Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert

Ich denke eher nicht das ihr Mietvertrag nichtig ist, nur weil er keine Genehmigung zur Untervermietung hatte. Das müsste man eigentlich getrennt voneinander betrachten.
Ein nicht genehmigter Untermietvertrag würde wohl nicht dazu führen, dass der ahnungslose Untermieter dadurch Schaden hinnehmen müsste (z.B. fristlos an die frische Luft gesetzt werden könnte), schätze ich. Aber dass der Untervermietende, der ja vorsätzlich unrechtmäßig gehandelt hat, durch ein Bestehen auf Kündigungsfristen sogar noch Vorteile für sich herausschlagen dürfte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...
 
Der Mann wohnt hier seit 16 Jahren. Ich werde jetzt nicht hintenrum anfangen herauszufinden, ob er mich hier angemeldet hat. Das bekommt er ja mit oder ich müsste anfangen in seinen Unterlagen zu wühlen.

Nun muss ich mich nochmal auf- und dann hoffentlich wieder abregen. Gestern hatte er nun zwei Termine ausgemacht, einen sogar doch mit einem Mann. Die Frau, die als erste da war, fand er gut. Ich hatte das Kennenlernen vermittelt. Danach sollte er eine Video Besichtigung mit dem Mann machen. Ich wartete in meinem Zimmer, dass er die Online Führung macht … er kommt nicht. Irgendwann frag ich ihn, welche Uhrzeit er denn mit dem männlichen Bewerber ausgemacht hat. Dann sagt er: Ich fand die Frau gut und hab ihm erstmal abgesagt.
Die Frau hat aber noch nicht zugesagt! Er sagt Interessenten ab, bevor er eine Zusage hat. Das ist sowas von hohl. Wir haben uns dann auch in die Wolle bekommen und er meinte, das sei seine Angelegenheit. Auf meine Antwort, dass ich das finanziell trage, hat er nur dumm geschaut und meinte ich soll ihn nicht anmachen. Ich sagte, dass das total unlogisch ist Termine abzusagen bevor man eine Zusage hat und dann sagt er "Ich muss auch nicht immer logisch sein". Was für ein DEPP.
 
Er sagt Interessenten ab, bevor er eine Zusage hat. Das ist sowas von hohl. Wir haben uns dann auch in die Wolle bekommen und er meinte, das sei seine Angelegenheit.
Wenn für dich auch ärgerlich, ist es seine Angelegenheit, ja. Er ist gar nicht verpflichtet einen Nachmieter zu suchen und zu finden.

Gibt es keine so genannte Nachmieterklausel im Mietvertrag, die ausdrücklich besagt, dass Mieter Nachmieter vorschlagen dürfen, wenn sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden wollen, hat ein Mieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch Stellen eines Nachmieters akzeptiert.
 
Es ist unser beider Angelegenheit. Und er kann mich nicht potentielle Nachmieter vorschlagen lassen, denen nach Lust und Laune 10 Minuten vorher absagen und mir dann sagen, dass das seine Angelegenheit ist. Wie egozentrisch kann man sein.
 
Der Mann wohnt hier seit 16 Jahren. Ich werde jetzt nicht hintenrum anfangen herauszufinden, ob er mich hier angemeldet hat. Das bekommt er ja mit oder ich müsste anfangen in seinen Unterlagen zu wühlen.
Du musst das nicht "hintenrum" herausfinden oder gar "in seinen Unterlagen wühlen". Das ist eine Info, auf die du als Untermieterin natürlich Anspruch hättest und die er dir geben und belegen müsste, damit du sichergehen kannst, dass mit dem Untermietvertrag alles seine Richtigkeit hat.
 
Macht Sinn. Was ich daraus folgere:
Da der Untermietvertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, würde ich als Untermieterin in aller Ruhe die Kündigungsfrist aussitzen - um dann sämtliche Miet-Zahlungen der Vergangenheit, deren Rückforderung noch nicht verjährt ist, wegen Nichtigkeit des Vertrages -= also ungerechtfertigte Bereicherung des Unter-Vermieters zurück zu verlangen.

Finde, das klingt logisch.
Oder gibts etwa Bedenken?
Ich glaube nicht, dass es derart simpel ist.

Wenn TE wohnt und dafür zahlt, über einen längeren Zeitraum, kann man davon ausgehen, dass allein durch konkludentes Handeln ein Vertrag vorliegt.
Wenn der jetzt nachträglich für nichtig erklärt wird, wird ein Gerichtsurteil wahrscheinlich eher auf eine Entschädigungszahlung an den Hauptvermieter als auf eine Rückerstattung an den Untermieter herauslaufen.

Verlangen kann man ja viel...aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das einklagbar ist.
 
Wenn für dich auch ärgerlich, ist es seine Angelegenheit, ja. Er ist gar nicht verpflichtet einen Nachmieter zu suchen und zu finden.

Gibt es keine so genannte Nachmieterklausel im Mietvertrag, die ausdrücklich besagt, dass Mieter Nachmieter vorschlagen dürfen, wenn sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden wollen, hat ein Mieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch Stellen eines Nachmieters akzeptiert.
Genau das. Sich auf vorgeschlagene Nachmieter einzulassen ist reiner good will.
Ärgerlich, aber so ist es nun mal.
Es könnte ja auch sein, dass er das Zimmer gar nicht mehr weitervermieten wollen würde. Auch dann hätte er das Recht, deine Mietzahlung bis zum offiziellen Ende eures Mietverhältnisses zu erhalten.
 
Du hast vermutlich eine normale dreimonatige Kündigungsfrist?
Dann musst du dich um einen Nachmieter nicht weiter kümmern.
Das ist dann Sache des Hauptmieters.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben