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Ungerechtigkeit pur

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Das Bafög-Amt verlangt doch gar nicht, dass Du Deinem Sohn Unterhalt zahlst.

Es prüft nur anhand Deines Einkommens, wieviel Unterhalt Du ihm zahlen müsstest und berechnet daran die Bafög-Höhe.

Wird also bei irgendwas um die 100 € Bafög liegen.

Ob Du dann die errechnete Differenz an Unterhalt zahlst, interessiert sie nicht.

Dein Sohn müsste Dich nun auf Unterhalt verklagen. Zwar bist Du bis zur Vollendung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, aber das gilt nicht lebenslang. Er ist 25, damit sollte der Drops gelutscht sein.

Warum hast Du denn schon jahrelang keinen Unterhalt gezahlt?
 
wurde alles hingeschmissen, es wurde ein FSJ gemacht und dann eine Ausbildung beim Staat, wieder nach 2 Jahren
abgebrochen und jetzt...seit letzten August, wurde eine schulische Ausbildung begonnen und eine eigene Wohnung

Bei einer schulische Ausbildung kommt er nicht drumherum zu zahlen. Schon gar nicht wenn es erst die 2. ist. Man hat selbst beim Studium einen Wechsel drinnen. Sogar wenn man noch Bafög bekommt.
So leicht ist das nicht.
 
Das BaföG Amt verweist auf den Unterhaltsanspruch, da dieser vorrangig zum BaföG ist. Sie zahlen also nur, wenn sich trotz des bezogenen Unterhalts noch ein Restanspruch ergibt. Bzw. Rechner Sie den Unterhalt an, auch wenn das Kind ihn gar nicht bekommt. Sie setzen aber NICHT den Unterhaltsanspruch des Kindes durch. Das muss der Sohn selbst machen.

Bei erwachsenen Kindern sind beide Elternteile hälftig zum Unterhalt verpflichtet. Hat die Mutter nichts, zahlt der Vater keineswegs alles allein, sondern nur seinen hälftigen Anteil. Das ist weit weniger als die 630€ die hier genannt wurden. Bedarf für Wohnraum ist in der Unterhaltstabelle nicht berücksichtigt. Vielleicht kommt der hohe Betrag dadurch zu Stande.

Ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht, ist fraglich. Eine Ausbildung wurde ja abgebrochen. Es komnt auf die Umstände an. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.
 
Die Mutter hat im Rahmen der Ehe einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann. Das spielt meistens keine Rolle, wenn beide in der gleichen Größenordnung verdienen. Aber wenn der 20 000 im Monat verdient und sie 1000, dann stehen ihr auch ein paar Tausend Euro zu. Und das würde ein Anwalt dem BaföG Amt und auch dem klagenden Sohn entgegenhalten. Dann muss die Mutter erstmal ihren eigenen Abspruch durchsetzen, und dann wird der Unterhaltssanspruch neu berechnet
 
(...)

@ Lost Hope ich verstehe, dass die Situation für dich sehr schwer ist. Ich kenne das ganze Dilemma aber auch aus der Kind Perspektive und weiß, wie schwer es ist, wenn man von den Eltern nicht unterstützt wird. Dass man in schulischen Ausbildungen nichts verdient ist ein strukturelles Problem, eine tolle Lösung gibts da leider nicht.

Könnt ihr denn gar nicht mehr miteinander sprechen und einen Kompromiss finden? Falls nein, klingt es leider auch so, als sei einiges vorgefallen und als hätte dein Sohn vielleicht auch nicht die einfachste Kindheit gehabt, was einen nicht ganz gradlinigen Lebenslauf auch etwas erklären kann (nicht muss)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe User,
habe jetzt erstmal alle Beiträge durchgelesen, vielen Dank dafür!
Ich möchte an dieser Stelle niemanden angreifen und ich möchte auch ganz sicher nicht, dass sich wegen dieser leidigen Geschichte irgendwelche User in die Haare bekommen, das ist es schlichtweg nicht wert.
Nur eins sei gesagt, der User XoFeno hat mit seinen Aussagen den Nagel auf den Kopf getroffen, alle anderen lagen zum Teil nahe dran, zum Teil aber auch Lichtjahre von der Realität entfernt.

Ich möchte an dieser Stelle eine pauschale Antwort an alle abgeben, es könnte etwas länger werden, wer will, der soll sich die Zeit nehmen es zu lesen, wer nicht möchte....auch in Ordnung.

Erstmal zu mir: Ich habe mich in all den Jahren nicht einmal davor gedrückt Unterhalt zu zahlen, es ging auch mal bis vor´s höchste Gericht, dann aber nur, wenn das örtliche Familiengericht der Kindsmutter viel zu viel Unterhalt zusprach. In allen Fällen verlor meine Ex, die Gerichts- u. Anwaltskosten musste ich aber tragen, die Ex bekam Prozesskostenhilfe, zahlte also keinen Cent, obwohl Millionärsgattin und man fuhr mit dem Luxus-SUV vor das Gerichtsgebäude, interessiert niemanden!

