fantakuchen
Aktives Mitglied
mit dem Blackmail-Zeug kenne ich mich nicht aus.Wie hier schon geschrieben wurde, könnte das Teil der Sache sein ➡ Blackmail-RP. Ob sie damit aufhören wird, wird sich zeigen.
Zum anderen Thema:
- § 240 StGB - Nötigung
- § 186/187 StGB - Üble Nachrede / Verleumdung
- DSGVO / § 42 BDSG - unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten
- ggf. Nachstellung, Bedrohung oder Erpressung
Wenn man solche Flyer richtig formuliert ist das weder eine üble Nachrede/Verleumdung und damit auch keine Nötigung. Solange er da nachweisbare Tatsachen oder seine eigenen Empfindungen draufschreibt, hat er diesbzgl. nichts zu befürchten.
Bliebe nur das Datenschutzproblem.