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Gewalt Beziehung

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Liebe @Mumpftwo,

das tut mir sehr leid, was du und dein Kind zur Zeit erleiden müsst!

Hast du ihn angezeigt wegen der tätlichen Gewalt?

Eigentlich müsste er doch dann direkt der Wohnung verwiesen und du könntest ein Annäherungsverbot erwirken?

Das müsste dir aber doch dein Anwalt sagen können!

Alles Gute euch!

Liebe Grüße
Amaliah

leider wusste ich das erst später das ich sowas machen kann. Dann hatte er mir schon meine Schlüssel weggenommen und mich vor die Tür gesetzt
 
Wer von euch hat denn mit dem Wohnungszuweisung verfahren Ahnung ? Ich habe einfach total Angst obdachlos zu werden hochschwanger.
Du hast doch sicher einen Anwalt? Zuweisung der Ehewohnung als Verfahren gibt es nur im Verbund mit einem Antrag Ehescheidung. Es klingt so, als wenn dieses Verfahren für die Wohnung abgetrennt wurde, also unabhängig vom Ehescheidungsverfahren läuft.

Naja, wenn es so ist wie du schreibst, dann wird dir sicher die Wohnung zugewiesen. Miete musst du aber weiter zahlen, also deinen Anteil. Sonst gibt's am Ende nichts, was zugewiesen werden könnte. Oder glaubst du, dein Mann würde auch die volle Miete allein zahlen?

Nein, du wirst auf keinen Fall obdachlos. Es komnt drauf an wieviel Geld du zurückgelegt hast, wie der Wohnungsmarkt bei dir aussieht, ob du bereit bist in eine andere Gegend zu ziehen, wie gut du bei deinen Eltern klarkommst usw.

In Frage kommen kurzfristig auch Frauenhaus und Mutter-Kind-Einrichtung. Letzteres wird beim Jugendamt beantragt und das Alter der Mutter, also von dir, spielt da keine Rolle. Geschwisterkinder können mitaufgenommen werden.

Besprich dich mit dem Anwalt. Es gibt viele Möglichkeiten, aber es ist komplex. Wenn du gar nichts hast komnt auch Antrag Bürgergeld in Frage beim Jobcenter. Die können keine Wohnung herhaubern, aber die wissen wo es welche gibt. Weil die ja auch die Miete übernehmen.
 
Eigentlich müsste er doch dann direkt der Wohnung verwiesen und du könntest ein Annäherungsverbot erwirken?
Wenn Sie schon aus der Wohnung raus ist und selbst Abstand hält, kann das Gericht leider nichts mehr regeln. Dieser Antrag nach Gewaltschutzgesetz geht an den gleichen Richter, der auch die Ehewohnungssache macht. Das muss der Anwalt überdenken, ob so etwas Sinn macht.
 
Du hast doch sicher einen Anwalt? Zuweisung der Ehewohnung als Verfahren gibt es nur im Verbund mit einem Antrag Ehescheidung. Es klingt so, als wenn dieses Verfahren für die Wohnung abgetrennt wurde, also unabhängig vom Ehescheidungsverfahren läuft.

Naja, wenn es so ist wie du schreibst, dann wird dir sicher die Wohnung zugewiesen. Miete musst du aber weiter zahlen, also deinen Anteil. Sonst gibt's am Ende nichts, was zugewiesen werden könnte. Oder glaubst du, dein Mann würde auch die volle Miete allein zahlen?

Nein, du wirst auf keinen Fall obdachlos. Es komnt drauf an wieviel Geld du zurückgelegt hast, wie der Wohnungsmarkt bei dir aussieht, ob du bereit bist in eine andere Gegend zu ziehen, wie gut du bei deinen Eltern klarkommst usw.

In Frage kommen kurzfristig auch Frauenhaus und Mutter-Kind-Einrichtung. Letzteres wird beim Jugendamt beantragt und das Alter der Mutter, also von dir, spielt da keine Rolle. Geschwisterkinder können mitaufgenommen werden.

