🐈 CAT 🐈
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Hat sie Angehörige die offiziell die Pflege übernehmen bzw. als privater Pfleger eingetragen sind?Meine Mutter bekam das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung an, da war kein Pflegedienst involviert.
Die Person, über die ich spreche, hat leider niemanden.
Oft setzt die pflegebedürftige Person einen Verwandten/Bekannten als Pflegeperson ein.
Somit gilt diese als „Pflegedienst“ und das Geld fließt direkt und wohl auch rückwirkend.
Wenn man niemanden hat, geht nur die Kombileistung :
Wenn keine privaten Helfer vorhanden sind, bleibt die Option, einen Pflegedienst zu beauftragen, um die Pflege zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, was allerdings die Kombination von Sachleistungen (Pflege durch Profis) und gegebenenfalls auch Pflegegeld oder die Kombileistung bedeutet.