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Mein Freund muss ins Gefängnis

Gefängnis ist ein Problem. Nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft wegen seinem Führungszeugnis.
Wenn ich die Gesetzgebung dazu richtig verstehe, würde gar kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen, wenn die Vollstreckung eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wird (was ja eigentlich üblich ist, wenn man Tateinsicht zeigt und sich kooperativ verhält):

"Nicht aufgenommen werden (...)

Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt (...) und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist"
 
Eine Freundin von mir war auch mit einem Mann zusammen, der musste 3 Jahre in den Knast (hat dann das letzte halbe Jahr erlassen bekommen und war die 6 Monate davor im offenen Vollzug). Es ist bei uns ja nicht Alcatraz, es ist sehr leicht den Kontakt zu halten und gerade, wenn es eine relativ kurze Haftstrafe ist, wird Wert darauf gelegt, dass man den Kontakt zum Umfeld nicht verliert. Wenn er Freigang bekommt, könnt ihr euch sogar ganz normal zum Kaffee treffen.

Aber: Vorsicht vor Straftätern, auch wenn sie ganz nett sind. Ich fand den Freund meiner Freundin auch immer super nett und konnte nicht verstehen, wie so jemand so eine Tat begehen konnte, dachte das war sicher nur ein kleiner Ausrutscher. Bis ich ihn etwas besser kennen gelernt habe. Man kommt nicht für ein Handgemenge oder eine Ohrfeige ein Jahr lang ins Gefängnis. Der Freund meiner Freundin ist sicher kein grundschlechter Mensch aber hat sich leider mit den falschen Leuten eingelassen. Vorher und währenddessen hat es ihm unendlich Leid getan, er wollte sich ändern, ist zur Therapie. Hinterher hielt das ein paar Monate, dann das gleiche Spiel von vorne. Kann passieren, muss natürlich nicht.
Ich würde mir an deiner Stelle sehr gut überlegen, ob ich mich da mit reinziehen lassen will. Sie hat es getan, aus 'Liebe' und hing dann irgendwann mit drin. Hab dann den Kontakt abgebrochen, keine Ahnung wie es ausging. Aber mach dir gute Gedanken, Aggressionen können immer wieder auftreten und auch gegen dich wenn du versehentlich den Trigger findest.

Ich kann schon verstehen, wenn man sagt, man soll bei Straftätern vorsichtig sein. Ich bin aber nicht total ahnungslos in die Situation geschlittert. Ich bin auch kein Unschuldslamm und hatte einfach nur Glück, nie erwischt oder verurteilt worden zu sein, bis ich mein Leben geändert habe. Ich denke, ich kann ganz gut mit Straftätern umgehen und weiß, worauf ich mich einlasse bzw. kann einschätzen, ob er direkt wieder straffällig wird oder nicht.

Wenn ich die Gesetzgebung dazu richtig verstehe, würde gar kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen, wenn die Vollstreckung eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wird (was ja eigentlich üblich ist, wenn man Tateinsicht zeigt und sich kooperativ verhält):

"Nicht aufgenommen werden (...)

Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt (...) und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist"

Wir müssen erstmal davon ausgehen, dass er die gesamte Strafe absitzen muss. Der Anwalt vermutet, dass wahrscheinlich eine vorzeitige Entlassung nicht möglich sein wird. Er ist auch nur ganz knapp an einer höheren Strafe vorbeigekommen. Er hat die Tat auch nicht alleine begangen, aber ist der einzige, der keine Bewährung bekommen hat.
 
Wir müssen erstmal davon ausgehen, dass er die gesamte Strafe absitzen muss. Der Anwalt vermutet, dass wahrscheinlich eine vorzeitige Entlassung nicht möglich sein wird.
Nanu, warum das? Und woher weiß die Strafvollzugsbehörde, dass in diesem Fall auch die eigentlich übliche Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nicht erfolgen soll? Steht das im Urteil? Und wenn ja, wie wird das begründet? Resozialisierung ist ja eigentlich ein wichtiger Teil des Strafvollzugs, um so mehr, wenn es um junge Menschen geht, und Maßnahmen wie Lockerungen und Bewährung haben ihren Sinn...

Falls es keine Bewährung geben sollte, würde dann wohl für drei Jahre ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen. Das ist ja nicht so lang. Wenn dein Freund sich nach seiner Entlassung evtl. erstmal um Schulabschluss und Ausbildung kümmert, ist die Zeit schon rum, wenn er sich danach dann auf Stellenangebote bewirbt.

