Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Hä? Abbezahlen muss die Wohnung derjenige, der den Kredit aufgenommen hat. Wenn ihr beide da drinsteht, müsst ihr beide weiterzahlen. Unerheblich ist hingegen, wer im Grundbuch steht. Hoffentlich ist es nicht so das ihr gemeinsame Eigentümer seid, aber nur du im Kreditvertrag stehst.Im Endeffekt bin ich gerade diejenige die schlecht da steht, ich zahle alleine die gemeinsame Wohnung ab, was rechtlich auch so eingefordert werden kann, da sie groß ist
Du bezahlst jedenfalls, und er nimmt sämtliche Wohnungsunterlagen mit. Merkst du denn nicht das es so nicht geht?
An dieser Eigentumswohnung hängen Fragen zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich, zum Wohnrecht und sämtliche schuldrechtliche Fragen (Bank). Ohne die Unterlagen kannst du nicht prüfen welche Optionen du hast, und wem hier was zusteht. Dein Mann hat diese Unterlagen umgehend herauszugeben, und zwar im Original. Dann kann er von allem eine Kopie bekommen.
Lass dich unbedingt versiert beraten zu diesen Fragen. Ich weiss das es schwer ist, da du diese Trennung nicht gewollt hast. Aber das ist ein Fass ohne Boden, das dein Mann da aufmacht.