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eBay Verkauf, horror

Lovelylaught

Mitglied
Huhu ihr lieben 🫶

Ich habe vor ca. 4 Wochen Lampen verkauft welche komplett neu waren. (Diese wollten wir normalerweise selber einbauen haben uns aber für eine smarte Variante entschieden.)
Ich habe die Keller Lampen es waren 10 Stück verpackt und noch einmal mit einer Folie umschlungen.
Alles war in Ordnung ich habe auch nochmal ,,Vorsicht" mehrmals auf die Verpackung geschrieben.
Wir haben uns über den günstigen Versand entschieden das war im dem Fall GLS
Zusätzlich bin auch ich ihn noch entgegen gekommen und hab ihn gut 60,- erlassen!
Dort angekommen sind sie wohl alle wie er sagt kapput gewesen.
Ich habe mich direkt drum gekümmert und ein Kontakt formula über GLS gemacht für meine beschwerde.
Jetzt kommt er mir ganz blöde und meint ich soll die 400 km zu ihm hin fahren und die Lampen abholen und auf meine Kosten entsorgen.
Was mache ich den jetzt? Ich hab es ordnungsgemäß ubergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Huhu ihr lieben 🫶

Ich habe vor ca. 4 Wochen Lampen verkauft welche komplett neu waren. (Diese wollten wir normalerweise selber einbauen haben uns aber für eine smarte Variante entschieden.)
Ich habe die Keller Lampen es waren 10 Stück verpackt und noch einmal mit einer Folie umschlungen.
Alles war in Ordnung ich habe auch nochmal ,,Vorsicht" mehrmals auf die Verpackung geschrieben.
Wir haben uns über den günstigen Versand entschieden das war im dem Fall GLS
Zusätzlich bin auch ich ihn noch entgegen gekommen und hab ihn gut 60,- erlassen!
Dort angekommen sind sie wohl alle wie er sagt kapput gewesen.
Ich habe mich direkt drum gekümmert und ein Kontakt formula über GLS gemacht für meine beschwerde.
Jetzt kommt er mir ganz blöde und meint ich soll die 400 km zu ihm hin fahren und die Lampen abholen und auf meine Kosten entsorgen.
Was mache ich den jetzt? Ich hab es ordnungsgemäß ubergeben.
Er soll die Lampen zurückschicken und Du übernimmst das Porto.
Oder er soll beweisen, dass die Lampen kaputt waren.
 
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Privatverkauf handelt? Wenn ja, dann bist du überhaupt nicht dazu verpflichtet dich um die Ware zu kümmern, die bei dem Transport beschädigt wurde. Das ist nur bei gewerblichen Verkäufen der Fall. Bei privaten Verkäufen geht die Haftung aber auf den Käufer über, sobald du die Ware einem Versanddienstleister übergibst (§ 447 Abs. 1 BGB).
Wichtig ist jedoch, dass der Verkäufer die Ware sicher und sachgemäß verpackt. Bei unsachgemäßer Verpackung haftet der Verkäufer für daraus resultierende Schäden.

Was mache ich den jetzt?
Nichts. Verweise einfach nur auf § 447 Abs. 1 BGB.
Ich hatte übrigens mal einen ähnlichen Fall mit Hermes. Da ging die Ware verloren. Der Käufer hat sich bei mir beschwert und wollte sein Geld zurück. Ich verwies auf das BGB und sagte nur, dass er sich mit Hermes in Verbindung setzen müsse. Alles andere sei nicht mehr meine Angelegenheit sondern seine.
 
Wo steht im EP, daß die Ware verloren ging ?
Hast du meinen Beitrag richtig gelesen? Es ist übrigens völlig Wurscht, ob die die Ware verloren ging oder beschädigt angekommen ist. Es greift § 447 Abs. 1 BGB. Einzig die Verpackung ist noch bei beschädigt gelieferter Ware wichtig. War die Verpackung ordnungsgemäß greift § 447 Abs. 1 BGB, falls nicht, dann haftet der Verkäufer. Habe ich aber alles so geschrieben.
 

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