"§ 34 Länge der Frist

Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

drei Jahre bei (...)

Verurteilungen zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 nicht vorliegen,"
 
Wir sind nicht immer gleich dumm, irgendwann haben wir alle unsere Lehren kapiert.
Schön wäre es, stimmt aber natürlich in dieser Allgemeingültigkeit nicht. Wobei man natürlich sagen kann, dass gelegentlich auch das fortschreitende Alter auf natürliche Art und Weise dafür sorgt, dass dem Grenzen gesetzt werden. Mit kurierter Dummheit hat das aber herzlich wenig zu tun. Ich halte solch eine platte Aussage für Augenwischerei: Wenn man sich Studien und Berichte zu Rückfallquoten anschaut ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild. Da wird z. B. gesagt, dass es sehr davon abhängt, ob Menschen wegen Verkehrssünden oder wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden. Letztgenannte haben eben doch keine so gute Prognose.

Ich wünsch dir @Ambro, dass du die Zeit gut überstehst, aber auch, dass du den Moment nicht verpasst, an dem du erkennst, dass du womöglich doch auf Sand gebaut hast.
 
Nanu, warum das? Und woher weiß die Strafvollzugsbehörde, dass in diesem Fall auch die eigentlich übliche Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nicht erfolgen soll? Steht das im Urteil? Und wenn ja, wie wird das begründet? Resozialisierung ist ja eigentlich ein wichtiger Teil des Strafvollzugs, um so mehr, wenn es um junge Menschen geht, und Maßnahmen wie Lockerungen und Bewährung haben ihren Sinn...

Falls es keine Bewährung geben sollte, würde dann wohl für drei Jahre ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen. Das ist ja nicht so lang. Wenn dein Freund sich nach seiner Entlassung evtl. erstmal um Schulabschluss und Ausbildung kümmert, ist die Zeit schon rum, wenn er sich danach dann auf Stellenangebote bewirbt.

"§ 34 Länge der Frist

Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

drei Jahre bei (...)

Verurteilungen zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 nicht vorliegen,"

Es steht offiziell nicht fest. Das sind aktuell nur Vermutungen, auf die wir uns einstellen müssen. Seine Prognose ist nicht sonderlich gut. Er hat schon nur knapp eine Jugendstrafe bekommen. Die hätten ihn am liebsten nach erwachsenen Strafrecht verurteilt und ein paar Jahre weggesperrt.
 
Es steht offiziell nicht fest. Das sind aktuell nur Vermutungen, auf die wir uns einstellen müssen. Seine Prognose ist nicht sonderlich gut. Er hat schon nur knapp eine Jugendstrafe bekommen. Die hätten ihn am liebsten nach erwachsenen Strafrecht verurteilt und ein paar Jahre weggesperrt.
Es sind jetzt ja andere Personen, die die Entscheidungen zum Strafvollzug treffen. Die erleben deinen Freund anders als Staatsanwälte und Richter im Strafverfahren... können ihn besser kennenlernen und einschätzen. Ich könnte mir deshalb schon vorstellen, dass es mit der Bewährung klappt, wenn in den ersten Monaten alles glatt läuft und dein Freund sich gut benimmt, Engagement bezüglich einer straffreien Zukunft zeigt usw..
 

Er hat eine Person sehr stark verletzt, und diese Person ist körperlich immer noch sehr stark eingeschränkt. Es kann bisher auch noch nicht abgesehen werden, ob körperlich irgendwann wieder alles in Ordnung sein wird. Das gleiche gilt für die psychische Verfassung. Im gesamten ist diese Person aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, nicht nur aus körperlichen Gründen, sondern auch aus psychischen Gründen. Der angestrebte Täter-Opfer-Ausgleich ist daher auch auf gar keinen Fall möglich, weil diese Person panische Angst vor meinem Freund hat. Das sind alles Punkte, die ihm schon bei der Verhandlung natürlich negativ ausgelegt wurden. Das ist unter anderem auch der Grund, weswegen er überhaupt ins Gefängnis muss und keine Bewährung bekommen hat. Es wäre nämlich theoretisch möglich gewesen, dass er gar nicht ins Gefängnis muss, sondern die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.
 

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