tonytomate
Sehr aktives Mitglied
Ich würde auf nichts verzichten und nichts unterschreiben.
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Hallo tonytomate,
schau mal hier: Erbe - Verzicht Pflichtanteil. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Wenn es einen Ehepartner gibt, der/die Kinder aus einer anderen Beziehung mitbringt bzw Kinder aus anderen Beziehungen hat, sind diese Kinder im Todesfall des leiblichen Elternteils erbberechtigt, wenn man ein Berliner Testament macht, da sie keine Erbberechtigung gegen den überlebenden Elternteil haben. Sie würden somit um iihr Erbe betrogen.Es erbt kein anderer als der länger lebende Ehepartner.
Da wird der Insolvenzverwalter aber schnell fragen, wo das Geld denn ist.Der insolvente Bruder sollte sich das Geld auf jeden Fall vorher geben lassen, falls er vor hat zu unterschreiben.
Er sollte das Geld doch unter der Hand bekommen, das wäre für den Bruder der einzige Vorteil an dem Vorgang.Da wird der Insolvenzverwalter aber schnell fragen, wo das Geld denn ist.
Ein bisschen ketzerisch ausgedrückt: Kontakt will man nicht, auf das Vermögen meint man aber einen Anspruch zu haben. Moralisch ist das doch irgendwie fragwürdig, oder?
Naja, verbrieft ist ja relativ: Wenn der Vater entscheidet, seine Immobilien zu Lebzeiten noch versilbern zu wollen und in Saus und Braus zu leben, bis nichts mehr übrig ist, bleibt von deinem verbrieften Recht maximal noch der Umschlag übrig. 😉Warum? Es ist ein verbrieftes Recht, was man hat. Das hat mit Moral nichts zu tun. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ja der Vater der Aggressor war, nicht die Kinder. Eher ist es jawohl so, dass dieser seine Kinder jetzt auch noch um einen Teil des Erbes bringen möchte.
Ich glaube, du vertauscht hier die Rollen. Der Vater hat den Kindern Gewalt angetan und versucht jetzt auch noch seine finanziellen Verpflichtungen zu minimieren. So sieht es doch aus.Naja, verbrieft ist ja relativ: Wenn der Vater entscheidet, seine Immobilien zu Lebzeiten noch versilbern zu wollen und in Saus und Braus zu leben, bis nichts mehr übrig ist, bleibt von deinem verbrieften Recht maximal noch der Umschlag übrig. 😉
Ich finde den Gedanken eben befremdlich, dass sich jemand ein Vermögen (egal ob Betongeld oder flüssig) erarbeitet, ich überwerfe mich mit ihm und strecke dann aber die Finger nach seinem Lebenswerk aus. Besonders befremdlich finde ich das, wenn der andere noch lebt - das gibt es ja auch. Und tatsächlich ist das auch rechtens - moralisch finde ich es trotzdem anrüchig. Das ist aber OT und passt ja auch nicht wirklich zu diesem Fall. Daher sorry!
Aber er soll beim Notar unterschreiben. Damit wird das öffentlich, vor allem wenn die anderen Geschwister je 15000€ ausgezahlt bekommen. Denn ohne Auszahlung des Pflichtteils ist der Verzicht nett, aber nicht bindend. Und genau so werden die argumentieren. Sie werden dem Bruder untersagen, das Erbe auszuschlagen, weil er Schulden hat. Zumindest wenn er in Privatinsolvenz ist. Wen ihm nachgewiesen werden kann in dieser Zeit einen höheren Betrag angenommen und nicht zur Insolvenzmasse gegeben zu haben, kann er dafür richtig bestraft werden.Er sollte das Geld doch unter der Hand bekommen, das wäre für den Bruder der einzige Vorteil an dem Vorgang.
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