Besprich dich mit dem Anwalt. Es gibt viele Möglichkeiten, aber es ist komplex. Wenn du gar nichts hast komnt auch Antrag Bürgergeld in Frage beim Jobcenter. Die können keine Wohnung herhaubern, aber die wissen wo es welche gibt. Weil die ja auch die Miete übernehmen.
Ich beziehe schon ALG2 mit Mehrbedarf wegen Schwangerschaft. Die würden die Miete für mich und Kind auch ohne Mann zahlen. Es handelt sich hier um eine Wohnung die von mir als auch meinem Ehemann als Mieter bezeichnet. Aufgrund der Gewalt taten und dessen Androhung ist mir ein zusammen leben nicht mit ihm zuzumuten genauso wie das Kindeswohl des noch ungeborenen Babys.
Ja ich habe einen Anwalt, der meinte meine Chancen die Wohnung alleine zu bekommen stehen sehr gut. Allerdings kenne ich mich mit Anwälten etc gar nicht aus - daher weiß ich nicht wie viel man sowas glauben kann. Nein ein Scheidungs verfahren läuft nicht - es geht hier lediglich um die Wohnungszuweisung innerhalb dee Trennungszeit. Er kann ja viel schneller eine Wohnung finden als ich (hochschwanger umziehen und bei meinem gesundheits Zustand nicht zuzumuten) er hat seine Eltern in der Stadt plus er hätte noch seine neue LG. Ich kann aufgrund meines Gesundheitszustand nicht mehr lange bei meinen Eltern „wohnen“ da alle meine Ärzte in der Nähe der ehewohnung sind. Ich bin dringender auf die Wohnung angewiesen als er. Daher hatte ich nach Erfahrungen gefragt was Thema Wohnungszuweisung angeht
 
Ich kenne es so, dass das der Richter entscheidet.

Kannst du ihn nicht jetzt noch anzeigen, vielleicht beschleunigt es das Ganze?

Einen Eilantrag hat dein Anwalt sicher schon gestellt, oder?
 
Aber die Ehescheidung wurde doch beantragt? Sonst kann es ja keine Trennungszeit geben. Man kann lediglich getrennt wohnen als Ehepaar

Ja, deine Chancen stehen gut, da hat der Anwalt recht. Ich habe beruflich mit Kindschaftsrecht zu tun und weiss auch relativ gut, wie das bei Scheidung, Ehewohnungssachen und auch Gewaltschutz ist bei Gericht.

Es hängt auch viel vom Richter ab. Aber dein Fall scheint ja ganz eindeutig zu sein. Für deinen Noch-Ehemann spricht eigentlich überhaupt nichts. Es muss für die Zuweisung eine Art Notlage vorliegen. Aber genau das ist bei dir der Fall.
 
Ich kenne es so, dass das der Richter entscheidet.

Kannst du ihn nicht jetzt noch anzeigen, vielleicht beschleunigt es das Ganze?

Einen Eilantrag hat dein Anwalt sicher schon gestellt, oder?
Ja , dass ist ein eilantrag (einstweilige Anordnung)

angezeigt ist das ganz schon und auch im Antrag vorgetragen bzw reingeschrieben.
 
Aber die Ehescheidung wurde doch beantragt? Sonst kann es ja keine Trennungszeit geben. Man kann lediglich getrennt wohnen als Ehepaar

Ja, deine Chancen stehen gut, da hat der Anwalt recht. Ich habe beruflich mit Kindschaftsrecht zu tun und weiss auch relativ gut, wie das bei Scheidung, Ehewohnungssachen und auch Gewaltschutz ist bei Gericht.

Es hängt auch viel vom Richter ab. Aber dein Fall scheint ja ganz eindeutig zu sein. Für deinen Noch-Ehemann spricht eigentlich überhaupt nichts. Es muss für die Zuweisung eine Art Notlage vorliegen. Aber genau das ist bei dir der Fall.
Was wäre bei mir die Notlage?
nein die ehescheidung wurde noch nicht beantragt - von keinem von uns. Lediglich die trennungsabsicht wurde deutlich gemacht und das halt nächstes Jahr dann der Antrag für Scheidung gestellt wird.
 
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