ExperimentellesAtomlabor
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Das kannst Du doch als Arbeitnehmer easy schätzen.Das kann ich dann sagen, wenn ich die Einkommensteuer-Erklärung fertig habe.
Einfach §32a des ESTG anwenden. Berücksichtigt eben nicht die Pauschbeträge und Werbungskosten. Da kannste nochmal n Bisschen runter schätzen.
Kann deine Frau das vielleicht?