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Hallo Monk,
schau mal hier: Politisches Koordinatensystem/Spektrum. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Ganz bestimmt nicht. Sie hatten allerdings einige klar rechts stehende Politker aufzubieten, die man als Ausformumg des konservativen Geistes damals verstanden hat. Etwa Gauland oder diese ganzen Leute vom Bund der Vertriebenen.Die Helmut Kohl CDU der 80er wäre heute rechtsradikal
Nicht nur die CDU sondern auch die SPD der 80er wäre nach heutiger Lesart rechtsradikal.Die Helmut Kohl CDU der 80er wäre heute rechtsradikal.
Kann ich dir sagen. Weil es folgende Aussagen, und nicht nur von dir, gibt:Fragt euch mal, warum wir so oft über "rechts" oder "rechtsradikal" sprechen
Auch diverse Kulturinhalte der deutschen Geschichte sind nach heutiger Lesart rechtsradikal. Bei Jim Knopf hieß es früher noch im Intro "der kleine Negerjunge".
Stimmt!Kann ich dir sagen. Weil es folgende Aussagen, und nicht nur von dir, gibt:
So etwas behauptet niemand. Wer "kleiner Negerjunge" sagt, wird unter Umständen als rassistisch gebrandmarkt. Aber rassistisch heisst nicht rechtsradikal, da gehört noch eine Menge mehr dazu.
Der "Neger" allein macht noch keinen Rechtsradikalen, und damals, schon ein paar Jahrzehnte her mittlerweile, war das im Regelfall nicht mal rassistisch gemeint, sondern das war einfach ein Wort für (dunkelhäutiger) Afrikaner.So etwas behauptet niemand. Wer "kleiner Negerjunge" sagt, wird unter Umständen als rassistisch gebrandmarkt. Aber rassistisch heisst nicht rechtsradikal, da gehört noch eine Menge mehr dazu.
Ganz recht, und somit beißt sich die semantische Katze in den Schwanz. Auch Begriffe können sich bis in die Bedeutungslosigkeit abnutzen, und "Rassismus" ist auf dem besten Weg dahin, wenn alles und jedes als rassistisch gilt was überhaupt nichts mit irgendwelchen "Rassen" zu tun hat.Abgesehen davon ist "Ausländer" keine Rasse ist und die Nazis haben, meines Wissens jedenfalls, niemals "Ausländer raus" gerufen. Der Begriff "Ausländer" unterscheidet überhaupt nicht nach rassischen Merkmalen. Wenn also jemand sagt "Ausländer raus" sei rassistisch, dann ist es also diese Person selbst, die den Begriff offenbar mit rassischen Merkmalen verbindet. Soetwas wiederum ist eindeutig rassistisch.
Wer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grölt, verstößt gegen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wer Menschen nach ihrer Herkunft beurteilt und daraus politische Forderungen ableitet, der steht außerhalb dieses Gesetzes. Ganz einfach.Wenn auf Sylt irgendwelche Halbbesoffenen "Ausländer raus" rufen, dann bringt die Presse dass als rassistisch, rechtsextrem, Nazis (SPIEGEL, BILD, usw.). Da wird an den digitalen Pranger gestellt, Ermittlungsverfahren, Rauswurf aus dem Job, möglicher Rauswurf aus der Uni. Es wird versucht die Existenzgrundlage dieser Personen zu vernichten.
Na, immerhin. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass du hier versuchst die Vorfälle auf Sylt zu relativieren.Natürlich ist eine solche Äußerung völlig geschmacklos und dumm und das sollte auch benannt werden.
Der Kompass darüber hinaus ist allerdings völlig verschoben. Es bleibt abzuwarten, ob überhaupt irgendetwas dabei herauskommt oder Bestand hat (Ermittlungsverfahren, Rauswurf Job, Rauswurf Uni), denn die Rechtslage bereits seit vielen, vielen Jahren ist eher so, dass es sich um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung handelt, für die man weder strafrechtlich noch sonstwie sanktioniert werden darf.
Abgesehen davon ist "Ausländer" keine Rasse ist und die Nazis haben, meines Wissens jedenfalls, niemals "Ausländer raus" gerufen. Der Begriff "Ausländer" unterscheidet überhaupt nicht nach rassischen Merkmalen. Wenn also jemand sagt "Ausländer raus" sei rassistisch, dann ist es also diese Person selbst, die den Begriff offenbar mit rassischen Merkmalen verbindet. Soetwas wiederum ist eindeutig rassistisch.
Wer Menschen nach ihrer Herkunft beurteilt und daraus politische Forderungen ableitet, der steht außerhalb dieses Gesetzes. Ganz einfach.
Stimmt nicht, weil Menschenwürde (Grundgesetz) nicht das gleiche ist wie Gesetze zu Einwanderung und Asylrecht, und auf die aktuell gültigen Regeln zu Einwanderung und Aufenthalt von Ausländern beziehen sich die politischen Forderungen, nicht aufs GG.Wer „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grölt, verstößt gegen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wer Menschen nach ihrer Herkunft beurteilt und daraus politische Forderungen ableitet, der steht außerhalb dieses Gesetzes. Ganz einfach.
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