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Trennung von Ehefrau wegen Affäre. Direkt mit offenen Karten spielen?

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Ich glaube nicht, daß Du Deinen Sohn zu Dir nehmen kannst oder auch nur das Wechselmodell gegen Widerstand der Mutter durchbringst.
Der Grund dafür liegt in dem zarten Alter Deiner neuen Liebe , deinem Job und den Lebensumständen.

Und was Du so noch schreibst wie
Haushalt: 50/50 sie und ich
Wocheneinkauf: Meine Aufgabe
Kinderarzttermine: Meine Aufgabe
Elternsprechtag: Meine Aufgabe
bei Schulveranstaltungen helfen: Meine Aufgabe
alles was mit dem Sportverein von unserem Sohn zu tun hat: Meine Aufgabe (weil sie den Sport nicht mag)
Kindergeburtstag: Meine Aufgabe
mit unserem Sohn Kleidung oder Schulsachen kaufen: Meine Aufgabe
alles was mit gemeinsamen Rechnungen, Verträgen usw. zu tun hat: Meine Aufgabe
ist jetzt nichts, wo Du Dir Orden verleihen könntest.
Sich den Haushalt zu teilen, sollte normal sein.
Elternsprechtage und Schulveranstaltungen...wie oft sind die? 2-3x im Jahr? Kinderarzttermine wie U-Untersuchungen oder Impfungen...1-2x im Jahr?
Wenn Dein Herz daran hängt, daß der Sohn Handball spielt mit 2x Training pro Woche (was ich in diesem Alter immens viel finde), dann ist auch das Deine Aufgabe. Weshalb muß sie bei Spielen anwesend sein? Es ist ja das Hobby des Sohnes, nicht das der Eltern.
Für Kindergeburtstage wurde bei uns im "Rudel" eingekauft.
Was mir in Deiner Aufzählung fehlt, sind Antworten auf:
Wer blieb bei dem Kind daheim, wenn es krank war?
Wer machte mit dem Kind Hausaufgaben, übte mit ihm Dinge, bis sie saßen oder bereitete ihn auf Klassenarbeiten vor? Hort ist ja ganz schön, aber das ersetzt keine schulische Betreuung. Wer kümmerte sich um die tausend Dinge, die im Schulalltag so anfallen?
Weißt Du, ich habe damals meinem Mann auch die Aufgaben "Elternsprechtag" und "Kinderarzt" aufgedrückt, auch mit der Aussage "Is mir wurscht, wenn nicht". Denn solche Sachen sind ja nur die Eisbergspitze. Aber mich wundert es nicht, wenn Du Dir solche Sachen auf die Fahnen schreibst.
 
Ich würde diese Aktion aber wirklich erst vom Anwalt absegnen lassen!
Gut, dass Du den ja gleich triffst.

Ja, kann man machen, aber:
Die Mutter hat bei ihrer Aktion, mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen, den @TE nicht informiert. Im Gegensatz dazu informiert @Klavierspieler die Mutter, dass er den Sohn abholt. Er möchte seinen Sohn verständlicherweise sehen und hat das gleiche Recht wie die Mutter.
 
Ja, kann man machen, aber:
Die Mutter hat bei ihrer Aktion, mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen, den @TE nicht informiert. Im Gegensatz dazu informiert @Klavierspieler die Mutter, dass er den Sohn abholt. Er möchte seinen Sohn verständlicherweise sehen und hat das gleiche Recht wie die Mutter.
Ich bin absolut auch der Meinung, dass die Ehefrau nicht das Recht hat, Klavierspieler das Kind vorzuenthalten. Und er da Recht, seinen Sohn zu sehen.

Aber sicher ist es im Moment schlauer, taktisch vorzugehen und den Anwalt zu Rate zu ziehen, wie Klavierspieler am besten vorgehen soll, um sein Recht durchzusetzen.

Die Ehefrau spielt nämlich bereits ein taktisches Spiel:

Ich habe gesehen, dass von dir Ende Januar/ Anfang Februar kein Geld auf unser Konto eingegangen ist. Ist da ein Fehler passiert?

@Klavierspieler, Dir ist ja sicher auch klar, dass sie keine Sekunde glaubt, dass "ein Fehler passiert ist". Aber anstatt Dir einen Vorwurf zu machen wo die Kohle bleibt, tut sie ganz harmlos nachfragen...

Wie auch immer, das Geld nicht zu überweisen hat sie dazu bewegt, überhaupt irgendeinen Kontakt zu Dir aufzunehmen. Aber auch hier wird Dir sicher der Anwalt sagen können, ob das mit dem Geld der richtige Weg ist oder nicht.

Überstürzte Aktionen helfen auf jeden Fall nicht.

Aber natürlich hoffe ich, dass Du Dein Kind heute siehst!
 
mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen,
Bei den 14 Tagen waren 4 Tage dabei, in denen der TE dienstlich unterwegs war.
Also genau genommen 11 Tage.
Wenn die Ehe schon lange vor der Affäre tot war, warum hast du dich nicht dann damals getrennt? Nein, du hast dich weiterhin für die Ehe entschieden und hast dann die Affäre begonnen. Und nach 4 Jahren Doppelleben, hast du dich getrennt. Da darf die Ex auch mal falsch agieren.
 
Die Mutter hat bei ihrer Aktion, mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen, den @TE nicht informiert
Der Fang eines Anglers wird vom Erzählen auch immer größer...
Der TE hat sich erst letzten Mittwoch mit seiner Noch-Ehefrau für ein Gespräch auf neutralem Boden getroffen. Und daraus wird: Ex ist mit Sohn 14 Tage ohne Information untergetaucht.

@Klavierspieler Ich hoffe, du haust nur hier so auf die Kacke 😉
 
Ja, kann man machen, aber:
Die Mutter hat bei ihrer Aktion, mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen, den @TE nicht informiert. Im Gegensatz dazu informiert @Klavierspieler die Mutter, dass er den Sohn abholt. Er möchte seinen Sohn verständlicherweise sehen und hat das gleiche Recht wie die Mutter.
Die Mutter ist lediglich übers Wochenende abgetaucht.
Wenn er seinen Sohn hätte sehen wollen, hatte er vorher dazu Gelegenheit.
Er hat einen Wohnungsschlüssel.
 
Der Fang eines Anglers wird vom Erzählen auch immer größer...
Der TE hat sich erst letzten Mittwoch mit seiner Noch-Ehefrau für ein Gespräch auf neutralem Boden getroffen. Und daraus wird: Ex ist mit Sohn 14 Tage ohne Information untergetaucht.
2 Wochen (=14 Tage) hat er den Sohn nicht gesehen. 4 Tage waren Mutter und Sohn weder erreichbar noch auffindbar...ohne das dem TE zuvor kommuniziert zu haben.
 
Ja, kann man machen, aber:
Die Mutter hat bei ihrer Aktion, mit dem Kind 14 Tage unterzutauchen, den @TE nicht informiert. Im Gegensatz dazu informiert @Klavierspieler die Mutter, dass er den Sohn abholt. Er möchte seinen Sohn verständlicherweise sehen und hat das gleiche Recht wie die Mutter.

Wie kommt ihr auf 14 Tage. Er hat letzten Mittwoch von ihr nichts gehört
 
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