Ich hatte das schon mal erklärt.
GdB 50 = schwerbehindert = besonderer Kündigungsschutz.
Kündigung nur mit Zustimmung vom Integrationsamt. Ich darf dann nicht aufgrund meiner Behinderung oder etwas was damit zusammenhängen gekündigt werden.
Diese Zustimmung bekommt aber fast jeder Arbeitgeber.
Außerdem werde ich dann nur noch Teilzeit arbeiten. Das wird mich entlasten. Und somit schaffe ich dann meine Aufgaben angepasst an die Stunden wieder ausreichend.
Der schwerbehinderte bzw. ihm gleichgestellte Arbeitnehmer ist also nach § 207 SGB IX nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von
acht Stunden zu arbeiten. Wichtig: Tarifliche oder arbeitsvertragliche Arbeitszeiten sind nicht maßgebend!
Anders sähe es aus, wenn Du eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhältst, wenn die dann besagt weniger als 8 Stunden, dann kannst Du darauf bestehen.
Ich habe dann auch ein Anrecht darauf, dass meine Arbeitsbedingungen angepasst werden. Thema Homeoffice. Es ist für mich aufgrund meiner Einschränkungen nur schwer möglich ins Büro zu kommen. Und gleichzeitig lässt mein Aufgabenbereich 5 Tage Homeoffice zu. Aktuell nur nicht aufgrund persönlicher Präferenzen meiner Chefin. Die zählen dann aber nicht mehr.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben nach § 164 SGB IX einen Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung, was oft auch Homeoffice einschließt, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert und eine zumutbare Alternative zum Büro darstellt, da der Arbeitgeber den Arbeitsplatz anpassen muss, es sei denn, dies wäre unzumutbar oder unverhältnismäßig; oft sind hierbei Zuschüsse durch die Rehabilitationsträger (Rentenversicherung) möglich, und eine schriftliche Vereinbarung ist ratsam.
Was dann natürlich möglich ist, wenn Deine Chefin dem zustimmt.
Das gilt alles ab GdB 50 - solltest Du drunter liegen, dann müsstest Du zuerst die Gleichstellung beantragen. Da würden dann aber ( unter GdB 50) die 5 freien Tage entfallen.
Leider hört sich alles so toll und "integrativ" an mit dem GdB, aber in der Realität ist das alles oft anders.
Es gibt übrigens sehr wohl die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Schwerbehinderung an den Arbeitsplatz gefahren wird. Oftmals wird das im Rahmen der EMR finanziert weil es der DRV oftmals sinniger erscheint den Mensch im Arbeitsleben zu behalten als ganz in die EMR zu schicken, speziell dann, wenn der Mensch noch jung ist.
Gruß von Grisu