. nicht aus, die Kollegin lediglich zu ermahnen und ansonsten den Status quo aufrechtzuerhalten. Der Arbeitgeber muß aktiv dafür sorgen, daß weitere Belastungen und Wiederholungen ausgeschlossen werden. Maßstab ist dabei nicht Bequemlichkeit oder „Teamgefühl“, sondern die Zumutbarkeit für die betroffene Arbeitnehmerin.

Die weitere gemeinsame Arbeit im selben Büro kann unter diesen Umständen unzumutbar sein. Das ergibt sich aus der Kombination mehrerer Faktoren: der Schwere der Beleidigung, der gesundheitlichen Vorbelastung der Themeneröffnerin, des zerstörten Vertrauensverhältnisses und der objektiv vorhandenen Alternativen. Entscheidend ist, daß mildere Mittel existieren, die eine Entschärfung ermöglichen würden.

Diese milden Mittel liegen hier klar auf der Hand: Homeoffice wird ja bereits an einzelnen Tagen praktiziert. Zusätzlich wäre eine zeitliche Trennung möglich, bei der die Themeneröffnerin nur an Tagen ins Büro kommt, an denen die Kollegin nicht anwesend ist. Beide Lösungen sind organisatorisch überschaubar und für den Betrieb ersichtlich zumutbar.

Die pauschale Verweigerung beider Vorschläge durch die Arbeitgeberin ist rechtlich problematisch. Sie stellt einen Ermessensfehler dar, weil die Interessen der gesundheitlich belasteten Arbeitnehmerin vollständig zurückgestellt werden, ohne tragfähige sachliche Gründe zu benennen. Damit verletzt die Arbeitgeberin ihre Fürsorgepflicht und setzt sich einem erheblichen arbeitsrechtlichen Risiko aus.

Arbeitsgerichte bewerten solche Konstellationen regelmäßig danach, ob der Arbeitgeber wirksam deeskaliert und alle naheliegenden Schutzmaßnahmen ausgeschöpft hat. Wird erkennbar, daß einfache Lösungen aus Prinzip oder Starrheit abgelehnt werden, kippt die Bewertung zu seinen Ungunsten. Die Beweislast dafür, warum Homeoffice oder Trennung nicht möglich sein sollen, liegt dann bei der Arbeitgeberin.

In der Konsequenz kann sich für die Themeneröffnerin sogar ein begrenztes Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung ergeben, wenn die Belastung erheblich ist und der Arbeitgeber trotz Kenntnis untätig bleibt. Zudem kommen Entschädigungsansprüche nach dem AGG sowie Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht, insbesondere bei gesundheitlicher Verschlechterung.

Zusammengefaßt:
Die Forderungen der Themeneröffnerin wirken maßvoll, sachlich und rechtlich gut begründbar. Die starre Haltung der Arbeitgeberin hingegen wirkt weder zwingend noch neutral. Sollte sich dies vor Gericht bestätigen, verschiebt das rechtliche Risiko sich zunehmend auf ihre Seite.
 
Inwiefern kommst Du denn nur unter großer Gefahr und schwerer Belastung ins Büro?

Und woher kommt das Geld dann später?

Teil EMR. Daher kommt dann das Geld. Das bekomme ich jetzt aber noch nicht. Es wurde mir auch davon abgeraten jetzt schon Teilzeit zu beantragen.

Diese Zustimmung bekommt aber fast jeder Arbeitgeber.

Der schwerbehinderte bzw. ihm gleichgestellte Arbeitnehmer ist also nach § 207 SGB IX nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zu arbeiten. Wichtig: Tarifliche oder arbeitsvertragliche Arbeitszeiten sind nicht maßgebend!
Anders sähe es aus, wenn Du eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhältst, wenn die dann besagt weniger als 8 Stunden, dann kannst Du darauf bestehen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben nach § 164 SGB IX einen Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung, was oft auch Homeoffice einschließt, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert und eine zumutbare Alternative zum Büro darstellt, da der Arbeitgeber den Arbeitsplatz anpassen muss, es sei denn, dies wäre unzumutbar oder unverhältnismäßig; oft sind hierbei Zuschüsse durch die Rehabilitationsträger (Rentenversicherung) möglich, und eine schriftliche Vereinbarung ist ratsam.

Was dann natürlich möglich ist, wenn Deine Chefin dem zustimmt.

Das gilt alles ab GdB 50 - solltest Du drunter liegen, dann müsstest Du zuerst die Gleichstellung beantragen. Da würden dann aber ( unter GdB 50) die 5 freien Tage entfallen.

Leider hört sich alles so toll und "integrativ" an mit dem GdB, aber in der Realität ist das alles oft anders.

Es gibt übrigens sehr wohl die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Schwerbehinderung an den Arbeitsplatz gefahren wird. Oftmals wird das im Rahmen der EMR finanziert weil es der DRV oftmals sinniger erscheint den Mensch im Arbeitsleben zu behalten als ganz in die EMR zu schicken, speziell dann, wenn der Mensch noch jung ist.

Gruß von Grisu

Du konntest in den vergangenen Wochen ins Büro, weshalb sollte 100 % Homeoffice nötig sein und genehmigt werden?
Ich sehe den Grund nicht.
Bequemlichkeit ist keiner.

Du musst auch nicht glücklich mit dieser Kollegin sein. Arbeitsplatz, kein Kindergarten, kein Wellnesshotel.
Ihr müsst nur eure Arbeit machen.
Nerven eure Querelen zu sehr, gibt's Ermahnungen für euch beide, wahlweise, wenn haltbar, nur für dich.

...

Es ist nicht so, dass nicht versucht werden könnte, es dir ungemütlich zu machen.
Was nutzt dir da der GdB?
Der macht es dir dann nicht angenehmer.

Du hast aber schon mitbekommen, dass meine größte Einschränkung vor allem stehen und gehen betrifft? Es ist daher für mich sehr schwierig zur Arbeit zu GEHEN und auch aufgrund der hohen Sturzgefahr gefährlich. Wusste nicht, dass das unter die Kategorie Bequemlichkeit fällt ......
 

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