H
Hans B
Gast
Da gibt es auch den maligner Narzissmus.
Und wenn ein Angeklagter mit dieser Krankheit vor Gericht steht, könnte es sein das er für seine Täten nicht bestraft werden kann und weil er nicht Therapiefähig ist kann er auch nicht in die Psychiatrie wandern. Ist nun einmal ein Widerspruch.
Und wenn ein Angeklagter mit dieser Krankheit vor Gericht steht, könnte es sein das er für seine Täten nicht bestraft werden kann und weil er nicht Therapiefähig ist kann er auch nicht in die Psychiatrie wandern. Ist nun einmal ein Widerspruch.