Du hast doch sicher einen Anwalt? Zuweisung der Ehewohnung als Verfahren gibt es nur im Verbund mit einem Antrag Ehescheidung. Es klingt so, als wenn dieses Verfahren für die Wohnung abgetrennt wurde, also unabhängig vom Ehescheidungsverfahren läuft.
Naja, wenn es so ist wie du schreibst, dann wird dir sicher die Wohnung zugewiesen. Miete musst du aber weiter zahlen, also deinen Anteil. Sonst gibt's am Ende nichts, was zugewiesen werden könnte. Oder glaubst du, dein Mann würde auch die volle Miete allein zahlen?
Nein, du wirst auf keinen Fall obdachlos. Es komnt drauf an wieviel Geld du zurückgelegt hast, wie der Wohnungsmarkt bei dir aussieht, ob du bereit bist in eine andere Gegend zu ziehen, wie gut du bei deinen Eltern klarkommst usw.
In Frage kommen kurzfristig auch Frauenhaus und Mutter-Kind-Einrichtung. Letzteres wird beim Jugendamt beantragt und das Alter der Mutter, also von dir, spielt da keine Rolle. Geschwisterkinder können mitaufgenommen werden.
Besprich dich mit dem Anwalt. Es gibt viele Möglichkeiten, aber es ist komplex. Wenn du gar nichts hast komnt auch Antrag Bürgergeld in Frage beim Jobcenter. Die können keine Wohnung herhaubern, aber die wissen wo es welche gibt. Weil die ja auch die Miete übernehmen.