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Gewalt Beziehung

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Dann macht der Anwalt wohl einen guten Job! Das läuft in die richtige Richtung.
Dann macht der Anwalt wohl einen guten Job! Das läuft in die richtige Richtung.
Also meinst du, dass ich die Wohnung zugesprochen bekommen werden könnte? Mein Mann hat nicht mal eine Stellungnahme abgegeben. Obwohl er eine lange Frist dafür hatte (vermutlich um alles in die Länge zu ziehen?)
Mein Anwalt meinte ich mache mir zu viele Gedanken und Sorgen und das es schon wird. Aber das ist leichter gesagt als getan - aber er meinte auch wir gehen den richtigen Weg.
 
Hier kannst du nachlesen. Absatz 2 betrifft genau deinen Fall. Es sieht gut aus.

Ja, hast recht. Diese Art der Zuweisung geht auch, wenn noch keine Scheidung beantragt wurde.
 
Hier kannst du nachlesen. Absatz 2 betrifft genau deinen Fall. Es sieht gut aus.

Ja, hast recht. Diese Art der Zuweisung geht auch, wenn noch keine Scheidung beantragt wurde.
Das Kindeswohl vom noch ungeborenen Baby spielt doch auch eine Rolle in so einem Verfahren oder? Weil mein Anwalt im Antrag geschrieben hat, dass aufgrund der Taten ein Zusammenleben bzw getrennt leben innerhalb der ehewohnung nicht in Betracht kommt da sonst eine Gefährdungs Potenzial herrscht.
 
Das Kindeswohl vom noch ungeborenen Baby spielt doch auch eine Rolle in so einem Verfahren oder
Ja, na klar spielt das eine Rolle. Wenn er dich bedroht oder misshandelt, kannst du dich nicht um dein Kind richtig kümmern. Und das ist dann unzumutbar. Das wäre Absatz 1 von diesem Paragraph.

Du kannst mit Neugeborenem und auch jetzt quasi nicht umziehen. Er muss sich lediglich eine andere Wohnung suchen, was unbequem ist und Geld kostet. Darum wiegen deine Interessen schwerer als seine.
 
Dennoch würde ich mich fragen, ob du dort langfristig sicher bist. Gibt es die Möglichkeit eine neue Wohnung zu bekommen und diese zu kündigen, sodass er nicht weiß, wo du wohnst?
Längerfristig bleibe ich dort nicht. Nur bis zur Scheidung. Danach bin ich dort weg. Wenn mein Antrag statt gegebenen wird, darf er sich mir auch nicht nähern (einstweilige Verfügung)
 
Ja, na klar spielt das eine Rolle. Wenn er dich bedroht oder misshandelt, kannst du dich nicht um dein Kind richtig kümmern. Und das ist dann unzumutbar. Das wäre Absatz 1 von diesem Paragraph.

Du kannst mit Neugeborenem und auch jetzt quasi nicht umziehen. Er muss sich lediglich eine andere Wohnung suchen, was unbequem ist und Geld kostet. Darum wiegen deine Interessen schwerer als seine.
Danke aufreden Fall für deine Einschätzung, dass gibt mir auch nochmal ein Stück Mut. Und eigentlich sagst du das selbe wie mein Anwalt. Also top und herzlichen Dank nochmal!
 
(...)

Zu Deiner Angst obdachlos zu werden brauchst Du Dir keine Sorgen machen.
Eine Frau mit Kind steht unter besonderem Recht und unter besonderem Schutz.
Alles Liebe für Dich/Euch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so. Sowohl Gewaltschutzsachen als auch Ehewohnungssachen werden nach FamFG verhandelt. Dort ist es so, daß eine einstweilige Anordnung (eA) auch ohne Anhörung des Antragsgegners erlassen werden kann.

Wenn du Glück hast, ergeht also die Anordnung, obwohl er sich zum Termin krank gemeldet und sich auch nicht geäußert hat. Vielleicht kann dein Anwalt ja noch mal an diese Möglichkeit erinnern.
 
Zitat entfernt (...)
(...)

Auf die hat sie wirklich jedes Recht der Welt- Hochschwanger und nach Gewalthandlungen.

Das wird jeder Richter so sehen.

Wichtig wäre bloß, dass es sich nicht so ewig hinzieht- du brauchst ja Ruhe und Sicherheit gerade in deinem Zustand!
 
Zuletzt bearbeitet:
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