Winnetou
Aktives Mitglied
Ich habe meinen Freund zum Verkehr gedrängelt , obwohl er eigentlich müde war. Ich habe ihn also mehrmals gesagt was für eine Lust ich habe und nach einige Zeit haben wir es dann gemacht.
Ich habe ihn zwar "nur" überredet bzw unter Druck gesetzt
Ich habe ihn zwar nicht angefasst oder so , ihn irgendwo festgehalten oder gar irgendwie gedroht.
Deine Beschreibung hört sich für mich danach an, als seien die sexuellen Handlungen zu dem Zeitpunkt, als sie stattfanden, einvernehmlich gewesen. Und als hättest du davor nur verbal gedrängelt. Wenn dem so ist, brauchst du dir über § 177 StGB keine Gedanken zu machen.Mein Freund war wach und stand auch nicht unter Alkoholeinfluss oder sonstigen.
Inwiefern die andere Person so ein Verhalten als unangenehm/belastend empfindet (oder auch eher als reizvoll/verführerisch), kann wohl ganz unterschiedlich sein. Das sollte man im Zweifelsfall dann untereinander besprechen und klären.