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Vormieter kann Internetvertrag nicht kündigen

G

Gelöscht 77252

Gast
Das Problem ist, ich muss das Internet per LAN Kabel verbinden, anders geht es technisch nicht. Da gibt es glaube ich keine Möglichkeit vom Handy zum PC. Ansonsten wäre das auch ne gute Möglichkeit.
Also, wenn du so ein GigaCube-Dings nimmst, sollte sich dein Igel per WLAN damit verbinden lassen. Bzw. der GigaCube sollte doch ein paar LAN-Buchsen haben, wo du deinen Igel einstecken kannst.

Gerade gecheckt: hat er.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Der Vermieter hat damit nullkommagarnix zu tun.
Möchtest Du das noch mal prüfen?

Zitat aus (https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2019/01/06/vermieter-muss-internetanschluss-dauerhaft-gewaehrleisten/) :
"Neue Vermieterpflicht: Signalübertragung dauerhaft gewährleisten!
Dieses Urteil ist für Mieter Gold wert: Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt wird, wenn beim Einzug eine Telefondose vorhanden war. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag dazu schweigt.
Gesamtschuld Vermieter mit Telefonunternehmen
Diese für Mieter wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nicht nur kürzlich getroffen (Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18), sondern zugleich festgestellt, dass es auch unerheblich ist für diese Pflicht des Vermieters, wenn der Mieter im Hinblick auf die Verkabelung gegen das Telefonunternehmen Ansprüche hat, weil dann nur eine gesamtschuldnerische Verpflichtung vorläge. Der Mieter kann sich seinen Gläubiger also aussuchen!"
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Möchtest Du das noch mal prüfen?

Zitat aus (https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2...s-internetanschluss-dauerhaft-gewaehrleisten/) :
"Neue Vermieterpflicht: Signalübertragung dauerhaft gewährleisten!
Dieses Urteil ist für Mieter Gold wert: Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt wird, wenn beim Einzug eine Telefondose vorhanden war.
Sorry, aber die Richter haben einen an der Waffel. Die gesamte Verkabelung bis zum APL ist Eigentum der Telekom. Das einzige, wozu man den Vermieter verpflichten könnte, wäre, dafür zu sorgen, dass es Telefonkabel samt TAE vom APL zur Wohnung gibt.
Und wenn dann sämtliche Doppeladern von anderen Mietparteien belegt sind und der APL nicht mehr Anschlüsse hergibt, was soll der Vermieter dann machen?
Also als Beispiel, habe ich selbst schon live erlebt: Sechs Parteien sind im Haus, es kommen genau sechs Doppeladern im APL an. Ein Mieter belegt aber zwei davon (zusätzlicher Anschluss fürs Homeoffice, von der Firma bezahlt); das war möglich, weil Oma Bolle überhaupt kein Telefon hatte. Nun zieht ein neuer Mieter in Oma Bolles Wohnung und will natürlich auch Telefon und Internet. Für ihn ist aber keine Doppelader mehr frei.
Was soll der Vermieter deiner Meinung nach nun tun?
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Möchtest Du das noch mal prüfen?

Zitat aus (https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2...s-internetanschluss-dauerhaft-gewaehrleisten/) :
"Neue Vermieterpflicht: Signalübertragung dauerhaft gewährleisten!
Dieses Urteil ist für Mieter Gold wert: Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt wird, wenn beim Einzug eine Telefondose vorhanden war.
Entweder ist das auf der Website unglücklich formuliert oder von den Richtern.
Es muss wohl heißen: "Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt WERDEN KANN." Heißt, dass die Verkabelung innerhalb seines Hauses in Ordnung ist.
Damit sind wir so weit wie vorher: Wenn die Telekom sich weigert, den Anschluss freizugeben, macht der Vermieter daran genau GAR NICHTS.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Was soll der Vermieter deiner Meinung nach nun tun?
Ganz einfach: Er sucht sich einen Mieter, der in Oma Bolles Wohnung einzieht - und wie die Oma kein Internet haben will.
Es kann aber nicht angehen, dass er einen vertrag mit jemandem abschließt, der aufs Internet wegen homeoffice angewiesen ist und sich dann damit heraus redet: ätsch, ich hab die Wohnung mit verstopftem Internet vom Vormieter zurück bekommen und das so akzeptiert, also bin ich raus.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Im Normalfall weiß der Vermieter aber gar nicht, wer wieviele Anschlüsse hat und erst recht nicht, bei welchem Anbieter. Das würde auch sicher gegen den Datenschutz verstoßen.
Dass der Vermieter der Manager der Telefonanschlüsse seiner Mieter sein soll, geht doch wohl ein bisschen zu weit, finde ich.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Entweder ist das auf der Website unglücklich formuliert oder von den Richtern.
Es muss wohl heißen: "Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt WERDEN KANN." Heißt, dass die Verkabelung innerhalb seines Hauses in Ordnung ist.
Damit sind wir so weit wie vorher: Wenn die Telekom sich weigert, den Anschluss freizugeben, macht der Vermieter daran genau GAR NICHTS.
Das funktioniert doch so nicht!
Ich vermiete eine Hütte im Wald (mit Internet!) , häng das Internetkabel aus dem Fenster und bin raus, weil die Telekom kein Kabel verlegt hat und daher kein Signal ankommen kann?

Dass der Vermieter der Manager der Telefonanschlüsse seiner Mieter sein soll, geht doch wohl ein bisschen zu weit, finde ich.
Er ist auch der Manager der Kloleitungen, der Stromversorgung, des Abgaskamins - und all der Einrichtungen, für die er Miete zieht und daran verdient.

Er muss allerdings gar nichts von all dem gegen Geld vermieten. Dann handelt es sich aber um Garagen, nicht um Wohnraum mit Internetanschluss.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77252

Gast
Wenn ich WEISS, dass da kein Internet ist und auch gar nicht sein kann, ist es natürlich unlauter, eine Hütte im Wald mit Internet zu vermieten.
Hier ist es aber anders. Die Infrastruktur ist vorhanden, insbesondere im Haus, und für mehr kann der Vermieter nun mal nicht sorgen.
Hier liegt es eindeutig am Unwillen der Anbieter.
 

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