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Betreuung Kinder nach Trennung

Natürlich ist es üblich, die Betreuung so aufzuteilen, dass sie dem arbeitenden Elternteil entgegenkommt. Da du derzeit keine Arbeit hast, ist das vollkommen normal, dass es sich nach ihr ausrichtet. Umgekehrt würde das niemand hinterfragen. Das würde man ja auch so regeln, wenn ihr noch zusammen wärt.
Ihm geht es aber hauptsächlich um den Fall wenn er wieder arbeitet.

TE schrieb das die Kinder bei ihr sind. Das bedeutet wohl das sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt und er hat lediglich Umgangsrecht.

Das wollte sie so und muss dann auch grundsätzlich damit klarkommen. Sie kann dies nicht einseitig ändern, indem sie einfach sagt er müsse die Kinder jetzt zu 50 Prozent nehmen. Das ist von seinem goodwill abhängig.
Auch müsste sie ihm KU zahlen, da er aktuell kein Einkommen besitzt während sie berufstätig ist.
Man wechselt damit zum 50:50 Wechselmodell, was etwas ganz anderes bedeutet als vorher.

Ich hoffe man ist sich darüber im Klaren und es wird vernünftig geregelt.
 
Ihm geht es aber hauptsächlich um den Fall wenn er wieder arbeitet.

TE schrieb das die Kinder bei ihr sind. Das bedeutet wohl das sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt und er hat lediglich Umgangsrecht.

Das wollte sie so und muss dann auch grundsätzlich damit klarkommen. Sie kann dies nicht einseitig ändern, indem sie einfach sagt er müsse die Kinder jetzt zu 50 Prozent nehmen. Das ist von seinem goodwill abhängig.
Auch müsste sie ihm KU zahlen, da er aktuell kein Einkommen besitzt während sie berufstätig ist.
Man wechselt damit zum 50:50 Wechselmodell, was etwas ganz anderes bedeutet als vorher.

Ich hoffe man ist sich darüber im Klaren und es wird vernünftig geregelt.
Da wir verheiratet waren/noch sind haben wir beide das sorgrecht
 
Such dir erst einmal Arbeit. Such gezielt nach Stellen, bei denen du flexibel bleibst oder die zu ihrem Dienstplan passen. Sprich schon jetzt deine Sorgen in Bezug auf die Zukunft an, damit alle Bescheid wissen. Aber wie gesagt, das Problem bestünde ja auch, wenn ihr zusammen wärt. Es ist einfach ein Betreuungsproblem, das alle Eltern lösen müssen, sobald es auftritt. Aber du hast noch keine Stelle.
 
Natürlich habt ihr beide das Sorgerecht. Das ändert sich auch nicht wenn man geschieden ist.
Offenbar verwechselst du Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmung.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist teil des Sorgerechts. Wenn beide vollumfänglich sorgeberechtigt sind und es keinen gerichtlichen Entscheid separat über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt, haben es auch weiterhin beide. Egal, bei wem die Kinder hauptsächlich leben.
 
Es ist doch schon mal gut, dass deine Frau arbeiten geht, um sich und die Kinder zu finanzieren. Für sie finde ich das Betreuungsproblem gravierender als für dich, wenn dein neuer Job von 9 - 17 Uhr geht, sind das ja ganz normale Standardarbeitszeiten.
Macht ihr das dann wochenweise im Wechsel oder wie ist das geplant?
Jedenfalls kannst du sie bei den Arbeitszeiten morgens vor der Arbeit zur Kita/Schule bringen und die eine Stunde, die n achmittags fehlt, die schaffen die auch bald alleine. Sieh dich einfach als Alleinerziehend an in den Kindertagen. Da ist es normal, dass die Kinder auch mal allein bleiben müssen. Alternativ haben sie Nachbarskinder, mit denen sie mitgehen können, oder Verwandte etc..
Du hast ja noch Zeit, dich darum zu kümmern, ein Netzwerk aufzubauen. Grade Alleinerziehende unterstützen sich gegenseitig sehr und haben oft in Kitas und Schulen Chatgruppen. Schließe Kontakte zu den Eltern der Freunde deiner Kinder und zu den Nachbarskindereltern.
Kinder werden schnell groß, wenn der Kleine in der Schule ist und der Große auf der weiterführenden, ist das gar kein Problem mehr.
 
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist teil des Sorgerechts. Wenn beide vollumfänglich sorgeberechtigt sind und es keinen gerichtlichen Entscheid separat über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt, haben es auch weiterhin beide. Egal, bei wem die Kinder hauptsächlich leben.
Das stimmt so nicht. Die ist nur so, wenn beide vor der Geburt verheiratet waren/sind und das Kind nach der Gesetzesänderung geboren wurde (ich hab zb das alleinige Sorgerecht, weil die gesetzlichen Regelungen bei der Geburt meines Kindes dementsprechend war).
 

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