Winnetou
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Ein nicht genehmigter Untermietvertrag würde wohl nicht dazu führen, dass der ahnungslose Untermieter dadurch Schaden hinnehmen müsste (z.B. fristlos an die frische Luft gesetzt werden könnte), schätze ich. Aber dass der Untervermietende, der ja vorsätzlich unrechtmäßig gehandelt hat, durch ein Bestehen auf Kündigungsfristen sogar noch Vorteile für sich herausschlagen dürfte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...Ich denke eher nicht das ihr Mietvertrag nichtig ist, nur weil er keine Genehmigung zur Untervermietung hatte. Das müsste man eigentlich getrennt voneinander betrachten.