Träumelinchen
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Ausserdem ist es nach meinem Verständnis unerheblich, was irgendwann vorher war, sondern was direkt vor dem GV war. Und da hatte er lt. der TE Lust dazu.Aber nicht für die Frage einer Strafbarkeit... worum sich Silversky ja auch bereits Gedanken machte. Mehrfache Äußerungen wie "Ich hab solche Lust, komm schon, bitte!" gegenüber dem Lebensgefährten erfüllen definitiv nicht die juristischen Kriterien einer Nötigung. 🙂