Ich frage mich, ob nicht auch eine Kindeswohlgefährdung vorliegen würde, wenn die noch Frau ihre Me-Time in dem Maße weiter einfordert oder gar ausbaut, so wie der TE das geschildert hat. Dann hätte der TE ja vielleicht hier wieder bessere Karten...Es spricht doch was dagegen, nämlich ihre ME-Time.
Theorie und Praxis liegen halt oft weit auseinander. Klar könnte sie Vollzeit arbeiten, aber da du dich getrennt hast - wird sie genügend Gründe finden, eben bezuschusst zu werden.
In guten sowie in schlechten Zeiten, das habt ihr euch ja mal geschworen…
Ich möchte da nicht tauschen wollen, gerade die Unterhaltsberechnung als Selbstständiger - da würden mir die Nackenhaare hochgehen.
Wechselmodell bei den unregelmäßigen Arbeitszeiten halte ich für schwierig. Sowieso muss dann die Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten passen. Ich sehe da genügend Gründe, die das Wechselmodell abschmettern lassen und es auf die normale Umgangsregelung mit mindestens 100% Mindestunterhalt hinausläuft.
Auch hier braucht sie nicht nachfragen, was du möchtest. Sie geht zur Beistandschaft ihrer Stadt und die kümmern sich um den Unterhaltstitel + alles andere. Klar kann da noch eine Umgangsregelung eingeschoben werden, aber in erster Linie geht es ja ums Kindeswohl.
Das heißt die Beistandschaft wird nicht monatelang pausieren, bis eine gerichtliche Umgangsregelung gefunden wurde.
Gibt es eine Regelung, dass der TE sich wie bisher weiter um z.B. Orga von Kindergeburstagen, An- und abholen zum Training des Sohnes usw. beteiligen kann oder sogar auch muss weil das z. B. jahrelang so erfolgt ust und es für den Sohn immer schon einen guten Umgang bedeutet hat? Oder geht dass dann nicht mehr, weil die dann zu treffende Umgangsregelung wie auch immer die aussieht, dass dann nicht mehr erlaubt?
Und könnten bisherige Abweichungen vom bisherigen Ablauf wie mit dem Sohn bisher gut umgegangen wird (egal ob von Mama oder von Papa) dann nicht ebenfalls eine Kindeswohlgefährdung bedeuten so dass man wieder zurückrudern müßte und näher an alte bisherige Regelungen gelangen müßte?
Ich weiß nicht, wie und wer letztendlich sowas entscheidet.