Ich darf auch dran erinnern, das es Annette war, die mir in Ausübung ihrer Position als Zugführerin strengstens untersagte, mit anderen über meine Erkrankung zu sprechen und mir bei Zuwiderhandlung damit drohte mich fallen zu lassen? Das kann durchaus als Nötigung aufgefasst werden und hätte strafrechtlichen Charakter, insbesondere, weil sie im Dienst war und dies daher als Zugführerin und nicht als Privatperson tat. Das habe ich auch schriftlich von ihr. Dagegen könnte ich Strafanzeige erstatten, das könnte sie den Dienst beim ASB kosten. Aber auch das ist sicherlich dem ASB egal. Dann kann ich es ja gleich einmal umsetzen, Danke für die Motivation
@kasiopaja