Tatsächlich riecht das im ersten Moment nach Lappalie. Wenn man aber recherchiert, stellt sich das völlig anders dar und ich würde einmal mehr den offiziellen Weg gehen.
Hier ein Auszusg aus ein paar Hintergrundinfos, die ich ergoogeln konnte (Quelle:
https://pflegecoaching.eu/geschenke-und-zuwendungen-in-der-pflege-ein-leitfaden/)
Interessenskonflikte in der Pflege
Interessenskonflikte können in der Pflege schnell entstehen, besonders wenn persönliche Beziehungen zwischen Pflegekräften und Patienten eine Rolle spielen. Solche Konflikte können die Objektivität und Neutralität der Pflegekraft gefährden. Beispiele für solche Konflikte sind etwa die Annahme von Geldgeschenken oder die Eingehung persönlicher Verbindlichkeiten mit Patienten. Pflegekräfte müssen sich dieser Risiken bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um solche Konflikte zu vermeiden.
Gesetzliche Regelungen zu Geschenken und Zuwendungen
In Deutschland ist es Pflegekräften strikt untersagt, Geschenke oder Zuwendungen von Patienten anzunehmen. Diese Regelungen sollen Interessenskonflikte verhindern und sicherstellen, dass Pflegekräfte ihre Pflichten neutral und ohne Beeinflussung durch persönliche Vorteile erfüllen. Das Pflegeberufsgesetz sowie das Strafgesetzbuch (§331 StGB) sehen strenge Sanktionen für Verstöße gegen dieses Verbot vor. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass auch international ähnliche Regelungen existieren, jedoch oft weniger streng ausgelegt werden.
Vorteilsnahme und rechtliche Konsequenzen
Vorteilsnahme ist nach §331 StGB eine Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Pflegekräfte, die sich auf solche Praktiken einlassen, riskieren nicht nur ihren Job, sondern auch strafrechtliche Verfolgung. Die Annahme von Geschenken oder Darlehen kann schnell als unzulässige Vorteilsnahme gewertet werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschieht.
Die Rolle des Arbeitgebers bei Regelverstößen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Vorgaben durch ihre Angestellten zu überwachen. Bei Verstößen haben sie das Recht und oft auch die Pflicht, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur fristlosen Kündigung reichen können. Arbeitgeber müssen klare Richtlinien vorgeben und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter diese kennen und einhalten.