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Hilfe - Jugendamt

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    hilfe
Wie wärs, wenn Du den Kram mal liest? Natürlich funktioniert der Link, aber es handelt sich halt nur um ein Blankoformular. Informationsgehalt gleich null.


Ich habe den Kram gelesen.

Und hast Du es mal mit der Exceldatei, die ich jetzt verlinkt hatte probiert?

Wenn man diese Seite runterscrollt, sieht mann die Aufstellung, wo auch die Selbstzahler genannt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Kram gelesen.
Wenn man diese Seite runterscrollt, sieht mann die Aufstellung, wo auch die Selbstzahler genannt werden.



Du meinst
Art Kostenträger
1 Hilfe nach §§ 27-35 u. 41-
2 Eingliederungshilfe § 35a-
3 sonstige Hilfe n. d. KJHG
4 Eingliederungsh. SGB XII
5 Schulfinanzierungsgesetz
6 Arbeitsamt
7 Selbstzahler
8 Sonstige


Merkwürdig, dass sich die Anzahlen von 1 bis 8 sortieren. Und ich dachte, da handele es sich lediglich um eine Kennzahl. Wie dumm von mir... 😀
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie dem auch sei und die Tabelle ein schlechtes Beispiel war.

Es gibt genug Fälle, die auch belegbar sind, wo die Eltern aufgrund ihres Einkommens vollen Kostenersatz dem Träger der Jugendhilfe leisten.

Diesen Beleg bleibe ich auch nicht schuldig.
 
Ob nun voll oder nicht voll oder nur halb ist doch wirklich nicht interessant.

Vielleicht gibt es nur extrem wenig "Vollzahler", weil Eltern mit einem solchen finanziellen Background in der Regel wohl andere Wege einschlagen, um mit familiären Problemen fertig zu werden.

Wie dem auch sei, 278,00 € incl. Kindergeld haben die mit Sicherheit nicht nur gezahlt.

Zu der Frage, warum sie nicht in eine betreute Wohngruppe kann oder bei Pflegeeltern unterkommt:

Wie sich herausgestellt hat, haben die Eltern gegenüber der Verwandtschaft und den Behörden nicht zugegeben, dass sie das Mädchen auf die Straße gesetzt haben. Sie haben allen gegenüber behauptet, das Kind würde ständig von zu Hause abhauen.

Da macht auch die Aussage des Sachbearbeiters vom JA Sinn, der mir ja vorgeworfen hat, ich würde ihr gegen den Willen der Eltern Unterschlupf gewähren, obwohl sie ja jederzeit nach Hause konnte, aber nicht wollte.

Da das Mödchen nie selbst angehört wurde - was auch von den Eltern verhindert wurde - kam auch nie die Wahrheit raus, bzw., wer etwas anderes behauptet, lügt.

Mausklick
 
Wie dem auch sei und die Tabelle ein schlechtes Beispiel war.

Es gibt genug Fälle, die auch belegbar sind, wo die Eltern aufgrund ihres Einkommens vollen Kostenersatz dem Träger der Jugendhilfe leisten.

Diesen Beleg bleibe ich auch nicht schuldig.

Es gibt keine solchen Fälle, zumindest was die Heimunterbringung
betrifft.

Punkt.
 
Es gibt keine solchen Fälle, zumindest was die Heimunterbringung
betrifft.

Bleibe bei Deiner Überzeugung, ich weiß es besser durch die Praxis.

Aber was soll ich mich mit einer Besserwisserin streiten, die den praktischen Bezug zu ihren Aussagen nicht hat.

Müsste im SGB VIII geregelt sein. Schau da mal nach, Kuschelbär, von der Humanmedizinerin darf man das ja wohl nicht erwarten.
 
Müsste im SGB VIII geregelt sein. Schau da mal nach, Kuschelbär, von der Humanmedizinerin darf man das ja wohl nicht erwarten.

Ich kenne das SGB VIII.

Nicht nur dieses. Die anderen Bücher des SGB auch.

Ich muss sie kennen, da ich leider auch gezwungen bin, arbeiten zu gehen.

Daher sehe ich so manche Äußerungen ab jetzt nur noch mit einer angemessenen heiteren Gelassenheit und lasse mich von irgendwelchen Leuten, die es besser wissen wollen, aber tatsächlich nicht besser wissen, provozieren.

Es gibt halt Menschen, die sind finanziell in der Lage, Kostenersatz für die Aufwendungen der Jugendhilfe zu leisten. Ist denen ja auch gegönnt.

§ 5 (4) der Kostenbeitragsverordnung, die ihre Legitimation aus § 94 (5) SGBVIII hat, sagt dazu sogar pikanterweise aus:

"Die Kostenbeiträge dürfen die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nicht überschreiten."

Das Jugendamt leistet vor und die unterhaltspflichtigen Eltern erstatten dem Amt.

Umgekehrt funktioniert das auch, falls Eltern in einer Heimunterbringung (Pflegeheim) sind. Entweder sie zahlen selbst, das Amt zahlt und die Unterhaltspflichtigen ersetzen dem Amt in voller Höhe. Das geht dann nach dem SGB XII.

Alltagsgeschäft.
 
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