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Ebay: Schrödingers Porzellan

Ich hatte schon öfter Porzellan über ebay gekauft...Es kam oft zerbrochen an.
Man muss es so verpacken, dass sich nix bewegen kann.....also super dick verpacken und alle Wände vom Karton dick polstern.

Er darf den Karton nicht schütteln.

Du hast ihm den Kaufpreis ersetzt und er hätte Ruhe geben müssen.
 
Wer öfter mal Wein online bestellt, der wird wissen, dass die Pakete vielleicht nicht mit Samthandschuhen, aber mit etwas Vorsicht behandelt werden.

Lass dir mal von den Mitarbeitern aus ihrem Alltag erzählen, von Studenten, die dort jobben, oder probiere es selbst aus, lerne Abläufe kennen. Da wird in Eile sortiert, um in Eile Beladen zu können.

War das Geschirr jetzt kaputt oder nicht?

Es mag dem Käufer gegenüber unfair sein, doch darum geht es hier gar nicht.
Sondern um das WIE.
@Andreas900 wollte nicht so mit sich umgehen lassen.

Niemand weiß, ob die Lieferung beschädigt beim Kunden ankam. Da dieser das weder überprüfte noch nachwies.
Auf normale, höfliche Weise, ordnungsgemäß, mit Nachweis über den Schaden, wäre der Ablauf ein ganz anderer gewesen.
 
Lass dir mal von den Mitarbeitern aus ihrem Alltag erzählen, von Studenten, die dort jobben, oder probiere es selbst aus, lerne Abläufe kennen. Da wird in Eile sortiert, um in Eile Beladen zu können.



Es mag dem Käufer gegenüber unfair sein, doch darum geht es hier gar nicht.
Sondern um das WIE.
@Andreas900 wollte nicht so mit sich umgehen lassen.

Niemand weiß, ob die Lieferung beschädigt beim Kunden ankam. Da dieser das weder überprüfte noch nachwies.
Auf normale, höfliche Weise, ordnungsgemäß, mit Nachweis über den Schaden, wäre der Ablauf ein ganz anderer gewesen.
Ich weiß nicht. Da darüber so hartnäckig geschwiegen wird, nehme ich an, das Geschirr war sehr wohl kaputt.

Und wenn das so ist, haben sich wohl einfach die zwei Richtigen getroffen.
 
Ich weiß nicht. Da darüber so hartnäckig geschwiegen wird, nehme ich an, das Geschirr war sehr wohl kaputt.

Und wenn das so ist, haben sich wohl einfach die zwei Richtigen getroffen.
Nochmal: Woher soll ich das wissen?
Woher soll ich wissen wie das Porzellan beim Käufer ankam und ob es kaputt war?

Sagen wir du wärest in meiner Lage und es ginge um richtig Kohle. Du hättest für 10.000 € irgendwas versendet und der Käufer behauptet es wäre kaputt angekommen. Würdest du den Schaden ohne Beweis erstatten?

Es kann auch keiner zu seiner Versicherung gehen und 10.000 € Versicherungssumme fordern mit der reinen Behauptung, dass es einen Unfallschaden mit dem Auto gegeben hat.
Jeder der hier von Fairness spricht, der muss doch ganz klar sagen: Schäden müssen belegt werden.
Und das ist kein juristischer Winkelzug sondern es schützt vor Betrug. Wie gesagt, sonst kann jeder Morgen seine Versicherung betrügen.

Ich habe mich 100% pflichtbewusst verhalten. Was ich bei dem Verkaufsprozess erwartet hatte, war genau das was @Ausnahmsweise schreibt: eine ordnungsgemäße, höflich Abwicklung mit Beleg über den behaupteten Schaden.

Was ich bekam, war ein Käufer, der mich von Anfang bis Ende despektierliche behandelt hat.
Bereits zu Beginn war ihm mein rechtlich nachvollziehbares Interesse an einem Schadensnachweis offensichtlich vollkommen egal. Das ist doch vermutlich selber in Typ, der keinen Cent ohne Beweis erstatten würde.
Eine einvernehmliche Lösung war ihm ebenfalls egal, sonst hätte er mich kontaktiert bevor er was zurücksendet.
Ich war ihm vollkommen egal, sonst wäre er nicht persönlich geworden.
Mein Ruf bei Ebay war ihm egal, sonst hätte er keine persönliche und falsche Rezension hinterlassen.
Ihm war auch die Wahrheit egal, denn seine Behauptung zur Verpackung war ja frei erfunden, weil er diese nie geöffnet hat. Er hat einfach irgendwas behauptet damit ich ihm gefälligst das Geld erstatte. Auch das Gesetz war ihm egal. Wohlwissend, dass er garnichts hat, hat er dennoch versucht mich juristisch zu bedrohen. Einzig um mich irgendwie einzuschüchtern damit ich Geld rausrücke.
Also ein Käufer, der mich von Anfang bis Ende sche*ße behandelt hat.