Wir müssen in dem Fall differenzieren zwischen Bafög- und Unterhaltsrecht, das sind 2 völlig unterschiedliche Rechtsbereiche, nächster Schwachsinn!
Im Unterhaltsrecht, also wenn es um den Zahlbetrag für volljährige Kinder geht, ja dann spielt das Einkommen des neuen Mannes eine Rolle und somit wurde entschieden von höchster Stelle, dass die fälligen Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle, jeweils zur Hälfte von den Elternteilen getragen werden müssen, solange das Kind noch zuhause wohnt.

Tut er jetzt aber nicht mehr, lebt in einer WG, bricht nach 2 Jahren eine 3-jährige Ausbildung ab und beginnt woanders eine schulische Ausbildung. Da man auch so gut wie keinen Kontakt mehr zur Mutter hat, geschweige denn zu mir, geht Söhnchen erstmal zum Vater Staat und will Bafög, abgelehnt, Staat geht in Vorausleistung um die Ausbildung nicht zu gefährden...und holt sich jetzt die gesetzlich festgelegten € 632,-- von mir.

Wenn Sohnemann gleich von Anfang an Volljährigenunterhalt bei den Eltern eingefordert hätte, dann wäre der monatlich zustehende Betrag so um die € 1.000,-- gelegen (mit eigenem Haushalt) und die Gefahr, dass ich dazu verdonnert werde, diesen Betrag voll übernehmen zu müssen, war meinem Rechtsanwalt zu groß, daher soll ich die € 632,-- zahlen und gut isses. Im Bafögrecht interessiert nur das monatliche Einkommen und da liege ich höher als die Ex. Dass ihr Mann Geld hat wie Dreck, interessiert nicht, das ist nur beim Volljährigenunterhalt von Relevanz. Zudem darf man nicht fordern dass das Kind einen Nebenjob annimmt, ist gesetzlich verboten!

Man muss sich das mal vorstellen, ich habe kein Anrecht darauf zu erfahren ob die gewählte Schule die richtige ist für meinen Sohn, genauso wenig habe ich Recht darauf ein Zeugnis zu sehen. Sollte der Sohn GROB nachlässig handeln, schwänzen oder sonstwas, dann muss die Schule das Amt informieren...und die dann mich. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass ich aus der Sache draussen bin. Es liegen dann psychische Gründe vor und schon hat jeder Richter sehr viel Nachsehen.

XoFeno hat es richtig erkannt, mit dem Schreiben hier möchte ich Frust loswerden. 40 Jahre lang zahlt man jetzt Steuern und Versicherungen, der Arbeitgeber erkennt meine Krankheit an und lässt mich kulanterweise von zuhause aus arbeiten. Ich spare wie blöde um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können und um mir eine behindertengerechte Wohnung zu leisten. Als ich mittendrin bin kommt dann das Amt mit dieser Forderung, das bedeutet, dass ich alle Pläne auf Eis legen muss, während die Ex gerade schon wieder in Dubai ihren Luxusurlaub genießt.

Und krass ist auch, dass im Bafögrecht die Ex nicht mehr verpflichtet ist für den Unterhalt aufzukommen, also man darf sie nicht auffordern, sich eine Vollzeitstelle zu suchen.

Bin mir sicher, dass ich noch einiges vergessen habe an Antworten, Erklärungen bzw. Ungerechtigkeiten. Schreibt bitte nicht mehr, dass ich mit meiner Ex das Gespräch suchen soll, die schert sich einen Dr...k um mich und meine Situation, die lacht mich lieber aus.

Ich sag nur eins noch, ich will niemals Opa werden und jeder, der Kinder in die Welt setzt, sollte vorher auf ein Trennungsseminar gehen, mit dem Inhalt, was alles aus einen zukommen kann. Solange es sozial und gerecht zugeht, alles kein Problem, ich bin bereit das letzte Hemd zu geben, aber in dieser Art und Weise, das macht krank!

Wenn ihr noch mehr Details wollt, bitte fragt mich!

VG
T.
 
Die Leistungsfähigkeit wird hälftig berücksichtigt. Die Nettoeinkommen von Vater und Mutter werden addiert. Das ergibt eine Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle. Dieser Betrag wird durch 2 geteilt und den muss jeder Elternteil zahlen.

Hat die Mutter weniger als den notwendigen Selbstbehalt von 1370€ ersetzt der Staat das durch Sozialleistungen. Genau darum geht es in dem thread. Durch BaföG, Bürgergeld, Wohngeld, usw. Die Eltern haften aber nicht gesamtschuldnerisch, sondern jeder nur für seinen eigenen Anteil.

Hier in diesem Fall könnte auch ein fiktives Einkommen der Mutter angesetzt werden, wenn sie ohne wichtigen Grund nur halbtags arbeitet und damit ihrem Kind den Unterhalt vorenthält. Das könnte die Folge einer Klage des Sohnes auf Unterhalt sein; das fiktive Einkommen kann nur das Familiengericht als "Messgrösse" ansetzen.
 
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