Lana
Aktives Mitglied
Wie hier schon geschrieben wurde, könnte das Teil der Sache sein ➡ Blackmail-RP. Ob sie damit aufhören wird, wird sich zeigen.außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Frau das (nachdem sie selber die Erpressung gestartet hat), seine "Gegen-Erpressung" anzeigen wird. Da würd sie sich ja selbst reinreiten.
Zum anderen Thema:
- § 240 StGB - Nötigung
- § 186/187 StGB - Üble Nachrede / Verleumdung
- DSGVO / § 42 BDSG - unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten
- ggf. Nachstellung, Bedrohung oder Erpressung