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Ich kenne mein Kind nicht.

Wenn du als Mutter in der Geburtsurkunde stehst, werden deine anderen Kinder es spätestens bei deinem Tod erfahren. Auch verleugnete Kinder erben und sollte sie keine Unterhaltszahlungen bekommen haben, könnte sie da auch erbtechnisch ein Fass aufmachen, denn sowas kann beanstandet und ausgeglichen werden. Um ein, zwei Dinge sollte man sich da vielleicht schon noch kümmern.
 
Das was du schreibst hört sich sehr stark danach an als ob du bisher noch überhaupt nichts aufgearbeitet hast und daher gar nicht mit dem Einfühlungsvermögen oder dem für den Kontakt überhaupt nötigen Blick auf dein Gegenüber (also die Tochter) und dessen Bedürfnisse heran gehen kannst. Daher meine Meinung dazu. Lasse dir durch einen Profi helfen deine Geschichte mit allem was passiert ist und dich ausmacht und nicht nur mit dem einem Jahr wo du aus dem Kh abgehauen bist aufzuarbeiten. Wenn du dann immer noch Kontakt zu deiner Tochter möchtest hast du eine wesentlich bessere Ausgangslage als jetzt dazu - schon alleine weil du die Situation besser einschätzen kannst.

Bis dahin halte ich das Ding mit dem Unterhalt für keine so schlechte Idee. Aber anders als vorgeschlagen über einen eigenen Anwalt der sie anschreibt und um die nötigen Unterlagen bittet aus der hervorgeht das du Unterhaltspflichtig bist und der das in regelmäßigen Abständen überprüft. Das wäre Kontakt wo sie sehen kann das es dir nicht nur um das erleichtern deines Gewissen geht sondern auch darum Verantwortung für dich und die Situation zu übernehmen und vielleicht führt das am ehesten irgendwann dazu das sie auf dich zukommt.
 
Da hier auch schon die Frage des Unterhaltes angesprochen wurde möchte ich der TE folgende Informationen geben:

  • Regelmäßige Verjährung (3 Jahre): Gilt für alle nicht titulierten, neu entstehenden oder fälligen Ansprüche (§ 195, § 197 Abs. 2 BGB).
  • Titulierter Unterhalt (30 Jahre): Fällige Rückstände aus einem bereits bestehenden Titel (z.B. Jugendamtstitel, Gerichtsbeschluss) verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 2 BGB).
  • Kindesunterhalt:
    • Bis zur Volljährigkeit gilt der Anspruch als gehemmt.
    • Mit dem 18. Geburtstag beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist, die bis zum 21. Geburtstag läuft (§ 197 Abs. 2 BGB).
    • Verwirkung: Auch bei Titeln kann der Anspruch verwirken, wenn der Berechtigte ihn nicht innerhalb angemessener Zeit (oft ein Jahr nach Fälligkeit oder Aufforderung) durchsetzt und der Schuldner sich darauf einstellen konnte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
 
Wenn eine Mutter aus dem Krankenhaus verschwindet und das Neugeborene zurücklässt, informiert die Klinik sofort das Jugendamt und wahrscheinlich auch die Polizei. Und man kann gern davon ausgehen, daß es in einem anderen Land ganz genau so wäre.

Sich dann so zu verstecken dass man nicht gefunden wird, ist äußerst schwierig. Ich frage mich was da überhaupt abgelaufen ist, denn so einen Fall kenne ich überhaupt nicht.

Die Klinik rechnet die Geburt ab, also hat also die Daten der Mutter. Und wenn nicht, melden die das an irgendeine Stelle, um trotzdem ihr Gekd zu bekommen. Da suchen schon mindestens 3 Stellen nach ihr.

Ne, das ist zuviel Drama, die Tochter muss selber wissen ob sie Kontakt will. Ich würde da keinen weiteren Kontaktversuche empfehlen. Wenn es sein soll, meldet sie sich schon.
 
Dass dein Verhalten nicht ok war, das weißt du selber. Aber deren Ton ist wirklich unterirdisch und sehr problematisch, um es sanft auszudrücken.
Möchtest du das Leben deiner heutigen Familie wirklich gefährden? Ich könnte mir vorstellen, dass dir/euch ein Kontakt sehr zusetzen würde. Denk auch an deine anderen Kinder, die würden automatisch mit reingezogen werden.


Vielleicht eine rein fiktive Geschichte (die mit dem doppelten Nachnamen), um sich nicht finden zu lassen/dich zu verwirren.

Ich hatte ja schon mal gesagt dass ich mein Verhalten von damals nicht gutheißen will. Es war absolut scheiße und nicht in Ordnung. Das heißt aber auch nicht dass ich ihn deswegen in den Himmel loben muss. Er hat ein öffentliches Profil mit sehr viel Inhalt und dadurch konnte ich einiges erfahren. Er war damals eine schwierige Person und ist es heute offensichtlich auch noch. Das kann man so oder so sehen. Es gibt sicherlich viele den das egal ist und die ihn mögen aber auch viele andere.

Er war schon immer so, dass er mit allen Mitteln gegen den Strom geschwommen ist. Hauptsache auffallen, Hauptsache im Mittelpunkt, Hauptsache anecken. Jedes zweite Foto auf seinem Profil ist rauchen, saufen, feiern, Party. Das ist genau der gleiche Lifestyle wie vor über 20 Jahren.

Hast du das Kind überhaupt als deines anerkannt bzw. stehst du in der Geburtsurkunde?

Ich denke schon, weil das damals vom Krankenhaus alles ans Standesamt übermittelt wurde.

Wenn du als Mutter in der Geburtsurkunde stehst, werden deine anderen Kinder es spätestens bei deinem Tod erfahren. Auch verleugnete Kinder erben und sollte sie keine Unterhaltszahlungen bekommen haben, könnte sie da auch erbtechnisch ein Fass aufmachen, denn sowas kann beanstandet und ausgeglichen werden. Um ein, zwei Dinge sollte man sich da vielleicht schon noch kümmern.

Ich werde es irgendwann erzählen, aber noch sind sie zu jung.
 
Aber ich könnte mit vorstellen, das man eine Lebensversicherung abschließt und das Kind als Begünstigte einsetzt oder irgendwie Geld anlegt, auf das nur das Kind zugreifen darf. Da kann man in der Gegenwart etwas Gutes tun und muss das nicht jetzt erklären.
Das finde ich eine gute Idee, wobei es auch sein kann, dass sie das Geld niemals will, weil es sich falsch anfühlt. Aber vielleicht ist es irgendwann auch mal eine große Hilfe.

Ansonsten kann ich euch beide verstehen, dich und deine Tochter. Das Verhalten des Vaters finde ich zwar auch nachvollziehbar, aber ich finde auch schwierig so vehement die Kommunikation zu kappen.

Ich wünsche dir sehr, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde und irgendwann irgendeine Form von Kontakt möglich ist. Aber jetzt gerade scheint ein denkbar schlechter Zeitpunkt dafür zu sein.
 
Sich finanziell irgendwie zu beteiligen, finde ich einen guten Ansatz.

Das sind Taten und nicht nur Worte und das findet ja evtl eher Anklang bei der jungen Frau.
 

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