Und deswegen, nein es haben sich nicht "zwei richtige gefunden", sondern ich habe 100% korrekt gehandelt und der Käufer hat sich wie ein A*loch verhalten.
 
Nochmal: Woher soll ich das wissen?
Woher soll ich wissen wie das Porzellan beim Käufer ankam und ob es kaputt war?

Und deswegen, nein es haben sich nicht "zwei richtige gefunden", sondern ich habe 100% korrekt gehandelt und der Käufer hat sich wie ein A*loch verhalten.
Das mag formal und juristisch richtig sein.

Und ja, der Käufer hat sich nicht korrekt verhalten.

Aber die Kleinlichkeit und der Impetus, mit der Du eine im online-Kleinhandel sehr übliche Geschichte verfolgst, dazu das Schweigen über den Zustand des Porzellans, zeichnen eben auch ein sehr unangenehmes Bild von Dir. A******* trifft pedantischen Korinthenkacker.

Ja, Du hast formal recht und hast ja auch formal Recht bekommen. Damit ist die Geschichte doch schon zu Ende?

Wenn es sich um eine 10.000 Euro-Sache gehandelt hätte, wärst Du sehr anders beim Versand vorgegangen.
 
Ich weiß nicht. Da darüber so hartnäckig geschwiegen wird, nehme ich an, das Geschirr war sehr wohl kaputt.

Und wenn das so ist, haben sich wohl einfach die zwei Richtigen getroffen.
Danke! Ich wundere mich schon die ganze Zeit, warum ich der einzige bin, dem das suspekt ist (unabhängig davon, wie das juristisch gewertet wird).

@Andreas900
Du schriebst, der Käufer habe das Paket ungeöffnet zurückgehen lassen, also wohl die Annahme verweigert. Der Grund war wohl, dass es geklirrt hat.

Du hast 2 Tage später die Retoure bekommen und könntest schreiben, ob der Inhalt kaputt ist, wovon stark auszugehen ist, was Du aber beharrlich nicht beantwortest. Du könntest außerdem schreiben, ob das Päckchen irgendwelche äußerlichen Beschädigungen aufweist.

Letztlich hast Du juristisch 100% Recht, weil der Käufer das Paket zurückgehen hat lassen. Das muss nicht in böser Absicht geschehen sein, sondern aus - wie Du es nennst - juristischer Dummheit. Den Fehler macht er sicherlich kein zweites Mal. Wie schon mehrfach geschrieben, wenn er das Paket geöffnet hätte, wärst Du vielleicht der Gelackmeierte.
 
Natürlich gibt es auch fiese Käufer.

Es ging um eine Kleinigkeit.
Man braucht nicht jede Kleinigkeit breit treten.
Vermutlich war das Geschirr nicht so gut und sehr dick eingepackt und es war kaputt als es bei ihm ankam.
Man kann es im Paket beim Schütteln hören ob Geschirr kaputt ist.

Du hast ihm das Geld zurück erstattet und es ist erledigt.

Ziehe dir nicht jeden Schuh an den man dir hinstellt.
Er wollte mit dir einen Krieg anfangen.....also ignoriere ihn und gut ist.
Es ist nur eine Kleinigkeit.
 
Ich weiß nicht. Da darüber so hartnäckig geschwiegen wird, nehme ich an, das Geschirr war sehr wohl kaputt.

Und wenn das so ist, haben sich wohl einfach die zwei Richtigen getroffen.
Das mag formal und juristisch richtig sein.

Und ja, der Käufer hat sich nicht korrekt verhalten.

Aber die Kleinlichkeit und der Impetus, mit der Du eine im online-Kleinhandel sehr übliche Geschichte verfolgst, dazu das Schweigen über den Zustand des Porzellans, zeichnen eben auch ein sehr unangenehmes Bild von Dir. A******* trifft pedantischen Korinthenkacker.

Irgendwann ist das Maß einfach voll.
Man könnte sagen, @Andreas900 hat für sich ein Exempel statuiert. Weil es für ihn nötig war.

Ich gebe zu, ich bin nicht der größte Fan von so einigem, was ich an @Andreas900 hier über seine Beiträge kennenlernte; dazu sind wir zu konträr in vielerlei Hinsicht.

Hier jedoch, oder vielmehr auch wegen seiner Geschichte, verstehe ich die für ihn (!) nötige Grenzsetzung. Ich empfinde das als sehr wichtigen Schritt.
Und dafür spielt der Betrag gar keine Rolle.

Wenn es sich um eine 10.000 Euro-Sache gehandelt hätte, wärst Du sehr anders beim Versand vorgegangen.

Und auch bei solchen Werten kann es zu Schäden kommen.
Umd auch dann hat man das zu prüfen und zu belegen und sich anständig zu benehmen.

Du hast ihm das Geld zurück erstattet und es ist erledigt.

Das schreibst du nun zum zweiten Mal.
Wo liest du das denn?
 

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